Zusatzförderungen - Kriterium Biomasse

GemeindeFörderung
Alberschwende
keine
Altach
Pufferspeichernachrüstung: 50 % der Landesförderung bis maximal € 272,52
Vergaserkessel: 50 % der Landesförderung bis maximal € 545,05
Kachelofen mit ZH-Anschluss: 50 % der Landesförderung bis maximal € 272,52
Hackschnitzelheizung für EFH: 50 % der Landesförderung bis maximal € 1.090,09
Für jede mitversorgte Wohnung: 50 % der Landesförderung bis maximal € 363,36
Andelsbuch
25 % der Landesförderung (zeitlich begrenzt von 2008-2013)
Au
keine
Bartholomäberg
keine
Bezau
keine
Bildstein
keine
Bizau
keine
Blons
€ 300,00 je Anlage + 300,00 € in Form eines Brennholz-Gutscheins für Stückholzheizungen und Hackschnitzelheizungen
Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung
Bludenz
keine
Bludesch
keine
Brand
keine
Bregenz
keine
Buch
keine
Bürs
keine
Bürserberg
keine
Dalaas
+25% der Landesförderung, max. 350,- € je Objekt begrenzt
Damüls
keine
Doren
keine
Dornbirn
keine
Düns
keine
Dünserberg
keine
Egg
keine
Eichenberg
keine
Feldkirch
Biomasseaktion der Stadt Feldkirch im Jahr 2008: Förderung des Ersatzes von alten Heizanlagen durch moderne Biomasseanlagen. => Details bitte direkt mit der Stadt Feldkirch klären, Frau Mag. Claudia Hämmerle, Umweltabteilung, T. 05522 / 304 - 1450
Fontanella
€ 300,00 je Anlage + 300,00 € in Form eines Brennholz-Gutscheins für Stückholzheizungen und Hackschnitzelheizungen
Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung
Frastanz
25% der Landesförderung (max. 800 €)
Fraxern
keine
Fußach
keine
Gaißau
keine
Gaschurn
keine
Göfis
Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine BiomasseBegriffserklärung-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss von € 400,- gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommt:
- Stückholzkessel
- automatische Hackgut-Heizanlagen
- Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem
- Kachel- und Kaminöfen als Einzelöfen und alleiniges Heizsystem

Der Anschluss von Wohngebäuden an Biomasse-Nahwärmenetze bzw. Biomasse-Mikronetze wird mit einem einmaligen Zuschuss von 100 Euro je angeschlossene Wohneinheit gefördert.
Götzis
+50% der Landesförderung (bis auf Widerruf)
Hard
+ 30% maximal € 1.000,- pro Anlage Voraussetzung: Vorlage der Förderungszusage der Vlbg. Landesregierung
Hittisau
keine
Höchst
a)Stückholzheizungen, Kachelöfen, Holzhackschnitzelanlagen: Anlagen im Zuge Neubau: 1/3 der Landesförderung , max. EUR 1300,- Erneuerung alter Anlagen: max. 50% der Landesförderung , max. EUR 2000,-
b) Pellets-Heizanlagen: 1/3 der Landesförderung, max. € 1300,-- pro Einheit
c) Biomasse-Mikronetzwerke ab 2 Objekten für jedes Objekt: 1/3 der Landesförderung, max. € 1300,--
Inhaber von Feststoff-Zentralheizanlagen ohne Puffer, Energieberatung vor Ort in Höhe von € 70,--. Der Ausbau von alten Feststoff-Zentralheizkesseln (ohne Neueinbau) wird mit € 200,-- gefördert.
Hohenems
keine
Hohenweiler
keine
Hörbranz
Biomasseheizungen: € 730,- Voraussetzung ist die Förderzusage des Landes
Innerbraz
keine
Kennelbach
Heizsysteme: +1/3 der Landesförderung wenn das Heizsystem vom Land gefördert wird
Klaus
Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss von € 400,- gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommt: - Stückholzkessel - automatische Hackgut-Heizanlagen - Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem - Kachel- und Kaminöfen als Einzelöfen und alleiniges Heizsystem Der Anschluss von Wohngebäuden an Biomasse-Nahwärmenetze bzw. Biomasse-Mikronetze wird mit einem einmaligen Zuschuss von 100 Euro je angeschlossene Wohneinheit gefördert.
Klösterle am Arlberg
keine
Koblach
+50% der Landesförderung
Krumbach
1.000,- Euro Voraussetzung: Solaranlage zur Brauchwassererwärmung, Entfernung von Anlagen zur Öl- oder Gasverbrennung, Förderzusage der Vlbg. Landesregierung
Langen bei Bregenz
keine
Langenegg
Stückholz- und Pelletsheizungen (Neuanlagen): € 800,-
Laterns
Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss von € 400,- gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommt:
- Stückholzkessel
- automatische Hackgut-Heizanlagen
- Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem
- Kachel- und Kaminöfen als Einzelöfen und alleiniges Heizsystem

Der Anschluss von Wohngebäuden an Biomasse-Nahwärmenetze bzw. Biomasse-Mikronetze wird mit einem einmaligen Zuschuss von 100 Euro je angeschlossene Wohneinheit gefördert.
Lauterach
keine
Lech a. Arlberg
keine
Lingenau
keine
Lochau
keine
Lorüns
keine
Ludesch
Einbau einer neuen Holzzentralheizung oder eines Kachelofens: pauschal € 600,-- Anschluss an eine Nahwärmeversorgung wird pauschal mit € 300,- pro Wärmeübergabestation und € 100,- pro Wohnung gefördert
Lustenau
Neubau:
Alle Biomasseheizanlagen im Neubau, die nach den Richtlinien des Landes für Kleinanlagen errichtet wurden, erhalten pauschal Euro 500,-.
Gefördert werden:
• Stückholzheizung mit Pufferspeicher
• Kachelöfen und Kaminöfen als einziges Heizsystem
• Automatische Hackschnitzelheizung
• Automatische Pellets-Heizanlage
Bei Mikronetzwerken wird jedes zusätzlich angeschlossene Gebäude mit Euro 200,- gefördert.

Altbau (Gebäude älter als 10 Jahre):
Alte Heizanlagen, die durch eine neue Biomasseheizanlage ersetzt werden, bekommen pauschal Euro 1.200,- (maximal jedoch die Höhe der Landesförderung).
Gefördert werden:
• Stückholzheizung mit Pufferspeicher
• Kachelöfen und Kaminöfen als einziges Heizsystem
• Automatische Hackschnitzelheizung
• Automatische Pellets-Heizanlage
Bei Mikronetzwerken wird jedes zusätzlich angeschlossene Gebäude mit Euro 200,- gefördert. Weiters wird durch die Gemeinde beim Altbau ein Beratungsscheck (Übernahme der Schutzgebühr von 50 Euro) für eine neutrale Vorortberatung durch das Energieinstitut ausgegeben.
Mäder
50% der Landesförderung (Voraussetzung: Förderzusage des Landes)
Meiningen
Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss von € 400,- gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommt:
- Stückholzkessel
- automatische Hackgut-Heizanlagen
- Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem
- Kachel- und Kaminöfen als Einzelöfen und alleiniges Heizsystem

Der Anschluss von Wohngebäuden an Biomasse-Nahwärmenetze bzw. Biomasse-Mikronetze wird mit einem einmaligen Zuschuss von 100 Euro je angeschlossene Wohneinheit gefördert.
Mellau
keine
Mittelberg (Kleinwalsertal)
+ 20% der Landesförderung durch die Gemeinde Voraussetzung: Zusage der Landesförderung
Möggers
keine
Nenzing
Kachel- u. Kaminöfen als Zentralheizung mit 30% auf Basis der Landesförderung
Kachel- u. Kaminöfen als Einzelheizung mit 30% auf Basis der Landesförderung

Stückholzheizung mir 50% der Landesförderung
Nüziders
Einbau einer neuen Holzzentralheizung oder eines Kachelofens: pauschal € 800,--
Raggal
€ 300,00 je Anlage + 300,00 € in Form eines Brennholz-Gutscheins für Stückholzheizungen und Hackschnitzelheizungen
Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung
Rankweil
Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss von € 400,- gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommt:
- Stückholzkessel
- automatische Hackgut-Heizanlagen
- Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem
- Kachel- und Kaminöfen als Einzelöfen und alleiniges Heizsystem

Der Anschluss von Wohngebäuden an Biomasse-Nahwärmenetze bzw. Biomasse-Mikronetze wird mit einem einmaligen Zuschuss von 100 Euro je angeschlossene Wohneinheit gefördert.
Reuthe
keine
Riefensberg
keine
Röns
keine
Röthis
Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss von € 400,- gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommt:
- Stückholzkessel
- automatische Hackgut-Heizanlagen
- Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem
- Kachel- und Kaminöfen als Einzelöfen und alleiniges Heizsystem

Der Anschluss von Wohngebäuden an Biomasse-Nahwärmenetze bzw. Biomasse-Mikronetze wird mit einem einmaligen Zuschuss von 100 Euro je angeschlossene Wohneinheit gefördert.
Sankt Anton im Montafon
keine
Sankt Gallenkirch
keine
Sankt Gerold
€ 300,00 je Anlage + 300,00 € in Form eines Brennholz-Gutscheins für Stückholzheizungen und Hackschnitzelheizungen
Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung
Satteins
keine
Schlins
keine
Schnepfau
keine
Schnifis
keine
Schoppernau
keine
Schröcken
€ 200 einmalig
Schruns
keine
Schwarzach
keine
Schwarzenberg
keine
Sibratsgfäll
keine
Silbertal
keine
Sonntag
€ 300,00 je Anlage + 300,00 € in Form eines Brennholz-Gutscheins für Stückholzheizungen und Hackschnitzelheizungen
Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung
Stallehr
keine
Sulz
Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss von € 400,- gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommt:
- Stückholzkessel
- automatische Hackgut-Heizanlagen
- Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem
- Kachel- und Kaminöfen als Einzelöfen und alleiniges Heizsystem

Der Anschluss von Wohngebäuden an Biomasse-Nahwärmenetze bzw. Biomasse-Mikronetze wird mit einem einmaligen Zuschuss von 100 Euro je angeschlossene Wohneinheit gefördert.
Sulzberg
keine
Thüringen
Holzheizungen oder Nahwärmeanschluss (450€ / Objekt)
Thüringerberg
€ 300,00 je Anlage + 300,00 € in Form eines Brennholz-Gutscheins für Stückholzheizungen und Hackschnitzelheizungen
Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung
Tschagguns
keine
Übersaxen
§ 2 Förderbare Maßnahmen:
1. Stückgutholzheizung (Vergaserkessel mit Gebläseunterstützung) als Zentralheizung für Ein- und Zweifamilienhäuser in Verbindung mit einem Pufferspeicher
2. Kachelöfen für Einfamilienhäuser als Zentralheizung
3. Automatische Hackschnitzel-Heizanlagen für Ein- und Mehrfmilienhäuser bzw. Gemeinschaftsanlagen mit einer Kesselnennleistung bis 100kW
4. Hausanschluß an Biomasse-Nahwärmeversorgung

§3 Förderungswerber
Als Förderungswerber gelten Privatpersonen, Wohnbaugesellschaften bzw. Hausgemeinschaften

§4 Förderungsart und -ausmaß
1. Förderung mit einem einmaligen Zuschuß in Höhe von 25% der Landesförderung, maximal jedoch € 727,00.
Der Maximalfördersatz wird je weiterer mitversorgter Wohneinheit um € 218,00 erhöht.
2. Maßnahmen nach §2 Abs. 3 werden mit bis zu 25% der Landesförderung, maximal jedoch im Ausmaß von € 36,50 pro kW installierter Leistung gefördert.
Vandans
+25% der Landesförderung (bis auf Widerruf)
Viktorsberg
+ 25% der Landesförderung - max. € 600,-
Warth/Vbg.
keine
Weiler
keine
Wolfurt
Die Förderungshöhe beträgt für:
a) Kachelöfen, Stückholzheizungen, Holzhackschnitzelanlagen: EUR 1.100,-
b) Pellets-Heizungen: EUR 750,-
c) Biomasse-Mikronetzwerke ab 2 Objekten für jedes Objekt: EUR 750,-
Zwischenwasser
Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss von € 400,- gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommt:
- Stückholzkessel
- automatische Hackgut-Heizanlagen
- Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem
- Kachel- und Kaminöfen als Einzelöfen und alleiniges Heizsystem

Der Anschluss von Wohngebäuden an Biomasse-Nahwärmenetze bzw. Biomasse-Mikronetze wird mit einem einmaligen Zuschuss von 100 Euro je angeschlossene Wohneinheit gefördert.

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Energieinstitut Vorarlberg
Letzte Änderung: 1. 12. 2009
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