| Gemeinde | Förderung |
Alberschwende
| keine |
Altach
| Pufferspeichernachrüstung: 50 % der Landesförderung bis maximal € 272,52
Vergaserkessel: 50 % der Landesförderung bis maximal € 545,05
Kachelofen mit ZH-Anschluss: 50 % der Landesförderung bis maximal € 272,52
Hackschnitzelheizung für EFH: 50 % der Landesförderung bis maximal € 1.090,09
Für jede mitversorgte Wohnung: 50 % der Landesförderung bis maximal € 363,36
|
Andelsbuch
| 25 % der Landesförderung
(zeitlich begrenzt von 2008-2013) |
Au
| keine |
Bartholomäberg
| keine |
Bezau
| keine |
Bildstein
| keine |
Bizau
| keine |
Blons
| € 300,00 je Anlage + 300,00 € in Form eines Brennholz-Gutscheins für Stückholzheizungen und Hackschnitzelheizungen
Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung
|
Bludenz
| keine |
Bludesch
| keine |
Brand
| keine |
Bregenz
| keine |
Buch
| keine |
Bürs
| keine |
Bürserberg
| keine |
Dalaas
| +25% der Landesförderung, max. 350,- € je Objekt begrenzt |
Damüls
| keine |
Doren
| keine |
Dornbirn
| keine |
Düns
| keine |
Dünserberg
| keine |
Egg
| keine |
Eichenberg
| keine |
Feldkirch
| Biomasseaktion der Stadt Feldkirch im Jahr 2008: Förderung des Ersatzes von alten Heizanlagen durch moderne Biomasseanlagen.
=> Details bitte direkt mit der Stadt Feldkirch klären, Frau Mag. Claudia Hämmerle, Umweltabteilung, T. 05522 / 304 - 1450 |
Fontanella
| € 300,00 je Anlage + 300,00 € in Form eines Brennholz-Gutscheins für Stückholzheizungen und Hackschnitzelheizungen
Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung
|
Frastanz
| 25% der Landesförderung (max. 800 €) |
Fraxern
| keine |
Fußach
| keine |
Gaißau
| keine |
Gaschurn
| keine |
Göfis
| Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse -Anlage wird ein einmaliger Zuschuss von € 400,- gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommt:
- Stückholzkessel
- automatische Hackgut-Heizanlagen
- Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem
- Kachel- und Kaminöfen als Einzelöfen und alleiniges Heizsystem
Der Anschluss von Wohngebäuden an Biomasse-Nahwärmenetze bzw. Biomasse-Mikronetze wird mit einem einmaligen Zuschuss von 100 Euro je angeschlossene Wohneinheit gefördert.
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Götzis
| +50% der Landesförderung
(bis auf Widerruf) |
Hard
| + 30%
maximal € 1.000,- pro Anlage
Voraussetzung: Vorlage der Förderungszusage der Vlbg. Landesregierung
|
Hittisau
| keine |
Höchst
| a)Stückholzheizungen, Kachelöfen, Holzhackschnitzelanlagen:
Anlagen im Zuge Neubau: 1/3 der Landesförderung , max. EUR 1300,-
Erneuerung alter Anlagen: max. 50% der Landesförderung , max. EUR 2000,-
b) Pellets-Heizanlagen: 1/3 der Landesförderung, max. € 1300,-- pro Einheit
c) Biomasse-Mikronetzwerke ab 2 Objekten für jedes Objekt:
1/3 der Landesförderung, max. € 1300,--
Inhaber von Feststoff-Zentralheizanlagen ohne Puffer, Energieberatung vor Ort in Höhe von € 70,--. Der Ausbau von alten Feststoff-Zentralheizkesseln (ohne Neueinbau) wird mit € 200,-- gefördert.
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Hohenems
| keine |
Hohenweiler
| keine |
Hörbranz
| Biomasseheizungen: € 730,- Voraussetzung ist die Förderzusage des Landes |
Innerbraz
| keine |
Kennelbach
| Heizsysteme: +1/3 der Landesförderung wenn das Heizsystem vom Land gefördert wird |
Klaus
| Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss von € 400,- gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommt:
- Stückholzkessel
- automatische Hackgut-Heizanlagen
- Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem
- Kachel- und Kaminöfen als Einzelöfen und alleiniges Heizsystem
Der Anschluss von Wohngebäuden an Biomasse-Nahwärmenetze bzw. Biomasse-Mikronetze wird mit einem einmaligen Zuschuss von 100 Euro je angeschlossene Wohneinheit gefördert. |
Klösterle am Arlberg
| keine |
Koblach
| +50% der Landesförderung |
Krumbach
| 1.000,- Euro
Voraussetzung: Solaranlage zur Brauchwassererwärmung, Entfernung von Anlagen zur Öl- oder Gasverbrennung, Förderzusage der Vlbg. Landesregierung |
Langen bei Bregenz
| keine |
Langenegg
| Stückholz- und Pelletsheizungen (Neuanlagen): € 800,- |
Laterns
| Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss von € 400,- gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommt:
- Stückholzkessel
- automatische Hackgut-Heizanlagen
- Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem
- Kachel- und Kaminöfen als Einzelöfen und alleiniges Heizsystem
Der Anschluss von Wohngebäuden an Biomasse-Nahwärmenetze bzw. Biomasse-Mikronetze wird mit einem einmaligen Zuschuss von 100 Euro je angeschlossene Wohneinheit gefördert.
|
Lauterach
| keine |
Lech a. Arlberg
| keine |
Lingenau
| keine |
Lochau
| keine |
Lorüns
| keine |
Ludesch
| Einbau einer neuen Holzzentralheizung oder eines Kachelofens: pauschal € 600,--
Anschluss an eine Nahwärmeversorgung wird pauschal mit € 300,- pro Wärmeübergabestation und € 100,- pro Wohnung gefördert |
Lustenau
| Neubau:
Alle Biomasseheizanlagen im Neubau, die nach den Richtlinien des Landes für Kleinanlagen errichtet wurden, erhalten pauschal Euro 500,-.
Gefördert werden:
• Stückholzheizung mit Pufferspeicher
• Kachelöfen und Kaminöfen als einziges Heizsystem
• Automatische Hackschnitzelheizung
• Automatische Pellets-Heizanlage
Bei Mikronetzwerken wird jedes zusätzlich angeschlossene Gebäude mit Euro 200,- gefördert.
Altbau (Gebäude älter als 10 Jahre):
Alte Heizanlagen, die durch eine neue Biomasseheizanlage ersetzt werden, bekommen pauschal Euro 1.200,- (maximal jedoch die Höhe der Landesförderung).
Gefördert werden:
• Stückholzheizung mit Pufferspeicher
• Kachelöfen und Kaminöfen als einziges Heizsystem
• Automatische Hackschnitzelheizung
• Automatische Pellets-Heizanlage
Bei Mikronetzwerken wird jedes zusätzlich angeschlossene Gebäude mit Euro 200,- gefördert. Weiters wird durch die Gemeinde beim Altbau ein Beratungsscheck (Übernahme der Schutzgebühr von 50 Euro) für eine neutrale Vorortberatung durch das Energieinstitut ausgegeben.
|
Mäder
| 50% der Landesförderung (Voraussetzung: Förderzusage des Landes) |
Meiningen
| Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss von € 400,- gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommt:
- Stückholzkessel
- automatische Hackgut-Heizanlagen
- Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem
- Kachel- und Kaminöfen als Einzelöfen und alleiniges Heizsystem
Der Anschluss von Wohngebäuden an Biomasse-Nahwärmenetze bzw. Biomasse-Mikronetze wird mit einem einmaligen Zuschuss von 100 Euro je angeschlossene Wohneinheit gefördert.
|
Mellau
| keine |
Mittelberg (Kleinwalsertal)
| + 20% der Landesförderung durch die Gemeinde
Voraussetzung: Zusage der Landesförderung |
Möggers
| keine |
Nenzing
| Kachel- u. Kaminöfen als Zentralheizung mit 30% auf Basis der Landesförderung
Kachel- u. Kaminöfen als Einzelheizung mit 30% auf Basis der Landesförderung
Stückholzheizung mir 50% der Landesförderung |
Nüziders
| Einbau einer neuen Holzzentralheizung oder eines Kachelofens: pauschal € 800,-- |
Raggal
| € 300,00 je Anlage + 300,00 € in Form eines Brennholz-Gutscheins für Stückholzheizungen und Hackschnitzelheizungen
Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung
|
Rankweil
| Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss von € 400,- gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommt:
- Stückholzkessel
- automatische Hackgut-Heizanlagen
- Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem
- Kachel- und Kaminöfen als Einzelöfen und alleiniges Heizsystem
Der Anschluss von Wohngebäuden an Biomasse-Nahwärmenetze bzw. Biomasse-Mikronetze wird mit einem einmaligen Zuschuss von 100 Euro je angeschlossene Wohneinheit gefördert.
|
Reuthe
| keine |
Riefensberg
| keine |
Röns
| keine |
Röthis
| Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss von € 400,- gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommt:
- Stückholzkessel
- automatische Hackgut-Heizanlagen
- Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem
- Kachel- und Kaminöfen als Einzelöfen und alleiniges Heizsystem
Der Anschluss von Wohngebäuden an Biomasse-Nahwärmenetze bzw. Biomasse-Mikronetze wird mit einem einmaligen Zuschuss von 100 Euro je angeschlossene Wohneinheit gefördert.
|
Sankt Anton im Montafon
| keine |
Sankt Gallenkirch
| keine |
Sankt Gerold
| € 300,00 je Anlage + 300,00 € in Form eines Brennholz-Gutscheins für Stückholzheizungen und Hackschnitzelheizungen
Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung
|
Satteins
| keine |
Schlins
| keine |
Schnepfau
| keine |
Schnifis
| keine |
Schoppernau
| keine |
Schröcken
| € 200 einmalig |
Schruns
| keine |
Schwarzach
| keine |
Schwarzenberg
| keine |
Sibratsgfäll
| keine |
Silbertal
| keine |
Sonntag
| € 300,00 je Anlage + 300,00 € in Form eines Brennholz-Gutscheins für Stückholzheizungen und Hackschnitzelheizungen
Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung
|
Stallehr
| keine |
Sulz
| Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss von € 400,- gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommt:
- Stückholzkessel
- automatische Hackgut-Heizanlagen
- Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem
- Kachel- und Kaminöfen als Einzelöfen und alleiniges Heizsystem
Der Anschluss von Wohngebäuden an Biomasse-Nahwärmenetze bzw. Biomasse-Mikronetze wird mit einem einmaligen Zuschuss von 100 Euro je angeschlossene Wohneinheit gefördert.
|
Sulzberg
| keine |
Thüringen
| Holzheizungen oder Nahwärmeanschluss (450€ / Objekt) |
Thüringerberg
| € 300,00 je Anlage + 300,00 € in Form eines Brennholz-Gutscheins für Stückholzheizungen und Hackschnitzelheizungen
Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung
|
Tschagguns
| keine |
Übersaxen
| § 2 Förderbare Maßnahmen:
1. Stückgutholzheizung (Vergaserkessel mit Gebläseunterstützung) als Zentralheizung für Ein- und Zweifamilienhäuser in Verbindung mit einem Pufferspeicher
2. Kachelöfen für Einfamilienhäuser als Zentralheizung
3. Automatische Hackschnitzel-Heizanlagen für Ein- und Mehrfmilienhäuser bzw. Gemeinschaftsanlagen mit einer Kesselnennleistung bis 100kW
4. Hausanschluß an Biomasse-Nahwärmeversorgung
§3 Förderungswerber
Als Förderungswerber gelten Privatpersonen, Wohnbaugesellschaften bzw. Hausgemeinschaften
§4 Förderungsart und -ausmaß
1. Förderung mit einem einmaligen Zuschuß in Höhe von 25% der Landesförderung, maximal jedoch € 727,00.
Der Maximalfördersatz wird je weiterer mitversorgter Wohneinheit um € 218,00 erhöht.
2. Maßnahmen nach §2 Abs. 3 werden mit bis zu 25% der Landesförderung, maximal jedoch im Ausmaß von € 36,50 pro kW installierter Leistung gefördert.
|
Vandans
| +25% der Landesförderung
(bis auf Widerruf) |
Viktorsberg
| + 25% der Landesförderung - max. € 600,- |
Warth/Vbg.
| keine |
Weiler
| keine |
Wolfurt
| Die Förderungshöhe beträgt für:
a) Kachelöfen, Stückholzheizungen, Holzhackschnitzelanlagen: EUR 1.100,-
b) Pellets-Heizungen: EUR 750,-
c) Biomasse-Mikronetzwerke ab 2 Objekten für jedes Objekt: EUR 750,- |
Zwischenwasser
| Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss von € 400,- gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommt:
- Stückholzkessel
- automatische Hackgut-Heizanlagen
- Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem
- Kachel- und Kaminöfen als Einzelöfen und alleiniges Heizsystem
Der Anschluss von Wohngebäuden an Biomasse-Nahwärmenetze bzw. Biomasse-Mikronetze wird mit einem einmaligen Zuschuss von 100 Euro je angeschlossene Wohneinheit gefördert. |