Sonstige Energieförderungen

GemeindeFörderung
Alberschwende
keine
Altach
keine
Andelsbuch
keine
Au
keine
Bartholomäberg
keine
Bezau
keine
Bildstein
keine
Bizau
keine
Blons
für Wohnbauten in Öko 1 oder Öko 2 Standard: Förderung der Erstellung des Energieausweises (HWB-Berechnung) bis max. 300,00 €
Bludenz
keine
Bludesch
keine
Brand
keine
Bregenz
keine
Buch
keine
Bürs
Servitutsholz ca. 8 rm für jedes Mitglied Agrargemeinschaft
Bürserberg
keine
Dalaas
keine
Damüls
keine
Doren
keine
Dornbirn
keine
Düns
keine
Dünserberg
keine
Egg
keine
Eichenberg
keine
Feldkirch
Das Land Vorarlberg unterstützt Sanierungsmaßnahmen mit Zuschüssen für Darlehen oder wahlweise mit einem einmaligen Bargeldbetrag. Für ökologische Wohnbauten gibt es neben der Regelförderung noch die Fördersätze Ökologie 1 und Ökologie 2. Bereiche: HeizwärmebedarfBegriffserklärung , ökologische Maßnahmen, Heizung und Warmwasserbereitung
Fontanella
für Wohnbauten in Öko 1 oder Öko 2 Standard: Förderung der Erstellung des Energieausweises (HWB-Berechnung) bis max. 300,00 €
Frastanz
keine
Fraxern
Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von 1.200 € gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von 100 Euro Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. 200 Euro durch die Gemeinde abgedeckt.
Fußach
keine
Gaißau
keine
Gaschurn
Photovltaik-Anlage - hier wird die Höhe und Art der Förderung noch 2008 festgesetzt.
Göfis
Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von 1.200 € gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von 100 Euro Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. 200 Euro durch die Gemeinde abgedeckt. Auf Wunsch des Förderungswerbers engagiert die Gemeinde für die Zeit der Erstellung des Sanierungskonzeptes einen „Kümmerer“ der als Ansprechperson und Bindeglied zwischen Sanierungsberater und Förderungswerber dient.
Götzis
Die Marktgemeinde Götzis fördert die Berechnung von Energiesparhäusern (Neubau und Sanierungen) mit bis zu EUR 363,- (wenn die Landesförderung nicht ausbezahlt wird)
Hard
keine
Hittisau
keine
Höchst
keine
Hohenems
keine
Hohenweiler
keine
Hörbranz
die Hälfte der Kosten einer Vorortberatung werden übernommen
Innerbraz
keine
Kennelbach
keine
Klaus
Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von 1.200 € gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von 100 Euro Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. 200 Euro durch die Gemeinde abgedeckt.
Klösterle am Arlberg
keine
Koblach
keine
Krumbach
Schaffung bzw. Sanierung von Wohnraum:

Neubau:
Förderstufe 3 nach den gültigen Richtlinien der Wohbauförderung des Landes: 10,- Euro / m²
Förderstufe 4: 15,- Euro / m²
Förderstufe 5: 20,- Euro / m²

Sanierung:
Förderstufe 3: 15,- Euro / m²
Förderstufe 4: 22,50 Euro / m²
Förderstufe 5: 30,- Euro / m²

Voraussetzung: Beheizung des Gebäudes mit erneuerbaren Energieträgern oder Wärmepumpe, Solaranlage zur Brauchwasseraufbereitung, Gebäudeausweis
Langen bei Bregenz
keine
Langenegg
Energieberatung: 100% der Kosten
Baubiologische Beratung: 100% der Kosten
Energiesparförderung:je nach Investitionshöhe € 300 / 450 / 600
Passivhäuser (max. 2) € 3.000,--
Laterns
Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von 1.200 € gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von 100 Euro Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. 200 Euro durch die Gemeinde abgedeckt.
Lauterach
keine
Lech a. Arlberg
keine
Lingenau
keine
Lochau
keine
Lorüns
6 fm Brennholz bei Neueinbau Ganzhaus-Holzheizung
Ludesch
Fenstertausch wird mit € 40,- pro m² gefördert.

Außenwände wird mit € 7.- pro m² gedämmte Außenwandfläche gefördert.

Dämmung der Kellerdecke wird mit € 5.- pro m² gedämmte Kellerdecke gefördert.

Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches wird mit € 6.- pro m² gedämmte Geschoss- oder Dachfläche gefördert.
Lustenau
keine
Mäder
In der Altbausanierung wird die HWB-Berechnung bis zu EUR 726,00 gefördert. 50% bei Berechnung, Rest nach tatsächlicher Ausführung und Abnahme durch Energieinstitut.
Meiningen
Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von 1.200 € gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von 100 Euro Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. 200 Euro durch die Gemeinde abgedeckt.
Mellau
keine
Mittelberg (Kleinwalsertal)
Förderung Wärmepumpe: + 20% der Landesförderung durch die Gemeinde Voraussetzung: Zusage der Landesförderung Förderung Fotovoltaikanlagen: Zuschuss in der Höhe von € 100 je kWp-Leistung, je Objekt jedoch max. € 1000 Förderung Energieausweis: bei Althaussanierungen für die Erstellung des Ausweises 25 %iger Zuschuss
Möggers
keine
Nenzing
keine
Nüziders
Fenstertausch wird mit € 6,80 pro m² Fensterfläche (inkl. Rahmen) gefördert. Bei Verwendung eines Glasrandverbundes mit Edelstahlabstandhalter werden zusätzlich € 1,20 pro Fensterfläche gewährt.
Dämmung der Außenwände wird mit € 2,50 pro m² gedämmte Außenwandfläche gefördert
Dämmung der Kellerdecke wird mit € 1,80 pro m² gedämmte Kellerdecke gefördert.
Dämmung der obersten Geschoßdecke wird mit € 2,20 pro m² gedämmte Geschoß- oder Dachfläche gefördert
Raggal
für Wohnbauten in Öko 1 oder Öko 2 Standard: Förderung der Erstellung des Energieausweises (HWB-Berechnung) bis max. 300,00 €
Rankweil
Auf Wunsch des Förderungswerbers engagiert die Gemeinde für die Zeit der Erstellung des Sanierungskonzeptes einen „Kümmerer“ der als Ansprechperson und Bindeglied zwischen Sanierungsberater und Förderungswerber dient.
Reuthe
keine
Riefensberg
keine
Röns
keine
Röthis
Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von 1.200 € gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von 100 Euro Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. 200 Euro durch die Gemeinde abgedeckt.
Sankt Anton im Montafon
keine
Sankt Gallenkirch
keine
Sankt Gerold
keine
Satteins
keine
Schlins
keine
Schnepfau
keine
Schnifis
keine
Schoppernau
Zuschuß für Energieberatungs- kosten bei Neu- u. Umbauten 50%, max. 180,00 € der Beratungskosten
Schröcken
Erdwärme 200 € einmalig
Schruns
keine
Schwarzach
keine
Schwarzenberg
Förderung von besonders energiesparendem Bauen für Alt- und Neubau wenn die Zusatzförderung für ökologischen Wohnbau des Landes gewährt wird. Der einmalige Zuschuss für Neubauten richtet sich nach dem Heizenergiebedarf (Vorlage von einem Energieausweis). Förderungshöhe zwischen € 363,36 und € 2.543,55. Inkrafttreten ab 01.01.2001 und kann jederzeit wieder abgeändert werden.
Sibratsgfäll
keine
Silbertal
keine
Sonntag
keine
Stallehr
keine
Sulz
Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von 1.200 € gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von 100 Euro Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. 200 Euro durch die Gemeinde abgedeckt. Auf Wunsch des Förderungswerbers engagiert die Gemeinde für die Zeit der Erstellung des Sanierungskonzeptes einen „Kümmerer“ der als Ansprechperson und Bindeglied zwischen Sanierungsberater und Förderungswerber dient.
Sulzberg
keine
Thüringen
Für den Bezug von Stückholz oder Hackschnitzel ( ausgenommen Nahwärmeversorgung) für eine Holzzenrtalheizung aus heimischer (vorarlberger) Produktion wird bei Vorlage der Rechnung eine einmalige zusätzliche Förderung von 50 % des Rechnungsbeitrages - jedoch max. € 300,- gewährt.

Fenstertausch - € 10 / m² (wenn keine zusätzliche Förderung durch das Land gewährt wird)
Dämmung der Außenwände € 3 / m²
Dämmung der Kellerdecke € 2,5 / m²
Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches€ 3 / m²

anfallende Energieberatungskosten bis zu 50 % - max. aber € 200,-
- die Beratung hat durch ein befugtes Technisches Büro bzw. das Energieinstitut Vorarlberg zu erfolgen
Thüringerberg
Tschagguns
keine
Übersaxen
Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von 1.200 € gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von 100 Euro Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. 200 Euro durch die Gemeinde abgedeckt.
Vandans
keine
Viktorsberg
Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von 1.200 € gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von 100 Euro Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. 200 Euro durch die Gemeinde abgedeckt.
Warth/Vbg.
keine
Weiler
Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von 1.200 € gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von 100 Euro Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. 200 Euro durch die Gemeinde abgedeckt.
Wolfurt
Energetische Althaussanierung
Um einen Beitrag zur Reduktion des Energieverbrauchs sowie die Verringerung der Emission von treibhauswirksamen Gasen auf ihrem Gemeindegebiet zu leisten, fördert die Marktgemeinde Wolfurt die Erstellung von Althaussanierungskonzepten, die auf die Verringerung des Gebäudeenergieverbrauchs und die Nutzung von erneuerbaren Energieträgern abzielen.
Dachwasserversickerung
Um die Kanalisation zu entlasten und den Grundwasserhaushalt zu stabilisieren gewährt die Marktgemeinde Wolfurt Beiträge für die Schaffung von Versickerungsmöglichkeiten für bisher in die Kanalisation eingeleitete Dachwässer
Zwischenwasser
Die Erstellung einer Sanierungsberatung hat in Zwischenwasser einen vereinbarten Fixpreis von € 1.440,-. Das heißt, dass bei € 1.200,- Landesförderung ein Selbstbehalt von € 240,- zu bezahlen ist. Auf Wunsch des Förderungswerbers engagiert die Gemeinde für die Zeit der Erstellung des Sanierungskonzeptes einen „Kümmerer“ der als Ansprechperson und Bindeglied zwischen Sanierungsberater und Förderungswerber dient.

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Energieinstitut Vorarlberg
Letzte Änderung: 1. 7. 2010
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