| Gemeinde | Förderung |
Alberschwende
| keine |
Altach
| keine |
Andelsbuch
| keine |
Au
| keine |
Bartholomäberg
| keine |
Bezau
| keine |
Bildstein
| keine |
Bizau
| keine |
Blons
| für Wohnbauten in Öko 1 oder Öko 2 Standard: Förderung der Erstellung des Energieausweises (HWB-Berechnung) bis max. 300,00 € |
Bludenz
| keine |
Bludesch
| keine |
Brand
| keine |
Bregenz
| keine |
Buch
| keine |
Bürs
| Servitutsholz ca. 8 rm für jedes Mitglied Agrargemeinschaft
|
Bürserberg
| keine |
Dalaas
| keine |
Damüls
| keine |
Doren
| keine |
Dornbirn
| keine |
Düns
| keine |
Dünserberg
| keine |
Egg
| keine |
Eichenberg
| keine |
Feldkirch
| Das Land Vorarlberg unterstützt Sanierungsmaßnahmen mit Zuschüssen für Darlehen oder wahlweise mit einem einmaligen Bargeldbetrag.
Für ökologische Wohnbauten gibt es neben der Regelförderung noch die Fördersätze Ökologie 1 und Ökologie 2.
Bereiche: Heizwärmebedarf , ökologische Maßnahmen, Heizung und Warmwasserbereitung |
Fontanella
| für Wohnbauten in Öko 1 oder Öko 2 Standard: Förderung der Erstellung des Energieausweises (HWB-Berechnung) bis max. 300,00 € |
Frastanz
| keine |
Fraxern
| Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von 1.200 € gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von 100 Euro Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. 200 Euro durch die Gemeinde abgedeckt. |
Fußach
| keine |
Gaißau
| keine |
Gaschurn
| Photovltaik-Anlage -
hier wird die Höhe und Art der Förderung noch 2008 festgesetzt. |
Göfis
| Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von 1.200 € gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von 100 Euro Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. 200 Euro durch die Gemeinde abgedeckt.
Auf Wunsch des Förderungswerbers engagiert die Gemeinde für die Zeit der Erstellung des Sanierungskonzeptes einen „Kümmerer“ der als Ansprechperson und Bindeglied zwischen Sanierungsberater und Förderungswerber dient. |
Götzis
| Die Marktgemeinde Götzis fördert die Berechnung von Energiesparhäusern (Neubau und Sanierungen) mit bis zu EUR 363,- (wenn die Landesförderung nicht ausbezahlt wird) |
Hard
| keine |
Hittisau
| keine |
Höchst
| keine |
Hohenems
| keine |
Hohenweiler
| keine |
Hörbranz
| die Hälfte der Kosten einer Vorortberatung werden übernommen |
Innerbraz
| keine |
Kennelbach
| keine |
Klaus
| Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von 1.200 € gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von 100 Euro Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. 200 Euro durch die Gemeinde abgedeckt. |
Klösterle am Arlberg
| keine |
Koblach
| keine |
Krumbach
| Schaffung bzw. Sanierung von Wohnraum:
Neubau:
Förderstufe 3 nach den gültigen Richtlinien der Wohbauförderung des Landes: 10,- Euro / m²
Förderstufe 4: 15,- Euro / m²
Förderstufe 5: 20,- Euro / m²
Sanierung:
Förderstufe 3: 15,- Euro / m²
Förderstufe 4: 22,50 Euro / m²
Förderstufe 5: 30,- Euro / m²
Voraussetzung: Beheizung des Gebäudes mit erneuerbaren Energieträgern oder Wärmepumpe, Solaranlage zur Brauchwasseraufbereitung, Gebäudeausweis
|
Langen bei Bregenz
| keine |
Langenegg
| Energieberatung: 100% der Kosten
Baubiologische Beratung: 100% der Kosten
Energiesparförderung:je nach Investitionshöhe
€ 300 / 450 / 600
Passivhäuser (max. 2) € 3.000,--
|
Laterns
| Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von 1.200 € gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von 100 Euro Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. 200 Euro durch die Gemeinde abgedeckt. |
Lauterach
| keine |
Lech a. Arlberg
| keine |
Lingenau
| keine |
Lochau
| keine |
Lorüns
| 6 fm Brennholz bei Neueinbau Ganzhaus-Holzheizung |
Ludesch
| Fenstertausch wird mit € 40,- pro m² gefördert.
Außenwände wird mit € 7.- pro m² gedämmte Außenwandfläche gefördert.
Dämmung der Kellerdecke wird mit € 5.- pro m² gedämmte Kellerdecke gefördert.
Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches wird mit € 6.- pro m² gedämmte Geschoss- oder Dachfläche gefördert.
|
Lustenau
| keine |
Mäder
| In der Altbausanierung wird die HWB-Berechnung bis zu EUR 726,00 gefördert. 50% bei Berechnung, Rest nach tatsächlicher Ausführung und Abnahme durch Energieinstitut. |
Meiningen
| Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von 1.200 € gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von 100 Euro Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. 200 Euro durch die Gemeinde abgedeckt. |
Mellau
| keine |
Mittelberg (Kleinwalsertal)
| Förderung Wärmepumpe:
+ 20% der Landesförderung durch die Gemeinde
Voraussetzung: Zusage der Landesförderung
Förderung Fotovoltaikanlagen:
Zuschuss in der Höhe von € 100 je kWp-Leistung, je Objekt jedoch max. € 1000
Förderung Energieausweis:
bei Althaussanierungen für die Erstellung des Ausweises 25 %iger Zuschuss |
Möggers
| keine |
Nenzing
| keine |
Nüziders
| Fenstertausch wird mit € 6,80 pro m² Fensterfläche (inkl. Rahmen) gefördert. Bei Verwendung eines Glasrandverbundes mit Edelstahlabstandhalter werden zusätzlich € 1,20 pro Fensterfläche gewährt.
Dämmung der Außenwände wird mit € 2,50 pro m² gedämmte Außenwandfläche gefördert
Dämmung der Kellerdecke wird mit € 1,80 pro m² gedämmte Kellerdecke gefördert.
Dämmung der obersten Geschoßdecke wird mit € 2,20 pro m² gedämmte Geschoß- oder
Dachfläche gefördert
|
Raggal
| für Wohnbauten in Öko 1 oder Öko 2 Standard: Förderung der Erstellung des Energieausweises (HWB-Berechnung) bis max. 300,00 € |
Rankweil
| Auf Wunsch des Förderungswerbers engagiert die Gemeinde für die Zeit der Erstellung des Sanierungskonzeptes einen „Kümmerer“ der als Ansprechperson und Bindeglied zwischen Sanierungsberater und Förderungswerber dient. |
Reuthe
| keine |
Riefensberg
| keine |
Röns
| keine |
Röthis
| Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von 1.200 € gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von 100 Euro Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. 200 Euro durch die Gemeinde abgedeckt. |
Sankt Anton im Montafon
| keine |
Sankt Gallenkirch
| keine |
Sankt Gerold
| keine |
Satteins
| keine |
Schlins
| keine |
Schnepfau
| keine |
Schnifis
| keine |
Schoppernau
| Zuschuß für Energieberatungs-
kosten bei Neu- u. Umbauten 50%,
max. 180,00 € der Beratungskosten |
Schröcken
| Erdwärme 200 € einmalig |
Schruns
| keine |
Schwarzach
| keine |
Schwarzenberg
| Förderung von besonders energiesparendem Bauen für Alt- und Neubau wenn die Zusatzförderung für ökologischen Wohnbau des Landes gewährt wird.
Der einmalige Zuschuss für Neubauten richtet sich nach dem Heizenergiebedarf (Vorlage von einem Energieausweis). Förderungshöhe zwischen € 363,36 und € 2.543,55.
Inkrafttreten ab 01.01.2001 und kann jederzeit wieder abgeändert werden. |
Sibratsgfäll
| keine |
Silbertal
| keine |
Sonntag
| keine |
Stallehr
| keine |
Sulz
| Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von 1.200 € gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von 100 Euro Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. 200 Euro durch die Gemeinde abgedeckt.
Auf Wunsch des Förderungswerbers engagiert die Gemeinde für die Zeit der Erstellung des Sanierungskonzeptes einen „Kümmerer“ der als Ansprechperson und Bindeglied zwischen Sanierungsberater und Förderungswerber dient. |
Sulzberg
| keine |
Thüringen
| Für den Bezug von Stückholz oder Hackschnitzel ( ausgenommen Nahwärmeversorgung) für eine Holzzenrtalheizung aus heimischer (vorarlberger) Produktion wird bei Vorlage der Rechnung eine einmalige zusätzliche Förderung von 50 % des Rechnungsbeitrages - jedoch max. € 300,- gewährt.
Fenstertausch - € 10 / m² (wenn keine zusätzliche Förderung durch das Land gewährt wird)
Dämmung der Außenwände € 3 / m²
Dämmung der Kellerdecke € 2,5 / m²
Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches€ 3 / m²
anfallende Energieberatungskosten bis zu 50 % - max. aber € 200,-
- die Beratung hat durch ein befugtes Technisches Büro bzw. das Energieinstitut Vorarlberg zu erfolgen |
Thüringerberg
| |
Tschagguns
| keine |
Übersaxen
| Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von 1.200 € gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von 100 Euro Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. 200 Euro durch die Gemeinde abgedeckt. |
Vandans
| keine |
Viktorsberg
| Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von 1.200 € gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von 100 Euro Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. 200 Euro durch die Gemeinde abgedeckt. |
Warth/Vbg.
| keine |
Weiler
| Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von 1.200 € gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von 100 Euro Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. 200 Euro durch die Gemeinde abgedeckt. |
Wolfurt
| Energetische Althaussanierung
Um einen Beitrag zur Reduktion des Energieverbrauchs sowie die Verringerung der Emission von treibhauswirksamen Gasen auf ihrem Gemeindegebiet zu leisten, fördert die Marktgemeinde Wolfurt die Erstellung von Althaussanierungskonzepten, die auf die Verringerung des Gebäudeenergieverbrauchs und die Nutzung von erneuerbaren Energieträgern abzielen.
Dachwasserversickerung
Um die Kanalisation zu entlasten und den Grundwasserhaushalt zu stabilisieren gewährt die Marktgemeinde Wolfurt Beiträge für die Schaffung von Versickerungsmöglichkeiten für bisher in die Kanalisation eingeleitete Dachwässer
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Zwischenwasser
| Die Erstellung einer Sanierungsberatung hat in Zwischenwasser einen vereinbarten Fixpreis von € 1.440,-.
Das heißt, dass bei € 1.200,- Landesförderung ein Selbstbehalt von € 240,- zu bezahlen ist.
Auf Wunsch des Förderungswerbers engagiert die Gemeinde für die Zeit der Erstellung des Sanierungskonzeptes einen „Kümmerer“ der als Ansprechperson und Bindeglied zwischen Sanierungsberater und Förderungswerber dient. |