Zusatzförderungen - Kriterium Solaranlagen

GemeindeFörderung
Alberschwende
+40% der Landesförderung bis max. 726,80€
Altach
Neubau: 25 % der Landesförderung
Altbau-Nachrüstung: 50 % der Landesförderung
Andelsbuch
25 % der Landesförderung (zeitlich begrenzt von 2008-2013)
Au
+1/3 der Landesförderung (keine Begrenzung)
Bartholomäberg
keine
Bezau
+1/3 der Landesförderung (keine Begrenzung)
Bildstein
+40% der Landesförderung, jedoch höchstens € 726,73
Bizau
keine
Blons
€ 25,00 / m² Kollektorfläche
max. jedoch 500 € pro Anlage
Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung
Bludenz
Solarförderung max. 510€
Bludesch
+25% der Landesförderung
Brand
keine
Bregenz
+25% der Landesförderung
Buch
keine
Bürs
+35% der Landesförderung
Bürserberg
keine
Dalaas
+25% der Landesförderung, max. 350,- € pro Objekt begrenzt
Damüls
keine
Doren
keine
Dornbirn
+25% der Landesförderung, max. jedoch 500 Euro pro Anlage
Düns
+25% der Landesförderung
max. 250,00 € für Neubau, max. 500€ für Althaussanierung
Dünserberg
+20% der Landesförderung
Absicherung: Vorlage der Landesförderung
Egg
+25% der Landesförderung
maximal EUR 681,00-
(keine zeitliche Begrenzung)
Eichenberg
+ 25% zur Landesförderung (höchstens jedoch € 425,-) Vorraussetzung: Erhalt der Landesförderung
Feldkirch
+25% der Landesförderung
Fontanella
€ 25,00 / m² Kollektorfläche
max. jedoch 500 € pro Anlage
Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung
Frastanz
25% der Landesförderung (max. 800 €)
Fraxern
keine
Fußach
+25% der Landesförderung
Gaißau
keine
Gaschurn
25% der Landesförderung
Göfis
Die Errichtung von thermischen Solaranlagen wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20 % der Landesförderung, jedoch maximal mit 1500 Euro je Anlage im Fall einer reinen Warmwasserbereitung bzw. maximal 2000 Euro je Anlage im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung gefördert.
Götzis
+50% der Landesförderung (bis auf Widerruf)
Hard
+ 30% maximal € 1.000,- pro Anlage Voraussetzung: Vorlage der Förderungszusage der Vlbg. Landesregierung
Hittisau
+ 25% der Landesförderung, max. € 900,-
Höchst
+1/3 der Landesförderung - max. € 1.300,- Voraussetzung: Vorlage der Förderungszusage der Vlbg. Landesregierung
Hohenems
keine
Hohenweiler
+25% der Landesförderung
Hörbranz
+25% der Landesförderung
Innerbraz
+25% Solarförderung Max. 250€
Kennelbach
+1/3 der Landsförderung. Ist nachzuweisen.
Klaus
Die Errichtung von thermischen Solaranlagen wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20 % der Landesförderung, jedoch maximal mit 1.500 Euro je Anlage im Fall einer reinen Warmwasserbereitung bzw. maximal 2.000 Euro je Anlage im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung gefördert.
Klösterle am Arlberg
+25% der Landesförderung, max. 350,- € pro Objekt begrenzt
Koblach
+50% der Landesförderung
Krumbach
1/3 der Landesförderung
Langen bei Bregenz
25 % der Landesförderung
Langenegg
25% der Landesförderung
Laterns
Die Errichtung von thermischen Solaranlagen wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20 % der Landesförderung, jedoch maximal mit 1500 Euro je Anlage im Fall einer reinen Warmwasserbereitung bzw. maximal 2000 Euro je Anlage im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung gefördert.
Lauterach
+30% der Landesförderung bis max. 700,00 €
(bis 31.12.08, Frist wird in der Regel immer auf 1 Jahr verlängert)
Lech a. Arlberg
+20% der Landesförderung
Lingenau
+25% der Landesförderung
Lochau
+25% der Landesförderung
Lorüns
+25% der Landesförderung
Ludesch
Für die Errichtung einer Solaranlage nach wird eine einmalige Förderung in der Höhe von € 0,05 pro kWh durchschnittlich jährlich erzeugter NutzenergieBegriffserklärung gewährt
Lustenau
25% der Landesförderung (max. 700,- Euro)
Mäder
50% der Landesförderung (Voraussetzung: Förderzusage des Landes)
Meiningen
+30% der Landesförderung (zeitlich unbegrenzt)
Mellau
keine
Mittelberg (Kleinwalsertal)
+ 20% der Landesförderung durch die Gemeinde Voraussetzung: Zusage der Landesförderung
Möggers
+25% der Landesförderung
Nenzing
+30% der Landesförderung
Nüziders
25 % der jeweiligen Landesförderung, (max. EUR 1.000,00 pro Solaranlage)
Raggal
€ 25,00 / m² Kollektorfläche
max. jedoch 500 € pro Anlage
Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung
Rankweil
Die Errichtung von thermischen Solaranlagen wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20 % der Landesförderung, jedoch maximal mit 1500 Euro je Anlage im Fall einer reinen Warmwasserbereitung bzw. maximal 2000 Euro je Anlage im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung gefördert.
Reuthe
1/3 des Betrages, den die Antragsteller vom Land erhalten
Riefensberg
+33,3% der Landesförderung
Röns
+25% der Landesförderung
Röthis
Die Errichtung von thermischen Solaranlagen wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20 % der Landesförderung, jedoch maximal mit 1500 Euro je Anlage im Fall einer reinen Warmwasserbereitung bzw. maximal 2000 Euro je Anlage im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung gefördert.
Sankt Anton im Montafon
+25% der Landesförderung
Sankt Gallenkirch
keine
Sankt Gerold
€ 25,00 / m² Kollektorfläche
max. jedoch 500 € pro Anlage
Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung
Satteins
+15% der Landesförderung
Schlins
+30% der Landesförderung
Schnepfau
keine
Schnifis
+20% der Landesförderung max.218€
Schoppernau
+25% der Landesförderung
Schröcken
200 € einmalig
Schruns
+20% der Landesförderung, Zusage der Landesförderung notwendig
Schwarzach
Förderung für die Anschaffung von Solaranlagen für Privatobjekte. Auskunft erhalten Sie im Sekretariat des Gemeindeamtes.
Schwarzenberg
+20% der Landesförderung Voraussetzung: Zusage der Landesförderung
Sibratsgfäll
keine
Silbertal
keine
Sonntag
€ 25,00 / m² Kollektorfläche
max. jedoch 500 € pro Anlage
Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung
Stallehr
+50% der Landesförderung
jedoch max. EUR 1.800,00
Sulz
Die Errichtung von thermischen Solaranlagen wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20 % der Landesförderung, jedoch maximal mit 1500 Euro je Anlage im Fall einer reinen Warmwasserbereitung bzw. maximal 2000 Euro je Anlage im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung gefördert.
Sulzberg
keine
Thüringen
25% der Landesförderung (max. 730€)
Thüringerberg
€ 25,00 / m² Kollektorfläche
max. jedoch 500 € pro Anlage
Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung
Tschagguns
+ 20 % der Landesförderung
Übersaxen
+25% der Landesförderung
Vandans
+25% der Landesförderung
(bis auf Widerruf)
Viktorsberg
keine
Warth/Vbg.
keine
Weiler
+25% der Landesförderung
Wolfurt
Die Förderungshöhe beträgt 35% der Landesförderung höchstens aber EUR 730,-.
Zwischenwasser
Die Errichtung von thermischen Solaranlagen wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20 % der Landesförderung, jedoch maximal mit 1.500 Euro je Anlage im Fall einer reinen Warmwasserbereitung bzw. maximal 2.000 Euro je Anlage im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung gefördert.

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Energieinstitut Vorarlberg
Letzte Änderung: 1. 12. 2009
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