| Gemeinde | Förderung |
Alberschwende
| +40% der Landesförderung bis max. 726,80€ |
Altach
| Neubau: 25 % der Landesförderung
Altbau-Nachrüstung: 50 % der Landesförderung |
Andelsbuch
| 25 % der Landesförderung
(zeitlich begrenzt von 2008-2013) |
Au
| +1/3 der Landesförderung (keine Begrenzung) |
Bartholomäberg
| keine |
Bezau
| +1/3 der Landesförderung
(keine Begrenzung) |
Bildstein
| +40% der Landesförderung, jedoch höchstens € 726,73 |
Bizau
| keine |
Blons
| € 25,00 / m² Kollektorfläche
max. jedoch 500 € pro Anlage
Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung |
Bludenz
| Solarförderung max. 510€ |
Bludesch
| +25% der Landesförderung |
Brand
| keine |
Bregenz
| +25% der Landesförderung
|
Buch
| keine |
Bürs
| +35% der Landesförderung |
Bürserberg
| keine |
Dalaas
| +25% der Landesförderung, max. 350,- € pro Objekt begrenzt |
Damüls
| keine |
Doren
| keine |
Dornbirn
| +25% der Landesförderung, max. jedoch 500 Euro pro Anlage |
Düns
| +25% der Landesförderung
max. 250,00 € für Neubau, max. 500€ für Althaussanierung
|
Dünserberg
| +20% der Landesförderung
Absicherung: Vorlage der Landesförderung |
Egg
| +25% der Landesförderung
maximal EUR 681,00-
(keine zeitliche Begrenzung) |
Eichenberg
| + 25% zur Landesförderung
(höchstens jedoch € 425,-)
Vorraussetzung: Erhalt der Landesförderung |
Feldkirch
| +25% der Landesförderung |
Fontanella
| € 25,00 / m² Kollektorfläche
max. jedoch 500 € pro Anlage
Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung |
Frastanz
| 25% der Landesförderung (max. 800 €) |
Fraxern
| keine |
Fußach
| +25% der Landesförderung
|
Gaißau
| keine |
Gaschurn
| 25% der Landesförderung |
Göfis
| Die Errichtung von thermischen Solaranlagen wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20 % der Landesförderung, jedoch maximal mit 1500 Euro je Anlage im Fall einer reinen Warmwasserbereitung bzw. maximal 2000 Euro je Anlage im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung gefördert. |
Götzis
| +50% der Landesförderung
(bis auf Widerruf) |
Hard
| + 30%
maximal € 1.000,- pro Anlage
Voraussetzung: Vorlage der Förderungszusage der Vlbg. Landesregierung
|
Hittisau
| + 25% der Landesförderung, max. € 900,- |
Höchst
| +1/3 der Landesförderung - max. € 1.300,-
Voraussetzung: Vorlage der Förderungszusage der Vlbg. Landesregierung |
Hohenems
| keine |
Hohenweiler
| +25% der Landesförderung |
Hörbranz
| +25% der Landesförderung |
Innerbraz
| +25% Solarförderung Max. 250€ |
Kennelbach
| +1/3 der Landsförderung. Ist nachzuweisen. |
Klaus
| Die Errichtung von thermischen Solaranlagen wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20 % der Landesförderung, jedoch maximal mit 1.500 Euro je Anlage im Fall einer reinen Warmwasserbereitung bzw. maximal 2.000 Euro je Anlage im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung gefördert. |
Klösterle am Arlberg
| +25% der Landesförderung, max. 350,- € pro Objekt begrenzt |
Koblach
| +50% der Landesförderung |
Krumbach
| 1/3 der Landesförderung
|
Langen bei Bregenz
| 25 % der Landesförderung |
Langenegg
| 25% der Landesförderung |
Laterns
| Die Errichtung von thermischen Solaranlagen wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20 % der Landesförderung, jedoch maximal mit 1500 Euro je Anlage im Fall einer reinen Warmwasserbereitung bzw. maximal 2000 Euro je Anlage im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung gefördert. |
Lauterach
| +30% der Landesförderung bis max. 700,00 €
(bis 31.12.08, Frist wird in der Regel immer auf 1 Jahr verlängert) |
Lech a. Arlberg
| +20% der Landesförderung |
Lingenau
| +25% der Landesförderung |
Lochau
| +25% der Landesförderung
|
Lorüns
| +25% der Landesförderung |
Ludesch
| Für die Errichtung einer Solaranlage nach wird eine einmalige Förderung in der Höhe von € 0,05 pro kWh durchschnittlich jährlich erzeugter Nutzenergie gewährt |
Lustenau
| 25% der Landesförderung (max. 700,- Euro) |
Mäder
| 50% der Landesförderung (Voraussetzung: Förderzusage des Landes) |
Meiningen
| +30% der Landesförderung
(zeitlich unbegrenzt) |
Mellau
| keine |
Mittelberg (Kleinwalsertal)
| + 20% der Landesförderung durch die Gemeinde
Voraussetzung: Zusage der Landesförderung |
Möggers
| +25% der Landesförderung |
Nenzing
| +30% der Landesförderung |
Nüziders
| 25 % der jeweiligen Landesförderung, (max. EUR 1.000,00 pro Solaranlage) |
Raggal
| € 25,00 / m² Kollektorfläche
max. jedoch 500 € pro Anlage
Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung |
Rankweil
| Die Errichtung von thermischen Solaranlagen wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20 % der Landesförderung, jedoch maximal mit 1500 Euro je Anlage im Fall einer reinen Warmwasserbereitung bzw. maximal 2000 Euro je Anlage im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung gefördert. |
Reuthe
| 1/3 des Betrages, den die Antragsteller vom Land erhalten |
Riefensberg
| +33,3% der Landesförderung |
Röns
| +25% der Landesförderung |
Röthis
| Die Errichtung von thermischen Solaranlagen wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20 % der Landesförderung, jedoch maximal mit 1500 Euro je Anlage im Fall einer reinen Warmwasserbereitung bzw. maximal 2000 Euro je Anlage im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung gefördert. |
Sankt Anton im Montafon
| +25% der Landesförderung |
Sankt Gallenkirch
| keine |
Sankt Gerold
| € 25,00 / m² Kollektorfläche
max. jedoch 500 € pro Anlage
Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung |
Satteins
| +15% der Landesförderung |
Schlins
| +30% der Landesförderung |
Schnepfau
| keine |
Schnifis
| +20% der Landesförderung max.218€ |
Schoppernau
| +25% der Landesförderung |
Schröcken
| 200 € einmalig |
Schruns
| +20% der Landesförderung, Zusage der Landesförderung notwendig |
Schwarzach
| Förderung für die Anschaffung von Solaranlagen für Privatobjekte. Auskunft erhalten Sie im Sekretariat des Gemeindeamtes.
|
Schwarzenberg
| +20% der Landesförderung
Voraussetzung: Zusage der Landesförderung |
Sibratsgfäll
| keine |
Silbertal
| keine |
Sonntag
| € 25,00 / m² Kollektorfläche
max. jedoch 500 € pro Anlage
Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung |
Stallehr
| +50% der Landesförderung
jedoch max. EUR 1.800,00 |
Sulz
| Die Errichtung von thermischen Solaranlagen wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20 % der Landesförderung, jedoch maximal mit 1500 Euro je Anlage im Fall einer reinen Warmwasserbereitung bzw. maximal 2000 Euro je Anlage im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung gefördert. |
Sulzberg
| keine |
Thüringen
| 25% der Landesförderung (max. 730€) |
Thüringerberg
| € 25,00 / m² Kollektorfläche
max. jedoch 500 € pro Anlage
Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung |
Tschagguns
| + 20 % der Landesförderung |
Übersaxen
| +25% der Landesförderung |
Vandans
| +25% der Landesförderung
(bis auf Widerruf) |
Viktorsberg
| keine |
Warth/Vbg.
| keine |
Weiler
| +25% der Landesförderung |
Wolfurt
| Die Förderungshöhe beträgt 35% der Landesförderung höchstens aber EUR 730,-. |
Zwischenwasser
| Die Errichtung von thermischen Solaranlagen wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20 % der Landesförderung, jedoch maximal mit 1.500 Euro je Anlage im Fall einer reinen Warmwasserbereitung bzw. maximal 2.000 Euro je Anlage im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung gefördert. |