Förderungen
Das Land Vorarlberg unterscheidet bei der Förderung von Solaranlagen grundsätzlich zwischen
Anlagen zur Warmwasserunterstützung und
Anlagen zur Warmwasserunterstützung und Raumheizungsunterstützung.
Alle Förderungen werden bar ausbezahlt und sind an keine Einkommensgrenze gebunden.
Im Neubau kann der Einbau einer Solaranlage auch Ihre Wohnbauförderung erhöhen.
Außerdem werden auch Erweiterungen von bestehenden Solaranlagen mit Bargeldzuschüssen gefördert.
Für die Überprüfung der installierten Anlage erhalten Sie ein Jahr nach der Installierung einen Servicescheck vom Land Vorarlberg.
Viele Gemeinden Vorarlbergs unterstützen – zusätzlich zur Landesförderung – den Einbau einer Solaranlage mit finanziellen Zuschüssen.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Amt der Vorarlberger Landesregierung/Abteilung Wohnbauförderung, beim Energieinstitut Vorarlberg, oder beim Energieberater.
Förderungsausmaß
a) Anlagen zur Warmwasserbereitung
- Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage):
| Sockelförderung | € 1.100,-- |
| plus | € 75,-- pro m² Bruttokollektorfläche |
| maximal | € 1.900,-- |
- Mehrwohnungsanlagen:
25 % der Investitionskosten (diese sind mit € 600,- bezogen auf den m² Kollektorfläche begrenzt).
b) Anlagen zur Warmwasserbereitung und einer Raumheizungsunterstützung mit einem Deckungsbeitrag zwischen 15 und 20 %
- Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage):
| Sockelförderung | € 1.500,-- |
| plus | € 75,-- pro m² Bruttokollektorfläche |
| maximal | € 3.000,-- |
- Mehrwohnungsanlagen:
30 % der Investitionskosten (diese sind mit € 500,- bezogen auf den m² Kollektorfläche begrenzt).
c) Anlagen zur Warmwasserbereitung und einer Raumheizungsunterstützung mit einem Deckungsbeitrag über 20 %
- Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage):
| Sockelförderung | € 2.200,-- |
| plus | € 75,-- pro m² Bruttokollektorfläche. |
| Maximal: | € 3.700,-- |
- Mehrwohnungsanlagen:
30 % der Investitionskosten (diese sind mit € 500,- bezogen auf den m² Kollektorfläche begrenzt).
Für den Austausch von Altkollektoren (nach 10 Jahren) wird je m² Bruttokollektorfläche ein Betrag von € 75,- hingegeben.
Werden Altanlagen (älter als 10 Jahre) bis in die Installation erneuert, wird die Kollektorfläche analog Punkt d) und die Installationsarbeiten mit 25 % gefördert, max. bis zur jeweiligen Obergrenze.
Link zu den Anträgen und Richtlinien: Download / Förderung / Solarenergie
Servicescheck

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- Für eine Bruttokollektorfläche bis 20 m² wird ein Servicescheck von € 200,-- ausgestellt.
- Für eine Bruttokollektorfläche über 20 m² wird ein Servicescheck von € 300,-- ausgestellt.
Der Service der Solaranlage ist bei einem einschlägigen Fachbetrieb innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebnahme der Anlage durchzuführen. Dabei wird der Servicescheck eingelöst. |
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