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Die Grenzen der einzelnen Förderstufen
Welches Modell gilt nun für welchen Förderantrag? Das Jahr der Ersteinreichung (Eingangsstempel) eines Antrages bei der Wohnbauförderungsstelle im Amt der Vorarlberger Landesregierung bestimmt das Fördermodell, nach dem der Antrag abgewickelt wird. Das gilt auch, wenn sich die Abwicklung über einen Jahreswechsel und eventuell sogar Modellwechsel hinwegzieht. | |||
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