Neubau-Fördermodell 2006

  Heizwärmebedarfsgrenze in kWh/m²a bezogen auf die beheizte Bruttogeschossfläche Ökopunkte mindestens (max. möglich: 300)
Einfamilienhaus Mehrwohnungshaus
Wohngebäude mit ein bis 2 Wohneinheiten Wohngebäude ab drei Wohneinheiten
Ökostufe 3 (Passivhaus) 10 200
Ökostufe 2 60
(für Kompaktheit A/V 0,8 und HGT 3.600 Kd)*
140 150
Ökostufe 1 90 100
Regelstufe 40 50

* Der genaue Grenzwert wird für jedes Gebäude aus dem Verhältnis Oberfläche zu Volumen und dem lokalen Klima in Kelvintagen errechnet. Kompaktheit 0,8 gilt für etwa 90% der Gebäude und 3.600 Kd entsprechen dem Klima im Rheintal.



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Energieinstitut Vorarlberg
Letzte Änderung: 17. 10. 2006
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