Altbau-Fördermodell 2004/05

  Einfamilienhaus Reihenhaus Mehrwohnungshaus
Wohngebäude mit ein bis zwei Wohneinheiten Wohngebäude ab drei Einheiten mit je einem eigenen Eingang Wohngebäude ab drei Wohneinheiten
Ökostufe 3 (Niedrigenergiehaus) max. 25 kWh/m²a und mind. 175 Ökopunkte (max. 300 möglich)
  HWBBegriffserklärung max. Punkte min. HWB max. Punkte min. HWB max. Punkte min.
Ökostufe 2 70 140 70 140 65 150
Ökostufe 1 90 90 100
Regelstufe Keine Vorgabe für HWB und Ökopunkte sondern Maximal-U-Werte vorgeschrieben


U-Wert-Vorgaben für die Regelstufe:


Fenster bei Tausch des ganzen Elements (Rahmen und Glas)kleiner als 1,3 W/m²K *
Fensterglas (bei Tausch nur des Glases)kleiner als 1,0 W/m²K *
Aussenwandkleiner als 0,3 W/m²K
oberste Geschossdecke, Schrägdachkleiner als 0,2 W/m²K
Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreichkleiner als 0,35 W/m²K

* nach EN 10077 (gültig seit November 2000) und den darin genannten zugehörigen Normen. Fenster oder Gläser mit Prüfzeugnissen nach den alten, seit November 2000 ungültigen, nationalen Normen (DIN, ÖNorm) werden nicht gefördert.



Musterbeispiel einer Sanierung - das "Kronenhaus": Ein Einfamilienhaus aus den 60er Jahren mit einem Ölverbrauch von rund 4.000 Liter pro Jahr wurde erweitert und modernisiert. Dabei wurde über das massive Einfamilienhaus eine hoch-wärmegedämmte Hülle in Holzelementbauweise gestülpt. Wie eine "Krone" über einen sanierungs-bedürftigen Zahn. Das Ergebnis: drei Wohneinheiten mit einem Gesamtheizenergieverbrauch von 800 Liter Öläquivalent über eine Pelletheizung. Die Gesamt-sanierungskosten werden durch die Mieteinnahmen aus den beiden neuen Wohnungen finanziert. Der Bauherr hat sich somit kostenfrei einen modernen Alterssitz geschaffen!

         
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Energieinstitut Vorarlberg
Letzte Änderung: 29. 9. 2006
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