Die exakte Höhe der Förderung für jedes Neubau- oder Sanierungsprojekt ist mit den Mitarbeitern der Wohnbauförderstelle des Amtes der Vorarlberger Landesregierung zu ermitteln. Mehrere Kriterien sind dafür bestimmend, hier kann nur eine grobe Auskunft gegeben werden:
- das Limit für das Haushaltseinkommen darf nicht überschritten werden,
- die von der Anzahl der Personen abhängige Maixmalgröße des Hauses oder der Wohnung muss eingehalten werden,
- die Nutzflächenzahl hat einen wesentlichen Einfluss auf die Förderhöhe
- und schlußendlich bestimmen der Heizwärmebedarf
und die Anzahl der Ökopunkte die Ökostufe (Regelförderung, Öko 1, 2 oder 3) und damit die Höhe der Förderung mit.
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