Die Höhe der Förderung in den einzelnen Kategorien und Förderstufen


Die exakte Höhe der Förderung für jedes Neubau- oder Sanierungsprojekt ist mit den Mitarbeitern der Wohnbauförderstelle des Amtes der Vorarlberger Landesregierung zu ermitteln. Mehrere Kriterien sind dafür bestimmend, hier kann nur eine grobe Auskunft gegeben werden:

  • das Limit für das Haushaltseinkommen darf nicht überschritten werden,
  • die von der Anzahl der Personen abhängige Maixmalgröße des Hauses oder der Wohnung muss eingehalten werden,
  • die Nutzflächenzahl hat einen wesentlichen Einfluss auf die Förderhöhe
  • und schlußendlich bestimmen der HeizwärmebedarfBegriffserklärung und die Anzahl der Ökopunkte die Ökostufe (Regelförderung, Öko 1, 2 oder 3) und damit die Höhe der Förderung mit.

    
Es werden in den jeweiligen Fördermodellen folgende Förderungen gewährt (Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien):

Neubauförderung Modell 2004/05
Neubauförderung Modell 2006
Neubauförderung Modell 2007
Neubauförderung Modell 2008
Neubauförderung Modell 2009-2010

Altbausanierungsförderung Modell 2004/05
Altbausanierungsförderung Modell 2006
Altbausanierungsförderung Modell 2007
Althaussanierungsförderung 2008
Altbausanierungsförderung Modell 2009-2010

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Energieinstitut Vorarlberg
Letzte Änderung: 9. 4. 2009
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