Altbau-Fördermodell 2007


  Heizwärmebedarfsgrenze in kWh/m²a bezogen auf die beheizte Bruttogeschossfläche Ökopunkte mindestens
(max. möglich: 300)
Einfamilienhaus Mehrwohnungshaus
Wohngebäude mit 1 bis 2 Wohneinheiten Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten
Ökostufe 3
Niedrigenergiehaus
25 175
Ökostufe 2 75
(für Kompaktheit A/V 0,8 und HGT 3.600 Kd)*
140 150
Ökostufe 1 90 100
Regelstufe   Keine Ökopunkte sondern Maximal-U-Werte vorgeschrieben

* Der genaue Grenzwert wird für jedes Gebäude aus dem Verhältnis Oberfläche zu Volumen und dem lokalen Klima in Kelvintagen errechnet. Kompaktheit 0,8 gilt für etwa 90% der Gebäude und 3.600 Kd entsprechen dem Klima im Rheintal.

U-Wert-Vorgaben für die Regelstufe:

Fenster bei Tausch des ganzen Elements (Rahmen und Glas)kleiner als 1,3 W/m²K *
Fensterglas (bei Tausch nur des Glases)kleiner als 1,0 W/m²K *
Aussenwandkleiner als 0,3 W/m²K
oberste Geschossdecke, Schrägdachkleiner als 0,2 W/m²K
Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreichkleiner als 0,35 W/m²K

* nach EN 10077 (gültig seit November 2000) und den darin genannten zugehörigen Normen. Fenster oder Gläser mit Prüfzeugnissen nach den alten, seit November 2000 ungültigen, nationalen Normen (DIN, ÖNorm) werden nicht gefördert.


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Energieinstitut Vorarlberg
Letzte Änderung: 4. 12. 2006
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