Qualifikation der BeraterInnen


    Grundsätzlich kann jeder, der befugt ist, einen Energieausweis zu erstellen, die Sanierungsberatung durchführen. Die Beratungsgespräche müssen persönlich von der befugten Person gemacht werden.

Wünschenswert ist es, dass die BeraterInnen einschlägige Erfahrungen im Wohnbau in Hinblick auf die Abwicklung der ökologischen Wohnbauförderung haben. Idealerweise machen sie laufend Berechnungen zum Gebäude- bzw. Energieausweis und haben sehr gute kommunikative Eigenschaften. Sie kennen die Abläufe einer energieeffizienten Sanierung aus der Praxis.


Hier finden Sie die Empfehlungsliste des Energieinstitut Vorarlberg mit BeraterInnen, die Sanierungsberatungen durchführen:

 Empfehlungsliste des EIV für SanierungsberaterInnen (106 KB)

Energieinstitut Vorarlberg
Letzte Änderung: 5. 2. 2010
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