Förderungen Ihrer Sanierungsmaßnahmen

Die Energieberater begleiten durch den Förder-Dschungel

Ganz allgemein gilt zwischen Bund und Ländern folgende Vereinbarung:
  • Sanierungsmaßnahmen von Betrieben werden vom Bund mit Zuschüssen unterstützt. Die abwickelnde Stelle ist die Kommunalkredit Public Consulting (KPC), welche das Förderprogramm "Umweltförderung im Inland", kurz UFI, unterhält.
  • Sanierungsmaßnahmen, die von Privatpersonen umgesetzt werden, werden vom jeweiligen Bundesland unterstützt. Die abwickelnde Stelle ist die Wohnbauförderung.
Betriebe lassen ihre Sanierungen über die Umweltförderung im Inland (UFI) durch die KPC fördern. Als Betriebe gelten
  • Unternehmen
  • konfessionelle Einrichtungen und
  • Vereine

    
Seit 1.10. 2009 gelten untenstehende aktualisierte Bedingungen für Betriebe:
  • gefördert werden sog. umweltrelevante Investitionen (im wesentlichen CO2Begriffserklärung reduzierende Maßnahmen) über zwei Förderwege:
    a. Zuschüsse bis zu 30% aller umweltrelevanten Investitionskosten
    b. Zuschüsse bis zu 40% der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten

  • Als Grundlage zur Bestimmung der Förderhöhe bei Gebäudesanierungen gilt der Energieausweis.
  • Kapazitätsausweitungen werden nicht gefördert, sondern anteilig herausgerechnet.
  • es werden nur freiwillige Investitionen gefördert.
  • die Amortisation darf nicht zu schnell sein (sie muss in der Regel größer 3 Jahre sein).
  • Der Zeitpunkt des Ansuchens bei der KPC ist strikt einzuhalten.
  • In Vorarlberg werden gewerbliches Solaranlagen bis 31.12.2010 zusätzlich zur UFI Förderung mit 10%-Punkten gefördert. Details dazu finden Sie hier.
Profitieren Sie von der Erfahrung Ihres Energieberaters, damit für Sie das Maximum an Förderungen bewilligt wird.

Fördertöpfe für effiziente Energienutzung


FörderprogrammMindest-
investition
FördersatzZeitpunkt für
das Ansuchen
Link
Thermische Gebäudesanierung
für Gebäude mit Baubewilligung vor 1.1.90: Verbesserung des Wärmeschutzes (Gebäudehülle, Fenster, Türen), Wärmerückgewinnung zusammen mit thermischer Sanierung, Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes
€ 35.000,-max. 30% der umweltrelevanten Investitionskostenvor Baubeginn bzw. LieferterminFörderprogramm Thermische Gebäudesanierung
Effiziente Energienutzung - Prozessorientierte Maßnahmen
Maßnahmen zur effizienten Energienutzung wie z.B. Wärmepumpe, Wärmerückgewinnung, industrielle Abwärmenutzung, Optimierung von Regelungen; Beleuchtungsoptimierung;
€ 10.000,-max. 30% der gesamten umweltrelevanten Investitionskostenvor Baubeginn bzw. LieferterminFörderprogramm Effiziente Energienutzung
Wärmepumpen bis 400kWth
Wärmepumpenanlagen zur Heizwärme- und /oder Warmwasserversorgung von betrieblich genutzten Objekten (Gewerbebetrieb, Dienstleistungsgebäude, Vereinshaus usw.). Wärmepumpe, Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung), primärseitige hydraulische Einbindung, Anlagenregelung
keine85 bzw. 70 EUR/kWth (0-80 kWth) und 45 bzw. 35 EUR/kWth (81-400 kWth), jedoch max. 30% der umweltrelevanten Investitionskostennach Umsetzung der Maßnahme jedoch spätestens 6 Monate nach RechnungslegungFörderprogramm Wärmepumpen
Wärmepumpen ab 400 kWth
Wärmepumpenanlagen zur Heizwärme- und /oder Warmwasserversorgung von betrieblich genutzten Objekten (Gewerbebetrieb, Dienstleistungsgebäude, Vereinshaus usw.). Wärmepumpe, Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung), primärseitige hydraulische Einbindung, Anlagenregelung
€ 10.000,-15% der gesamten umweltrelevanten Investitionskosten.vor Baubeginn bzw. LieferterminFörderprogramm Wärmepumpen
Fossilie-Kraft-Wärme-KopplungBegriffserklärung
Erdgas oder Flüssiggas Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bis zu einer maximalen Leistung von 2 MWel. zur überwiegenden kombinierten Strom- und Wärmeversorgung von Betrieben.
€ 10.000,-max. 25 % der gesamten umweltrelevanten Investitionskostenvor Baubeginn bzw. LieferterminFörderprogramm Fossilie-Kraft-Wärme-Kopplung
Gewerblich genutzter Neubau in Niedrigenergiebauweise
Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in Niedrigenergiebauweise, die die Anforderungen der OIB Richtlinie (Gebäudekategorien 1 bis 11) für den HeizwärmebedarfBegriffserklärung (HWB*) um 50% und für den Kühlbedarf (KB*) um 20% unterschreiten
€ 35.000,-abhängig von der erzielten Differenz des Heizwärme- und Kühlbedarfs des Niedrigenergiegebäudes gegenüber einem gleichwertigen Standardbau lt. OIB- Richtlinievor Baubeginn bzw. LieferterminFörderprogramm Gewerblich genutzter Neubau in Niedrigenergiebauweise
Klimatisierung und Kühlung
Adsorptionskältemaschinen und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbaren Energieträgern, free cooling Systeme und Prozesskühlanlagen unter Verwendung von alternativen Kältemitteln
€ 10.000,-max. 30% der umweltrelevanten Investitionskostenvor Baubeginn bzw. LieferterminFörderprogramm Klimatisierung und Kühlung

Fördertöpfe für Mobilitätsmaßnahmen


FörderprogrammMindest-investitionFördersatzZeitpunkt für
das Ansuchen
Link
Betriebliche Verkehrsmaßnahmen
Maßnahmen wie z.B. CO2-relevante Umstellungen von Transportsystemen und Fuhrparks sowie betriebliche Investitionsmaßnahmen zur Forcierung des öffentlichen
Verkehrs sowie des Rad- und Fußgängerverkehrs
€ 10.000,-max. 30 % der gesamten umweltrelevanten Investitionskostenvor ProjektbeginnFörderprogramm Betriebliche Verkehrsmaßnahmen

Fördertöpfe für erneuerbare Energie


FörderprogrammMindest-
investition
FördersatzZeitpunkt für
das Ansuchen
Link
Solaranlagen bis 100 m²
Solaranlagen zur Warmwasserbereitung oder zur teilsolaren Raumheizung sowie solare Großanlagen
keine100 EUR/m² (Standardkollektoren)
150 EUR/m² (Vakuumkollektoren)
jedoch max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten
nach Umsetzung der Maßnahme jedoch spätestens 6 Monate nach RechnungslegungFörderprogramm Solaranlagen bis 100 m²
Solaranlagen ab 100 m²
Solaranlagen zur Warmwasserbereitung oder zur teilsolaren Raumheizung sowie solare Großanlagen,
Solaranlagen (auch kleiner als 100 m²) zum thermischen Antrieb für Kühlanlagen.
€ 10.000,-max. 20% der umweltrelevanten Investitionskostenvor Baubeginn bzw. LieferterminFörderprogramm Solaranlagen ab 100 m²
BiomasseBegriffserklärung Einzelanlagen bis 400 kW
Automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen und Stückholzkessel in Zentralheizungssystemen sowie mit der Maßnahme verknüpfte Nebenkosten (z. B. Heizhaus, Spänesilo, Zerspaner etc)
keine120 EUR/kW (0-50 kW) und 60 EUR/kW (51-400 kW), jedoch max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten nach Umsetzung der Maßnahme jedoch spätestens 6 Monate nach RechnungslegungFörderprogramm Biomasse Einzelanlagen bis 400kW
Biomasse Einzelanlagen ab 400 kW
Automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen und Stückholzkessel in Zentralheizungssystemen sowie mit der Maßnahme verknüpfte Nebenkosten (z. B. Heizhaus, Spänesilo, Zerspaner etc)
€ 10.000,-max. 20% der umweltrelevanten Investitionskostenvor Baubeginn bzw. LieferterminFörderprogramm Biomasse Einzelanlagen ab 400kW
Anschluss an Fernwärme bis 400 kW
Für den Anschluss an das Fernwärmenetz erforderliche Anlagen, die im Eigentum des Förderwerbers stehen
keine56 bzw. 28 EUR/kW (0 - 100 kW) und 32 bzw. 16 EUR/kW (101 - 400 kW), jedoch max. 30% der umweltrelevanten Investitionskostennach Umsetzung der Maßnahme jedoch spätestens 6 Monate nach RechnungslegungFörderprogramm Anschluss an Fernwärme bis 400kW
Anschluss an Fernwärme ab 400 kW
Für den Anschluss an das Fernwärmenetz erforderliche Anlagen, die im Eigentum des Förderwerbers stehen
€ 10.000,-max. 20% (bei Fernwärme aus erneuerbaren Energieträgern) bzw. max. 10% (bei Fernwärme aus nicht erneuerbaren Energieträgern) der gesamten umweltrelevanten Investitionskostenvor Baubeginn bzw. LieferterminFörderprogramm Anschluss an Fernwärme ab 400kW
Biomasse Mikronetze
Mikronetze zur kleinräumigen bzw. innerbetrieblichen Wärmeversorgung
€ 10.000,-max. 25% der umweltrelevanten Investitionskosten vor Baubeginn bzw. LieferterminFörderprogramm Biomasse Mikronetze
Biomasse-Nahwärme
Heizzentrale inklusive maschineller Einrichtung, Lagerhalle und Wärmeverteilnetz zur großräumigen Wärmeversorgung
€ 10.000,-max. 30 % der umweltrelevanten Investitionskostenvor Baubeginn bzw. LieferterminFörderprogramm Biomasse-Nahwärme
Wärmeverteilung
Bau- und Anlagekosten ausschließlich für die Wärmeverteilung z.B. Netzerweiterungen bei Nahwärmenetzen. Netzerweiterungen bestehender Wärmeverteilnetze bei fossilen Kraftwerken werden nicht gefördert.
€ 10.000,-max. 25% der umweltrelevanten Investitionskostenvor Baubeginn bzw. LieferterminFörderprogramm Wärmeverteilung
Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplung
Mit fester oder flüssiger Biomasse betriebene Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung für die Eigenversorgung sowie netzgekoppelte Anlagen unter Abzug der tariffinanzierten, stromrelevanten Anlagenteile.
€ 10.000,-max. 10% der umweltrelevanten Investitionskostenvor Baubeginn bzw. LieferterminFörderprogramm Biomasse-Kraft-Wärmekopplung
Geothermie
Bau- und Anlagekosten ausschließlich für die Nutzung von Geothermie: Bohrung, Wärmeaustausch und -verteilnetz, Wiederverpressung, Kraft-Wärme-Kopplung und geothermische Nachnutzung bestehender Erdölbohrlöcher
€ 35.000,-max. 30 % der umweltrelevanten Investitionskostenvor Baubeginn bzw. LieferterminFörderprogramm Geothermie
Stromproduzierende Anlagen
Anlagen zur Eigenversorgung mit Strom aus Windkraft, Wasserkraft, PhotovoltaikBegriffserklärung in Insellagen und Biogas. Kleinwasserkraftwerke nur im Falle der Revitalisierung bzw. des Neubaus in Extremlagen und bis zu einer Ausbauleistung von 2 MW.
€ 10.000,-max. 30 % der umweltrelevanten Investitionskostenvor Baubeginn bzw. LieferterminFörderprogramm Stromproduzierende Anlagen
Energetische Verwertung biogener Roh- und Reststoffe
Maßnahmen zur thermischen Behandlung und zur Vergärung von Abfällen biogenen Ursprungs sowie Maßnahmen zur SubstitutionBegriffserklärung fossiler Brennstoffe durch Sekundärbrennstoffe mit biogenem Anteil
€ 10.000,-max. 30% der umweltrelevanten Investitionskostenvor Baubeginn bzw. LieferterminFörderprogramm Energetische Verwertung biogener Roh- und Reststoffe


Energieinstitut Vorarlberg
Letzte Änderung: 24. 8. 2010
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