| Förderprogramm | Mindest-
investition | Fördersatz | Zeitpunkt für
das Ansuchen | Link |
Thermische Gebäudesanierung
für Gebäude mit Baubewilligung vor 1.1.90: Verbesserung des Wärmeschutzes (Gebäudehülle, Fenster, Türen), Wärmerückgewinnung zusammen mit thermischer Sanierung, Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes | € 35.000,- | max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten | vor Baubeginn bzw. Liefertermin | Förderprogramm Thermische Gebäudesanierung |
Effiziente Energienutzung - Prozessorientierte Maßnahmen
Maßnahmen zur effizienten Energienutzung wie z.B. Wärmepumpe, Wärmerückgewinnung, industrielle Abwärmenutzung, Optimierung von Regelungen; Beleuchtungsoptimierung; | € 10.000,- | max. 30% der gesamten umweltrelevanten Investitionskosten | vor Baubeginn bzw. Liefertermin | Förderprogramm Effiziente Energienutzung |
Wärmepumpen bis 400kWth
Wärmepumpenanlagen zur Heizwärme- und /oder Warmwasserversorgung von betrieblich genutzten Objekten (Gewerbebetrieb, Dienstleistungsgebäude, Vereinshaus usw.). Wärmepumpe, Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung), primärseitige hydraulische Einbindung, Anlagenregelung | keine | 85 bzw. 70 EUR/kWth (0-80 kWth) und 45 bzw. 35 EUR/kWth (81-400 kWth), jedoch max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten | nach Umsetzung der Maßnahme jedoch spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung | Förderprogramm Wärmepumpen |
Wärmepumpen ab 400 kWth
Wärmepumpenanlagen zur Heizwärme- und /oder Warmwasserversorgung von betrieblich genutzten Objekten (Gewerbebetrieb, Dienstleistungsgebäude, Vereinshaus usw.). Wärmepumpe, Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung), primärseitige hydraulische Einbindung, Anlagenregelung | € 10.000,- | 15% der gesamten umweltrelevanten Investitionskosten. | vor Baubeginn bzw. Liefertermin | Förderprogramm Wärmepumpen |
Fossilie-Kraft-Wärme-Kopplung
Erdgas oder Flüssiggas Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bis zu einer maximalen Leistung von 2 MWel. zur überwiegenden kombinierten Strom- und Wärmeversorgung von Betrieben.
| € 10.000,- | max. 25 % der gesamten umweltrelevanten Investitionskosten | vor Baubeginn bzw. Liefertermin | Förderprogramm Fossilie-Kraft-Wärme-Kopplung |
Gewerblich genutzter Neubau in Niedrigenergiebauweise
Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in Niedrigenergiebauweise, die die Anforderungen der OIB Richtlinie (Gebäudekategorien 1 bis 11) für den Heizwärmebedarf (HWB*) um 50% und für den Kühlbedarf (KB*) um 20% unterschreiten
| € 35.000,- | abhängig von der erzielten Differenz des Heizwärme- und Kühlbedarfs des Niedrigenergiegebäudes gegenüber einem gleichwertigen Standardbau lt. OIB- Richtlinie | vor Baubeginn bzw. Liefertermin | Förderprogramm Gewerblich genutzter Neubau in Niedrigenergiebauweise |
Klimatisierung und Kühlung
Adsorptionskältemaschinen und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbaren Energieträgern, free cooling Systeme und Prozesskühlanlagen unter Verwendung von alternativen Kältemitteln | € 10.000,- | max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten | vor Baubeginn bzw. Liefertermin | Förderprogramm Klimatisierung und Kühlung |
| Förderprogramm | Mindest-
investition | Fördersatz | Zeitpunkt für
das Ansuchen | Link |
Solaranlagen bis 100 m²
Solaranlagen zur Warmwasserbereitung oder zur teilsolaren Raumheizung sowie solare Großanlagen | keine | 100 EUR/m² (Standardkollektoren)
150 EUR/m² (Vakuumkollektoren)
jedoch max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten | nach Umsetzung der Maßnahme jedoch spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung | Förderprogramm Solaranlagen bis 100 m² |
Solaranlagen ab 100 m²
Solaranlagen zur Warmwasserbereitung oder zur teilsolaren Raumheizung sowie solare Großanlagen,
Solaranlagen (auch kleiner als 100 m²) zum thermischen Antrieb für Kühlanlagen. | € 10.000,- | max. 20% der umweltrelevanten Investitionskosten | vor Baubeginn bzw. Liefertermin | Förderprogramm Solaranlagen ab 100 m² |
Biomasse Einzelanlagen bis 400 kW
Automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen und Stückholzkessel in Zentralheizungssystemen sowie mit der Maßnahme verknüpfte Nebenkosten (z. B. Heizhaus, Spänesilo, Zerspaner etc) | keine | 120 EUR/kW (0-50 kW) und 60 EUR/kW (51-400 kW), jedoch max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten | nach Umsetzung der Maßnahme jedoch spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung | Förderprogramm Biomasse Einzelanlagen bis 400kW |
Biomasse Einzelanlagen ab 400 kW
Automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen und Stückholzkessel in Zentralheizungssystemen sowie mit der Maßnahme verknüpfte Nebenkosten (z. B. Heizhaus, Spänesilo, Zerspaner etc) | € 10.000,- | max. 20% der umweltrelevanten Investitionskosten | vor Baubeginn bzw. Liefertermin | Förderprogramm Biomasse Einzelanlagen ab 400kW |
Anschluss an Fernwärme bis 400 kW
Für den Anschluss an das Fernwärmenetz erforderliche Anlagen, die im Eigentum des Förderwerbers stehen | keine | 56 bzw. 28 EUR/kW (0 - 100 kW) und 32 bzw. 16 EUR/kW (101 - 400 kW), jedoch max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten | nach Umsetzung der Maßnahme jedoch spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung | Förderprogramm Anschluss an Fernwärme bis 400kW |
Anschluss an Fernwärme ab 400 kW
Für den Anschluss an das Fernwärmenetz erforderliche Anlagen, die im Eigentum des Förderwerbers stehen | € 10.000,- | max. 20% (bei Fernwärme aus erneuerbaren Energieträgern) bzw. max. 10% (bei Fernwärme aus nicht erneuerbaren Energieträgern) der gesamten umweltrelevanten Investitionskosten | vor Baubeginn bzw. Liefertermin | Förderprogramm Anschluss an Fernwärme ab 400kW |
Biomasse Mikronetze
Mikronetze zur kleinräumigen bzw. innerbetrieblichen Wärmeversorgung | € 10.000,- | max. 25% der umweltrelevanten Investitionskosten | vor Baubeginn bzw. Liefertermin | Förderprogramm Biomasse Mikronetze |
Biomasse-Nahwärme
Heizzentrale inklusive maschineller Einrichtung, Lagerhalle und Wärmeverteilnetz zur großräumigen Wärmeversorgung
| € 10.000,- | max. 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten | vor Baubeginn bzw. Liefertermin | Förderprogramm Biomasse-Nahwärme |
Wärmeverteilung
Bau- und Anlagekosten ausschließlich für die Wärmeverteilung z.B. Netzerweiterungen bei Nahwärmenetzen. Netzerweiterungen bestehender Wärmeverteilnetze bei fossilen Kraftwerken werden nicht gefördert.
| € 10.000,- | max. 25% der umweltrelevanten Investitionskosten | vor Baubeginn bzw. Liefertermin | Förderprogramm Wärmeverteilung |
Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplung
Mit fester oder flüssiger Biomasse betriebene Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung für die Eigenversorgung sowie netzgekoppelte Anlagen unter Abzug der tariffinanzierten, stromrelevanten Anlagenteile. | € 10.000,- | max. 10% der umweltrelevanten Investitionskosten | vor Baubeginn bzw. Liefertermin | Förderprogramm Biomasse-Kraft-Wärmekopplung |
Geothermie
Bau- und Anlagekosten ausschließlich für die Nutzung von Geothermie: Bohrung, Wärmeaustausch und -verteilnetz, Wiederverpressung, Kraft-Wärme-Kopplung und geothermische Nachnutzung bestehender Erdölbohrlöcher | € 35.000,- | max. 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten | vor Baubeginn bzw. Liefertermin | Förderprogramm Geothermie |
Stromproduzierende Anlagen
Anlagen zur Eigenversorgung mit Strom aus Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik in Insellagen und Biogas. Kleinwasserkraftwerke nur im Falle der Revitalisierung bzw. des Neubaus in Extremlagen und bis zu einer Ausbauleistung von 2 MW.
| € 10.000,- | max. 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten | vor Baubeginn bzw. Liefertermin | Förderprogramm Stromproduzierende Anlagen |
Energetische Verwertung biogener Roh- und Reststoffe
Maßnahmen zur thermischen Behandlung und zur Vergärung von Abfällen biogenen Ursprungs sowie Maßnahmen zur Substitution fossiler Brennstoffe durch Sekundärbrennstoffe mit biogenem Anteil | € 10.000,- | max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten | vor Baubeginn bzw. Liefertermin | Förderprogramm Energetische Verwertung biogener Roh- und Reststoffe |