04SanierungSanierungsimpulseQualität und Häufigkeit der Gebäudesanierungen lassen Wünsche offen. Zwei Impulse sollen helfen.Bei der Sanierung von Wohnanlagen wie auch bei der Sanierung von Einfamilien­häusern gibt es Hemmnisse, die manch­mal jahrelang nicht überwunden werden können. Das bremst die Sanierungstätig­keit, die nach einem Hoch in den Jahren 2009 bis 2011 nun wiederholt hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist, obwohl die Förderhöhen nochmals an­gehoben wurden.1. Impuls: Objektförderung für WohnanlagenSchon allein durch den langwierigen Meinungsbildungs­ und Entscheidungs­prozess dauert die Sanierung einer Wohnanlage nach Angaben der Immo­bilien verwalter im Durchschnitt sieben Jahre. In dieser Zeit ändert sich mit unter das Fördermodell mehrfach, die Finan­zierung muss angepasst werden, eine Beschlussfassung wiederholt werden. Auch Besitzverhältnisse ändern sich mit­unter während dieses Prozesses, das bremst zusätzlich. Mit der neu definier­ten und 2016 erstmals ausgeschriebenen „Objektförderung“ soll die Arbeit der Immobilien verwaltung vereinfacht und der Förderzugang erleichtert werden.50 % der Förderung ohne EinkommensbetrachtungFür Mehrwohnungshäuser mit mindes­tens sechs Besitzern kann die Hälfte der anrechenbaren Sanierungskosten als Kredit an die Eigentümergemeinschaft gewährt werden, ohne dass dafür Ein­kommensgrenzen nachgewiesen werden müssen oder eine Grund buch sicher­stellung verlangt wird. Darüber hinaus können Wohnungseigen tümer, die die Bedingungen der Sanierungsförder­richtlinie einhalten, den verbleibenden Teil der Sanierungsförderung auf dem bisher gewohnten Wege beziehen.Bedingungen u. a. sind:• Das Wohnhaus muss von einer gewerblichen Hausverwaltung betreut werden• Die Rücklagen im Reparaturfonds müssen samt Einzahlungsverpflich­tung der Eigentümer nach Sanierung offengelegt werden• Ein Beschluss der Eigentümergemein­schaft zur Durchführung der Sanie­rungsmaßnahmen muss vorgelegt werden Die Rückzahlung des Förderkredites erfolgt über die Hausverwaltung. Alle weiteren Details siehe Wohnhaus­sanierungsrichtlinie 2016 § 11.2. Impuls: Vorbereitende Sanierungsdiskussion für EinfamilienhäuserSanierungsberater sagen: „Die ein­fachen Sanierungen sind vorbei.“ Mit „einfachen“ Sanierungen sind die ge­meint, bei denen es keine schwierigen technischen Fragestellungen gab, die Besitzverhältnisse und die Nutzung für die nächsten 20 Jahre geklärt waren und die Finanzierung gesichert. Nun kommen Ratsuchende – nachdem schon alle Förderunterlagen fertigge­stellt waren – oft nach zwei Jahren oder mehr zurück und wollen eine vierte oder fünfte Sanierungsvariante unter­sucht wissen. Hierfür entwickelt das Energieinstitut Vorarlberg derzeit ein neues Beratungsangebot. Ab dem Augenblick, in dem erkannt wird „dass etwas geschehen muss“ kann man Beratung und situationsgenau passende Informationen bekommen.In einem Kooperationsprojekt mit den Vorarlberger Raiffeisenbanken werden im Jahr 2016 rund zehn bis zwanzig sanierungsinteressierte Einfamilien­hausbesitzer begleitet, bis eine Ent­scheidung über die Zukunft des Hauses getroffen werden kann. Dabei wird eine Sanierung nicht zwingend erwartet.von Eckart Drössler Bürgerservice und Informationeckart.droessler@energieinstitut.at
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