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Betriebe aufgepasst: E-Bikes werden vorsteuerabzugsfähig

Gute Nachrichten für Betriebe, die Dienst-E-Bikes z.B. als Jobräder anschaffen wollen: Sie können ab dem kommenden Jahr die Vorsteuer zurückholen.

Gute Nachrichten für Betriebe, die Dienst-E-Bikes z.B. als Jobräder anschaffen wollen: Sie können ab dem kommenden Jahr die Vorsteuer zurückholen.

Die Anschaffung von Dienst-E-Bikes wird mit Jahreswechsel steuerlich begünstigt, da ab 2020 vorsteuerabzugsfähig.Somit wurde der langjährigen Forderung nachgekommen E-Bikes Fahrrädern ohne Strom (die schon immer vorsteuerabzugsberechtig waren) steuerlich gleichzustellen. Dies ist v.a. für Betriebe interessant, die für Ihre Mitarbeitenden eine Jobrad-Aktion durchführen möchten.

Ebenfalls erfreulich ist die nun in der Folge zu erwartende Klarstellung, dass die private Nutzung von Dienstfahrrädern nicht als Sachbezug versteuert werden muss.

Die Jobrad-Aktion auf einen Blick

Die Jobradaktion ist eine in Vorarlberg bereits von sehr vielen Arbeitgebern praktizierte Möglichkeit, die Nutzung eines hochwertigen E-Bikes für den Arbeitsweg erschwinglich zu machen, das auch für private Fahrten genutzt werden kann. Der Arbeitgeber stellt interessierten MitarbeiterInnen ein alltagstaugliches „Dienstfahrrad“ (Fahrrad oder E-Bike) zur Verfügung. Die Mitarbeitenden bezahlen für die private Nutzung einen monatlichen Kostenbeitrag, der direkt vom Nettogehalt abgezogen wird. Am Ende des Zeitraums, nach dem das Dienst-Rad für das Unternehmen wertmäßig abgeschrieben ist – z.B. nach vier oder fünf Jahren - können die Räder für einen sympbolischen Restbetrag von den Mitarbeitenden erworben werden.

Alle Informationen zum Jobrad gibt es hier