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Das ist neu in der Wohnbauförderung 2020/2021

Mit Jänner 2020 treten neue Regeln der Wohnbauförderung in Kraft. Die Änderungen stecken dabei im Detail, größere Anpassungen hinsichtlich Energieeffizienz und Klimaschutz sind mit der Novellierung der Bautechnikverordnung zu erwarten. Wir haben die wichtigsten Änderungen in Neubau und Sanierung für Sie zusammengestellt.

In der Neubauförderung für den privaten Wohnbau

wird angestrebt, mehr Personen eine finanzielle Unterstützung durch die Wohnbauförderung zu ermöglichen sowie zur Erreichung der Vorarlberger Klimaschutzziele beizutragen und niedrigere Heiz- und Betriebskosten zu erzielen. Die Anpassung dient auch der Erhöhung heimischer Wertschöpfung und zur Ermöglichung neuer Wohnformen (Baugruppenprojekte). Zudem wird versucht, die Wohnbauförderung im Vergleich mit den derzeit niedrigen Bankkonditionen wieder attraktiv zu machen, um weiterhin ein starkes Lenkungsinstrument zu bleiben. Im Detail:

  • Anhebung der Einkommensgrenzen bei Einpersonenhaushalten von 3.100,- auf 3.250,- Euro und bei Mehrpersonenhaushalten von 5.500,- auf 5.800,- Euro monatlich netto
  • Reduzierung der Verzinsung des Förderungskredits, um gegenüber den niedrigen Bankzinsen wettbewerbsfähig zu bleiben. Der in Fünfjahresschritten gestaffelte Zinssatz wird ab dem 11. Jahr um jeweils 0,25 Prozentpunkte gesenkt, der maximale Satz (ab dem 31. Jahr) sogar um 0,75 Prozentpunkte von 3,25 auf 2,5 Prozent. Die alternativ wählbare Fixverzinsung über die gesamte Laufzeit von 35 Jahren wurde von 1,75 auf 1,50 Prozent reduziert.
  • Für „Baugruppenprojekte“ (wenn sich private Bauherren zur Errichtung von Reihen- oder Mehrwohnungshäusern zusammentun) wird für professionelle Unterstützung (z.B. für den Architekten) ein Bonus von 100,- Euro pro Quadratmeter Nutzfläche gewährt.
  • Anhebung der Energiespar- und Umweltboni für besonders energieeffiziente und ökologische Gebäude um 20,- Euro je Quadratmeter Nutzfläche. Der Bonus für die Nutzung von Dämmung aus nachwachsenden Rohstoffen wird auf 50,- Euro pro Quadratmeter erhöht.
  • Neue Förderung für „regionales Holz“: Zur Reduzierung von Transportwegen wird der Bonus für Holzfenster auf 70,- Euro je Quadratmeter Nutzfläche erhöht. Der bisherige Holzfassadenbonus wird nur noch bei Verwendung von regionalem Holz gewährt und dafür auf 30,- Euro pro Quadratmeter Nutzfläche angehoben.
  • Für gasbeheizte Wohngebäude werden strengere CO2-Anforderungen definiert, die in Verbindung mit größeren Photovoltaikanlagen etwas überschritten werden können
  • Geringfügige Anhebung der Kostengrenzen für geförderte Gebäude/Wohnungen (+2,7 Prozent gemäß Baukostenindex), verbunden mit einer eigenen Grenze für Kleinwohnanlagen (max. 700 Quadratmeter Nutzfläche) und moderatere Kürzung der Wohnbauförderung bei Überschreitung dieser Grenzen.

Der Begriff „Passivhaus“ beschreibt keinen bestimmten Baustil, sondern ein Energieniveau.

Auch die Anpassung der Wohnhaussanierungsrichtlinie

zielt zum einen darauf ab, mehr Personen den Zugang zur Förderung zu ermöglichen. Zum anderen geht es darum die Zahl der Sanierungen älterer Gebäude zu steigern, um die Erreichung der Klimaschutzziele und niedrigerer Heizkosten zu unterstützen. Die Sanierungsoffensive des Landes soll daher vorangetrieben werden, um die laut Regierungsprogramm angepeilte langfristige Sanierungsrate von drei Prozent zu erreichen. Im Detail:

  • Anhebung der Einkommensgrenzen bei Einpersonenhaushalten von 3.100,- auf 3.250,- Euro, bei Zweipersonenhaushalten von 5.400,- auf 5.650,- Euro und bei Mehrpersonenhaushalten von 6.000,- auf 6.300,- Euro monatlich netto
  • Anpassung des Wärmedämmwertes für Fenster (U-Wert) an gute bereits marktübliche Fenster (Uw 0,90 W/m2K Mindestanforderung, 0,80 für die Bonusstufe)
  • Einführung eines Bonus für die Verwendung von regionalem Holz z.B. in der Konstruktion, im Dach, den Fenstern oder der Fassade in Höhe von 20,- Euro je Quadratmeter Bauteilfläche
  • Alternativ wählbare längere Kreditlaufzeit von 35 statt 20 Jahren, um die monatliche Rate für umfassende Gesamtsanierungen leistbar zu gestalten. Bei 35-jähriger Laufzeit beträgt die Verzinsung in den Jahren 1 bis 10 0%, 11 bis 20 1%, 21 bis 30 1,25% und 31 bis 35 1,5%).
  • Erhöhung der Sanierungsberatungsförderung für Eigenheime von 1.200,- auf 1.600 Euro,- und bei Mehrwohnungshäusern von 3.000,- auf 4.000,- Euro. Die Förderung für die Sanierungsbegleitung wird um 300,- Euro angehoben, wenn im Rahmen dieser Dienstleistung auch Angebote und Rechnungen überprüft werden

Energieinstitut Vorarlberg, Generationenhaus, Bregenz, Kehlerstr. 14, Bregenz

Klimaschutz und hohe energetische Standards

Die neuen Richtlinien entsprechen der im Regierungsprogramm getroffenen Feststellung, dass bei Neubau und Sanierung höchste energetische Standards gefragt sind, um den Herausforderungen des Klimaschutzes zu genügen. Weitere Anpassungen werden erforderlich, wenn über eine Novelle des Vorarlberger Baurechts die OIB-Richtlinien 2019 in Kraft gesetzt werden.

Das soll dann zusätzlich genutzt werden, Erkenntnisse aus derzeit gemeinsam mit der Abteilung Raumplanung und Baurecht laufenden Abstimmungsprojekten zum Thema „Verdichtung“ und aus einschlägigen Wohnbauforschungsprojekten einfließen zu lassen. Mögliche Schwerpunkte einer solchen künftigen Anpassung:

  • Weitere Förderung der Leistbarkeit
  • Umgang mit (Nach-/Innen-)Verdichtung
  • Teilbarkeit von Eigenheimen („Generationenhaus“)
  • Soziale Nachhaltigkeit im Wohnbau

Unsere Expertinnen und Experten am Energietelefon haben alle Neuerungen der Wohnbauförderung im Blick. Sie beantworten Ihre Fragen kostenlos und produktneutral. Sie erreichen sie unter 05572 31 202-112 oder per E-Mail an energieberatung@energieinstitut.at.

Quelle: Presseaussendung Amt der Vorarlberger Landesregierung vom 12.11.2019