Sanierungsberatung (Landesförderung)
Das Land fördert im Zuge der Sanierungsförderung auch Beratungsmaßnahmen.
Die Sanierungsberatung umfasst die Erstellung einer umfassenden Entscheidungsgrundlage (Variantenstudie, Energieausweise, Umsetzungskonzept, Informationen über ergänzende (Bundes-)Förderungen). Sie wird von gewerblich zugelassenen Beratern angeboten.
Das Land Vorarlberg fördert die Beratung im Zuge einer Sanierungs- oder Energieförderung bei Eigenheimen, Doppelhäusern, Reihenhäusern und Wohnheimen und bei Mehrwohnungshäusern bis sechs Wohneinheiten in Höhe von 75 % der nachgewiesenen Kosten, maximal mit € 2.000,00 je Gebäude, bei Mehrwohnungshäusern mit mehr als sechs Wohneinheiten mit maximal € 5.000,00 je Gebäude als Einmalzuschuss.
Wird nach der Beratung zusätzlich eine Begleitung bis zur Endabrechnung gemäß Wohnhaussanierungsrichtlinie durchgeführt, werden die nachgewiesen Kosten mit 75 %, maximal mit € 1.000,00 bei Eigenheimen, Doppelhäusern und Wohnheimen, sowie bei Reihenhäusern und Mehrwohnungshäusern bis sechs Wohneinheiten und maximal € 2.000,00 bei Mehrwohnungshäusern mit mehr als sechs Wohneinheiten gefördert. Umfasst die Sanierungsbegleitung auch die Prüfung von Angeboten und der Abrechnung, erhöht sich der maximale Förderungsbetrag um € 300,00.
Die maximalen Förderungen im Überblick:
Maßnahme | Einfamilienhaus und Anlagen bis 6 Wohnungen | Mehrwohnungshaus ab 6 Wohnungen |
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Sanierungsberatung | 75 % der Kosten, max. 2.000,- Euro | 75 % der Kosten, max. 5.000,- Euro |
Begleitung bis zur Abrechnung | max. weitere 1.000,- Euro | max. weitere 2.000,- Euro |
inkl. Angebotsprüfung | plus 300,- Euro | plus 300,- Euro |
Die Auszahlung der Förderung ist an die Umsetzung einer zweiten förderwürdigen Maßnahme geknüpft (Wohnhaussanierung oder Heizungstausch). Die Beratung allein kann nicht gefördert werden.
Ihr Fragen zur Förderung beantworten unsere Förderprofis in der Energieberatung unter 05572 31 202-112 oder energieberatung@energieinstitut.at.