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Förderung für Photovoltaikanlagen bis 5kW

Der Klima- und Energiefonds fördert auch 2018 neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen auf privaten Wohngebäuden.

Die Bundesregierung fördert über den Klima- und Energiefond (KLIEN) neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen (keine Inselsysteme). Bei diesen Anlagen sollte möglichst viel des produzierten Stromes verbraucht werden, ohne dass er in das Stromnetz eingespeist wird. Neben Einzelanlagen sind auch Gemeinschaftsanlagen förderungsfähig, welche von mindestens zwei Wohn- bzw. Geschäftseinheiten genutzt werden.

Einreichen können natürliche sowie juristische Personen (z. Bsp. Privatpersonen, Betriebe und Vereine).
Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt.
Die Fördersätze sind für Einzelanlagen und Gemeinschaftsanlagen unterschiedlich.

Förderhöhe Einzelanlagen:

  • 275 € je kW für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen
  • 375 € je kW für gebäudeintegrierte Anlagen

Bei Einzelanlagen werden maximal 5 kW einer Anlage gefördert. Die Anlage kann trotzdem grösser ausgeführt sein.

Förderhöhe Gemeinschaftsanlagen:

  • 200 € je kW für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen
  • 300 € je kW für gebäudeintegrierte Anlagen

Bei Gemeinschaftanlagen werden maximal 50 kWpeak pro Gemeinschaftsanlage und anteilig max. 5 kWpeak pro Antrag (= pro Wohnbzw. Geschäftseinheit) gefördert. Die Anlage kann trotzdem grösser ausgeführt sein.

Registrierung und Antragstellung ist laufend bis 30.11.2018 möglich.
Eine Antragstellung ist erst nach Umsetzung der Maßnahme möglich. Zuvor ist eine Registrierung notwendig und innerhalb von 12 Wochen muss die Antragstellung erfolgen.

Detaillierte Informationen zur KLIEN Förderung finden Sie unter www.klimafonds.gv.at - Photovoltaik

Weitere Informationen zu PV und andere Förderungen sehen Sie hier.