Das ist das e5-Landesprogramm

Kommunale Schwerpunktberatung – Förderung Fuß- und Radverkehr

Das Energieinstitut unterstützt Gemeinden bei der Erarbeitung von örtlichen Fußverkehrskonzepten, der Errichtung von funktionalen Radabstellanlagen und der Beantragung von Bundesfördermitteln für Fuß- und Radverkehrsprojekte.

Expressiv
Geplante Begegnungszone in der Marktgemeinde Wolfurt - Kreuzstraße.

Zu Fuß gehen und Radfahren ist kostengünstig, gesund und umweltfreundlich. Aktiv im Ort unterwegs zu sein stärkt die örtliche Infrastruktur und fördert soziale Interaktion in den Gemeinden. Besonders auf kurzen bis mittleren Strecken sind es somit die idealen Fortbewegungsarten. Eine gute Anbindung der Fußgänger*innen und Radfahrenden an ÖV-Knotenpunkte ist zudem entscheidend für die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs und somit ein wichtiges Puzzlestück für längere Wege im Umweltverbund.
Trotz vieler positiver Effekte, breiter Akzeptanz und finanzieller Förderprogramme gibt es in vielen Gemeinden Herausforderungen bei der Umsetzung von Verbesserungen im Rad- und Fußverkehr. Meist mangelt es an personellen und finanziellen Ressourcen, um notwendige Maßnahmen zu realisieren.

Förderung des Fußverkehrs

Im Rahmen des Bundesprogramms klimaaktiv mobil werden seit 2023 neben den Radverkehrsförderungen auch kommunale Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs mit bis zu 50 % der Netto-Kosten unterstützt. Voraussetzung für Gemeinden mit bis 15.000 Einwohner*innen ist, dass die Maßnahmen in einem „örtlichen Fußverkehrskonzept“ festgeschrieben werden. Für Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern müssen die Maßnahmen Bestandteil eines umfassenderen „Masterplan Gehen“ sein.
Das Energieinstitut unterstützt Gemeinden bei der Erstellung eines „örtlichen Fußverkehrskonzepts“ in folgenden Punkten: 

  • Gemeinsame Sichtung der bestehenden Unterlagen (z. B. REP, Straßen- und Wegekonzept, VCÖ-Schwachstellen, etc.)
  • Erarbeitung einer Vorgehensweise für die Konzeption und die Fördereinreichung
  • Unterstützung des Prozesses zur Erstellung eines örtlichen Fußverkehrskonzepts
  • Begleitung bei der Fördereinreichung

Förderung des Radverkehrs

Sowohl Bund als auch Land unterstützen die Umsetzung von Maßnahmen im Radverkehr unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 70 % der Kosten. Dabei ist die Einreichung beim Bund (klimaaktiv mobil) Voraussetzung für eine Einreichung beim Land. Finanziell gefördert werden sowohl Einzelmaßnahmen wie Radwege oder Abstellanlagen, als auch regionale Ausbauprogramme.
Das Energieinstitut begleitet Gemeinden bei der Fördereinreichung von Radinfrastruktur in folgenden Punkten: 

  • Beratung bei der Wahl des Förderprogrammes
  • Bereitstellung von Unterlagen und Hilfestellung zur Erfüllung von Fördervoraussetzungen
  • Abklärung von Detailfragen mit der Förderstelle
  • Begleitung bei der Fördereinreichung

Beratungsförderung

Förderung & Kosten
Pauschalbeitrag für die Begleitung

  • ·Gemeinden bis 2.500 EW - EUR 800,-
  • Gemeinden bis 5.000 EW - EUR 1.000,-
  • Gemeinden bis 15.000 EW - EUR  1.500,-
  • Gemeinden bis 50.000 EW - EUR 2.000,-

Begleitung Radverkehr:
Bei gleichzeitiger Begleitung zur Radfreundlichen Gemeinde 50 % der Kosten. 


Links zu den Förderungen

Förderungen Fuß- und Radverkehr klimaaktiv mobil.
Förderungen Radrouten Land Vorarlberg. 
Förderungen Radabstellanlagen Land Vorarlberg.