Das ist das e5-Landesprogramm

Klima- und Energieleitbild

Mit dem Energieleitbild bekennt sich die Gemeinde zu der Energieautonomie+ und setzt entsprechende Ziele und Maßnahmen im eigenen Wirkungsbereich.

Um die Ziele der Energieautonomie+ zu erreichen, ist es wichtig, dass alle Akteure bei der Umsetzung mitwirken. Dabei nehmen die Gemeinden und Regionen, aufgrund der vielschichtigen Aufgaben wie z. B. Bauwesen, Raumplanung, Bereitstellung von Infrastruktur und als Schnittstelle zur Bevölkerung eine ganz zentrale Rolle ein.

Das Energieinstitut Vorarlberg unterstützt Gemeinden bei der Erstellung eines Klima- und Energieleitbilds, um geeignete Strategien und Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln und diese ambitionierten Ziele zu erreichen. Die Erstellung eines Klima- und Energieleitbilds ermöglicht es Gemeinden, gezielt Verantwortung für das Erreichen der Klimaziele zu übernehmen und bereits vorhandene Ambitionen im Klimaschutz weiter zu intensivieren.

Fundierte Leitsätze, Zielsetzungen und Maßnahmen, die im Einklang mit der Energieautonomie+ 2030 stehen, führen zu einer zukunftsfähigen, umweltbewussten Gemeindeentwicklung.

Ein Klima-und Energieleitbild unterstützt die Tätigkeiten des e5-Teams und dient sowohl als Richtlinie für politische Entscheidungen als auch für Umsetzungen in der Verwaltung. Es ermöglicht dadurch, dass zukünftige Handlungen in der Gemeinde optimal aufeinander abgestimmt werden können.

Weitere Informationen zu den Inhalten und dem Entstehungsprozess eines Klima- und Energieleitbildes finden Sie im Folgenden und auch im entsprechenden Infoflyer.

Hintergrund

In Vorarlberg bildet die Energieautonomie+ 2030 die grundlegende Strategie für Vorarlbergs Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele. Bis 2030 sollen folgende Zielsetzungen in Vorarlberg erreicht werden:

  • 50 % Anteil erneuerbarer Energieträger am Endenergiebedarf
  • 50 % Reduktion der Treibhausgase gegenüber 2005
  • 100 % erneuerbare Energien an der Stromversorgung in der Jahresbilanz

Die Erreichung dieser Zielsetzungen bedarf ein Mitwirken aller, wobei vor allem die e5-Gemeinden als wichtige Umsetzungspartner der Energieautonomie+ 2030 gelten.

Inhalt des Klima- und Energieleitbilds

Das Klima- und Energieleitbild einer Gemeinde soll die klima- und energiepolitischen Aktivitäten über mehrere Jahre beleuchten. Als Betrachtungszeitraum empfehlen sich circa zehn Jahre ab Erstellung des Leitbilds.

Der Inhalt des Leitbildes orientiert sich an den Inhalten des e5-Landesprogramms und wird von der Gemeinde im Vorfeld definiert. Mögliche Handlungsfelder können analog zum e5-Maßnahmenkatalog gewählt oder eigens von der Gemeinde definiert werden.

Von der Vision zu konkreten Maßnahmen

Innerhalb der für die jeweilige Gemeinde gewählten Handlungsfelder werden Leitsätze, qualitative und quantitative Zielsetzungen sowie konkrete Strategien zur Zielerreichung erarbeitet. Basierend auf diesen Inhalten können in der Gemeinde in Folge konkrete Maßnahmen definiert werden (z. B. in Form einer e5-Aktivitätenplanung).

Kennzahlen zur Evaluierung der Ziele

Eine Entwicklung wird vor allem dann sichtbar, wenn formulierte Entwicklungsziele mit Kennzahlen (Indikatoren) hinterlegt werden. Diese gilt es in Folge regelmäßig zu erheben, wodurch sich wiederum evaluieren lässt, ob die Gemeinde auf dem richtigen Weg zur Zielerreichung ist.

Die Indikatoren über das gesamte Gemeindegebiet liefert fast vollständig die Energiedatenbank Online www.energiedatenbank.net, die kommunalen Indikatoren bzw. Verbräuche werden dem Energiebericht Online www.energiebericht.net entnommen.

Überblick möglicher Indikatoren (abhängig von der Datenverfügbarkeit)

Der Prozess

Der Erstellungsprozess eines Klima-und Energieleitbilds wird an die Bedürfnisse und Ressourcen der Gemeinde angepasst und beinhaltet so viele Facetten wie nötig: Bestandsaufnahme, Partizipation, Entwurfsphasen und Feedbackschleifen (siehe Abb. oben).

Erfolgskriterien

Nach mehrfacher Prozessbegleitung von Gemeinden bei der Erstellung eines Klima- und Leitbilds haben sich folgende Voraussetzungen als Erfolgskriterien herausgestellt:

  • Robuste Datengrundlage:
    • Kommunale Verbräuche sind vollständig im EBO eingetragen
    • Auswertung der Kaminkehrerdatenbank
  • Die Gemeindevertretung fällt einen Grundsatzbeschluss für die Ausarbeitung des Leitbildes und beteiligt sich im Prozess
  • Umsetzer*innen aus der Verwaltung (Bauamt, Raumplanung, etc.) werden in den Prozess eingebunden
  • Fortlaufende Kommunikation über den Prozess an die mitwirkenden Akteure*innen und an die Bevölkerung
  • Einbindung der Bevölkerung
    Möglichkeiten der Einbindung:
    - Aktive Mitarbeit beim Beteiligungsworkshop
    - Anregungen zum ersten Entwurf über die Plattform „Vorarlberg Mitdenken“

Leistungsumfang des Energieinstitut

Die Prozessbegleitung durch das Energieinstitut Vorarlberg beinhaltet die folgenden Leistungen:

  • Festlegung des realistischen Umsetzungszeitraums, sowie der mitwirkenden Akteure*innen (gemeinsam mit den Projektverantwortlichen aus der Gemeinde)
  • Bestandserhebung, Abbildung des Ist-Standes: Energie- und 
    CO2-Bilanz, Indikatoren, Energieverbräuche im Überblick
  • Umsetzung eines Beteiligungsworkshops:
    - Präsentation der Bestandsaufnahme
    - Vorstellung der Energieautonomie+ 2030
    - Moderation von Arbeitsgruppen
  • Textliche Ausarbeitung der Ergebnisse aus dem Beteiligungsworkshop in Form von Leitsätzen, Zielen, Strategien
  • Umsetzung eines zweiten Workshops (e5-Team bzw. definiertes Kernteam im Leitbildprozess) zur Konkretisierung der Inhalte
  • Abgleich der Zielsetzungen im Leitbild mit der Energieautonomie+ 2030, sowie mit bereits vorhandenen strategischen Grundlagen der Gemeinde
  • Erstellung einer Rohfassung des Klima- und Energieleitbilds
  • Einarbeitung der Rückmeldungen aus Feedbackschleifen
  • Erstellung der textlichen Endfassung des Klima- und Energieleitbilds

Kosten

Der Aufwand für die Begleitung von e5-Gemeinden bei der Erstellung eines Klima-und Energieleitbilds durch das Energieinstitut Vorarlberg wird gemäß dem definierten Prozessablauf kalkuliert. Erfahrungsgemäß liegt dieser zwischen 60 und 100 Stunden. Der Stundensatz beträgt 90,00 Euro.

Verrechnet werden die tatsächlich anfallenden Stunden. Die Kosten werden durch das Land Vorarlberg unter der „Richtlinie der Landes-regierung über die Förderung raumplanerischer Konzepte sowie sonstiger Gemeinde- und Regionalentwicklungsplanungen“ förderbar.

Nach einem Erstgespräch und nach Festlegung des Prozessumfangs erstellt das Energieinstitut Vorarlberg ein Angebot für die Gemeinde.
Im Angebot nicht enthalten sind Aufträge Dritter (z. B. zusätzliche Begleitung bei Bürger*innen-Beteiligungsprozessen, Gestaltungs- und Druckaufträge, Saalmieten, Verpflegung bei Workshops etc.), welche ggf. von der Gemeinde direkt zu vergeben sind.