Förderung für E-Zweiräder und E-Ladeinfrastruktur für Private

Der Bund fördert die Anschaffung von E-Zweirädern und E-Ladegeräten - und zwar wie folgt:

  • Die Modelle der Klassen L1e („Leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug“ = E-Mopeds)*
  • Die Modell der Klassen L3e („Zweirädriges Kraftrad“ = E-Motorräder)*
  • E-Ladeinfrastruktur*

* Zu beachten: Jedes Rechnungsdatum der übermittelten Rechnungen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht
mehr als neun Monate zurückliegen!

Zu den förderbaren Kosten bei den E-Zweirädern zählen:

  • neu zugelassene Fahrzeuge (erstmalige Zulassung)
  • Fahrzeuge, die ausschließlich beim Händler in Betrieb waren und keine Förderung im Rahmen des
    Aktionspakets E-Mobilität des Bundes bereits durch den Händler für das Fahrzeug bezogen wurde. Für
    Fahrzeuge dieser Art darf der Zeitraum zwischen Erstzulassung und dem aktuellen Zulassungsdatum
    nicht mehr als 15 Monate betragen.

Zu den förderbaren Kosten bei den E-Ladegeräten zählen

  •  das Gerät selbst;
  • nur bei unmittelbar mit dem Stromnetz verbundenen Wallboxen/Ladestationen: zusätzlich zum Gerät
    auch die Installationskosten;
  • nur bei Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern: zusätzlich zum Gerät und den Installationskosten auch die Errichtung der Basisinfrastruktur in Zusammenhang mit einer förderbaren Ladestation.

Zum Leitfaden und für detaillierte Infos geht's hier.

Hinweis: Informationen zur Fahrzeugklasse und Antriebsart finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung des beantragten Fahrzeugs.

veröffentlicht 01.07.2024 , zuletzt geändert 15.10.2025