Transportfahrräder und Falträder (mit und ohne elektrische Unterstützung)

Der Bund fördert die Anschaffung von

  • Lasten- bzw. Transportfahrrädern (mit oder ohne elektrische Unterstützung) mit 900,- Euro und
  • Falträdern (mit oder ohne elektrische Unterstützung) mit 500,- Euro.

Für Lasten- bzw. Transportfahrräder muss beim Kauf ein Fahrradservice inkludiert (und auf der Rechnung ausgewiesen) sein.

Für Falträder gelten maximale Abmessungen im gefalteten Zustand (nach Herstellerangaben) von 110 x 80 x 40 cm. Außerdem muss der Besitz einer Jahreskarte für den öffentlichen Verkehr nachgewiesen werden.

Die Förderung ist mit 50 % der Investitionskosten begrenzt. Weitere Förderbedingungen und Details gibt's im Leitfaden zu den klimaaktiv Mobilitätsförderungen (ab Seite 30). Zum Leitfaden geht's hier.

veröffentlicht 01.07.2024 , zuletzt geändert 10.10.2025