Hohenems - Gemeindeförderung für Dach- und Fassadenbegrünungen

Das sanieren, um-, zubauen und Neubauen von Dach oder Fassadenbegrünung wird gefördert.

Voraussetzungen

  • Anlage  im Stadtgebiet
  • fachgerechte Ausführung von mindestens 20m2 Fassadenfläche
  • fachgerechte Ausführung von mindestens 10m2 Dachfläche bei mindestens:
    • 8 cm Substrathöhe bei Bestandsgebäuden
    • 12 cm Substrathöhe bei Neubauten


Dieser ist hier verfügbar.

Kontakt

Saskia Amann
+43 5576 71 01-1422
fahrrad@hohenems.at

veröffentlicht 29.02.2024 , zuletzt geändert 18.02.2026