Lustenau - Gemeindeförderung von Rad-, Lastenanhängern und Fahrradtrolley
Die Gemeinde sponsert pro Haushalt 50% des Kaufpreises für einen Kinder-Radanhänger (bis zu max. 250 Euro), für einen Fahrrad-Lastenanhänger (bis zu max. 180 Euro) oder einen Fahrrad-Trolley mit Anhängerkuppel (bis zu max. 120 Euro). KIKI, Lastenanhänger und Fahrrad-Trolley müssen bei einem Fachhändler in einer plan b-Gemeinde (Lustenau, Hard, Bregenz, Lauterach, Wolfurt, Kennelbach und Schwarzach) gekauft werden.
Voraussetzungen
Fördervoraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Lustenau
- Bei Kinder-Transportanhängern müssen zumindest das Kind und ein Elternteil den Hauptwohnsitz in Lustenau haben.
- Pro Haushalt werden max. je ein Kinderanhänger, ein Lastenanhänger und ein Trolley gefördert.
- Der Kauf eines KIKIs, Lastenanhängers oder Trolleys muss bei einem Fahrradhändler in einer plan b-Gemeinde (Lustenau, Hard, Bregenz, Lauterach, Wolfurt, Kennelbach und Schwarzach) getätigt werden.
- Die Originalrechnung muss auf den Antragssteller adressiert sein und darf nicht älter als 12 Monate sein. Die Originalrechnung ist gemeinsam mit dem von Föderwerber:in und Händler:in unterschriebenen Förderantrag bei der Gemeindekassa einzureichen.
- Förderung einfach und bequem per Online-Formular beantragen.
Kontakt
Rudi Alge
05577 8181-5201
rudi.alge@lustenau.at