Lustenau - Gemeindeförderung von Rad-, Lastenanhängern und Fahrradtrolley

Die Gemeinde sponsert pro Haushalt 50% des Kaufpreises für einen Kinder-Radanhänger (bis zu max. 250 Euro), für einen Fahrrad-Lastenanhänger (bis zu max. 180 Euro) oder einen Fahrrad-Trolley mit Anhängerkuppel (bis zu max. 120 Euro). KIKI, Lastenanhänger und Fahrrad-Trolley müssen bei einem Fachhändler in einer plan b-Gemeinde (Lustenau, Hard, Bregenz, Lauterach, Wolfurt, Kennelbach und Schwarzach) gekauft werden.

Voraussetzungen

Fördervoraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Lustenau 
  • Bei Kinder-Transportanhängern müssen zumindest das Kind und ein Elternteil den Hauptwohnsitz in Lustenau haben.
  • Pro Haushalt werden max. je ein Kinderanhänger, ein Lastenanhänger und ein Trolley gefördert. 
  • Der Kauf eines KIKIs, Lastenanhängers oder Trolleys muss bei einem Fahrradhändler in einer plan b-Gemeinde (Lustenau, Hard, Bregenz, Lauterach, Wolfurt, Kennelbach und Schwarzach) getätigt werden. 
  • Die Originalrechnung muss auf den Antragssteller adressiert sein und darf nicht älter als 12 Monate sein. Die Originalrechnung ist gemeinsam mit dem von Föderwerber:in und Händler:in unterschriebenen Förderantrag bei der Gemeindekassa einzureichen.
  • Förderung einfach und bequem per Online-Formular beantragen.  

Kontakt

Rudi Alge
05577 8181-5201
rudi.alge@lustenau.at



veröffentlicht 06.06.2024 , zuletzt geändert 05.02.2026