Hörbranz Biomasseanlagen
Gefördert wird sowohl die Neuerrichtung einer Heizanlage als auch die Erneuerung von bestehenden Heizsystemen:
Stückholzheizungen als Zentralheizung für Ein- und Zweifamilienhäuser in Verbindung mit einem Pufferspeicher
- Kachelöfen für Einfamilienhäuser als Zentralheizung (80% Deckung)
- Hackschnitzel-Heizanlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser
- Pellets-Heizanlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser
Alle angeführten Heizanlagen werden mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von € 730,- gefördert.
Voraussetzung ist die Förderzusage des Landes.
Kontakt:
Horst Schober
+43 / 5573 / 82 222-24