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Hörbranz Biomasseanlagen

Gefördert wird sowohl die Neuerrichtung einer Heizanlage als auch die Erneuerung von bestehenden Heizsystemen:

Stückholzheizungen als Zentralheizung für Ein- und Zweifamilienhäuser in Verbindung mit einem Pufferspeicher

  • Kachelöfen für Einfamilienhäuser als Zentralheizung (80% Deckung)
  • Hackschnitzel-Heizanlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Pellets-Heizanlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser

Alle angeführten Heizanlagen werden mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von € 730,- gefördert.
Voraussetzung ist die Förderzusage des Landes.

Kontakt:
Horst Schober
+43 / 5573 / 82 222-24