Beratung. Förderung. Stärkung.

Förderungen für Investitionen

Für eine Investition im Energie-, Mobilitäts- oder Umweltbereich können bis zu 30% Förderung von Ihnen lukriert werden. Cash, als sogenannter nichtrückzahlbarer Zuschuss.

Je nach dem wer der Förderwerber rechtlich ist (oder wie ein Objekt genutzt wird) können Förderungen von unterschiedlichen Fördergebern abgeholt werden:

  1. Privatpersonen bzw. die Nutzung Wohnen wird jeweiligen Bundesland gefördert. Die abwickelnde Stelle ist die Wohnbauförderung des Landes.
  2. Landwirte prüfen zuerst eine Fördermöglichkeit bei der Landwirtschaftskammer.
  3. Betriebe, Gemeinden, Gebäudeimmobiliengesellschaften, Vereine, kirchliche Organisationen, und ggf. Landwirte werden bei ihren Energie-Projekten vom Bund mit Zuschüssen unterstützt. Die abwickelnde Stelle ist die Kommunalkredit Public Consulting KPC, welche das Förderprogramm “Umweltförderung im Inland”, kurz UFI, betreibt.
  4. Bei gemischter Nutzung (privates Wohnen und betriebliche Nutzung im selben Gebäude), erfolgt eine Aufteilung der Kosten gemäß der Flächen, die betrieblich und privat genutzt werden. In diesem Fall kann bei KPC und Land um Förderung der jeweiligen Flächen angesucht werden.

Für Gruppe 3 (Betriebe & Co) ist die erste Anlaufstelle die KPC

Die förderabwickelnde Stelle für Betriebe, Gemeinden, Vereine, usw ist die Kommunalkredit Public Consulting KPC www.publicconsulting.at mit ihren sog. Umweltförderungen.

Gefördert werden unzählige Maßnahmen, welchen allen gemein ist, dass sie den CO2 Ausstoß reduzieren. Die Förderhöhe ist mit bis zu 30% sehr überzeugend.

Auch das Land Vorarlberg fördert spezielle Photovoltaik Projekte:

  • PV-Anlagen auf bereits versiegelten Flächen, wenn Anlagengröße ab 20 kWp. Z.B. Parkplätze.
  • PV-Gebäudeeignungs-Check, für Dachflächen > 400m2. Zur Abklärung, ob ein Dach PV-geeignet ist.
  • PV auf Landwirtschaftsgebäuden, wenn Anlagengröße > 30 kWp.

    Weitere Details und Antragstellung finden Sie hier.

Die Förderungen der KPC sind gegliedert nach Zielgruppen und Bereichen. Die Aktuell Liste finden Sie auf der Homepage der KPC.
Klicken Sie auf "Betriebe" und finden Sie dort das riesen Angebot (welches auch für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtunge gilt).

Alle Details zu jeder Förderung finden Sie im sog. "Informationsblatt" das bei jeder Förderung das wichtigste Dokument ist. 

Achtung – Stolpersteine!

Der letztmögliche Antragszeitpunkt wird bei der KPC sehr streng gehandhabt.

  1. Bei manchen Förderungen hat man bis 6 Monate nach Rechnungslegung Zeit seinen Förderantrag einzubringen.
  2. Die strengere Regel, die bei anderen Förderung gilt, lautet Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen.