Beratung. Förderung. Stärkung.

Gemeinden, Vereine, konf. Einrichtungen, Institutionen, gew. Landwirte

Die hier beschriebenen Beratungen und Förderungen für Betriebe stehen zusätzlich auch diesen Gruppen zur Verfügung. Der einzige Unterschied ist die Behandlung der Ust.

Bei Energie-, Mobilitäts- und Umweltförderungen ist Österreich in zwei Lager geteilt: Privatpersonen und „die Anderen“. Diese Trennung gilt sowohl bei Investitionsförderungen als auch bei den dazu gehörenden Beratungen.

Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Institutionen, gewerbliche Landwirte haben Anspruch auf die geförderten Energie-, Mobilitäts- und Umweltberatungen.

Alle hier beschriebenen Energie-, Mobilitäts- und Umweltberatungen stehen auch Gemeinden, Vereinen, konfessionellen Einrichtungen, Institutionen und gewerblichen Landwirten zur Verfügung. Der einzige Unterschied ist die Umsatzsteuer, die nicht gefördert wird: die Förderhöhe wird vom Nettobetrag berechnet.

Beispielsrechnung für einen Verein, der die Umsatzsteuer nicht zurückholen kann:

8h Energiecheck a € 80 = € 640,-
+ 20% USt € 128,-
Gesamt zu bezahlen € 768,-
Förderung 50% von € 640 € 320,-