Das ist das e5-Landesprogramm

Tipps zur Durchführung

„BLÜHENDE STRASSEN“ SIND KINDERLEICHT DURCHFÜHRBAR!

1. Eckdaten klären

  • An welchem Tag und in welchem Zeitfenster soll die Aktion stattfinden? (Evtl. Ausweichtermin für schlechtes Wetter bedenken)
  • Wo soll gemalt werden?
  • Welche Farben und Materialien werden benötigt?
  • Muss die Straße vor dem Bemalen von Staub und Kieselsteinen gereinigt werden?

2. Frühzeitig mit der Gemeinde in Verbindung setzen

  • Straßenmalaktion anmelden
  • Liegt der Straßenabschnitt in einer Tempo 30 Zone oder kann dieser ggf. temporär von der Gemeinde als Tempo 30 ausgewiesen werden (z.B. Absperrungen, andere Sicherheitsmaßnahmen)? Im Fall von Landesstraßen ist die Bezirkshauptmannschaft zuständig!
  • Sprechen Sie über eine evtl. Kostenübernahme für Farben, Pinsel und Verpflegung für die Kinder
  • Ist eine Berichterstattung auf der Gemeindehomepage oder im Gemeindeblatt möglich?

3. Kinder und Eltern vorab über die Ziele und Hintergründe der Aktion informieren!

4. Farben oder Holzblumen wählen und frühzeitig bestellen
Achten Sie darauf, dass ausreichend Malutensilien (und evtl. Malbekleidung) für die Kinder vorhanden sind. Kreativität kennt keine Grenzen: „Wiesen“ mit Blumen, Bäume, Tiere, Himmel, Wolken, Seen, Berge usw. Slogans zu Klima- und Naturschutz können eine gute Ergänzung sein.
Wünschenswert ist die Verwendung von länger haltbaren Farben (Innendispersionsfarben), damit die Kunstwerke auch mehrere Wochen sichtbar bleiben.

ACHTUNG!

Bestehende Bodenmarkierungen dürfen unter keinen Umständen übermalt werden.
Verkehrszeichenähnlichen Bemalungen (Schutzweg, Abbiegepfeile, Schilder etc.) dürfen nicht angebracht werden.
Bemalung auf geraden Straßenabschnitten mit Tempolimit von 30 km/h da durch die Bemalung die Haftung der Fahrbahn etwas reduziert werden kann.

Holzblumen

In Kombination oder als Alternative zur Bemalung von Straßenasphalt können auch vorgefertigte Holzblumen bemalt werden. Diese können entlang von Straßen oder Plätzen aufgestellt werden.