Qualitätssicherung bei Landesförderungen für Wohnbau & Energieträger
Die Förderungen für Wohnbau und erneuerbare Energieträger vom Land Vorarlberg dienen der Erreichung der "Energieautonomie Vorarlberg+". Um die gewünschten Effekte für Klima und Umwelt jedoch wirklich zu erreichen, müssen die Qualitätsstandards auch eingehalten werden. Das Energieinstitut Vorarlberg ist daher vom Land Vorarlberg mit der Überprüfung dieser Standards beauftragt, bietet aber in erster Linie auch Hilfestellung bei der Einhaltung von Vorgaben und Kriterien.
Qualitätssicherung bei Wohnbauförderungen
Die Wohnbauförderung ist neben personenbezogenen Anforderungen auch an die energietechnische Qualität der Gebäude gebunden. Im Auftrag des Landes prüfen wir die Einhaltung der Fördervoraussetzungen stichprobenartig. Und zwar folgendermaßen:
- Überprüfung von Förderungsanträgen und geförderten Maßnahmen auf Einhaltung der Förderungsvoraussetzungen.
- Analyse der zu prüfenden technischen Antragsunterlagen, Nachweise und Gebäude auf Übereinstimmung mit den geltenden Förderrichtlinien.
- Begleitende Beratung für alle betroffenen Gruppen (Mitarbeitende der Wohnbauförderung, Förderwerber, ausführende Firmen)
- Statistische Auswertungen und Berichterstattung: Anzahl der geprüften Akte, Anzahl von Abweichungen, Beanstandungen und angeforderte Neuberechnungen, häufigste Fehler.
Ihr Förderansuchen wurde von der Wohnbauförderstelle Vorarlberg per Zufallsprinzip für eine Qualitätskontrolle ausgewählt? Dann erklären Ihnen Verena Engstler und Manuel Neuer im folgenden Video, was das bedeutet und wie der Prozess der Qualitätssicherung abläuft.
Qualitätssicherung bei Energieförderungen
Im Rahmen der Energieförderung des Landes werden thermische Solaranlagen, Holz- und Wärmepumpenheizungen sowie Lüftungen mit Wärmerückgewinnung in Wohnbauten mit einmaligen Zuschüssen unterstützt. Neben der vom Land selbst durchgeführten formalen Kontrolle der Förderanträge führen wir im Auftrag des Landes die stichprobenartige Qualitätssicherung vor Ort durch. Diese gestaltet sich folgendermaßen:
- Prüfung auf Einhaltung der technischen Förderkriterien (z.B. Dämmung der Rohrleitungen, Wärmemengenzähler, etc.) und auf Übereinstimmung der Anlagen mit den Förderungsrichtlinien.
- Prüfung auf Übereinstimmung der ausgeführten Anlage mit den Angaben im Förderungsantrag bzw. den beigelegten erforderlichen Unterlagen und Nachweisen (Nachweis des Warmwasserdeckungsgrades bzw. des solaren Heizungsbeitrages bei thermischen Solaranlagen, etc.).
- Bei Wärmepumpen und thermischen Solaranlagen: Beurteilung der Effizienz der Anlage durch Auswertung der Wärmemengenzählerstände vor Ort im Vergleich zu den Werten im Antragsformular (soweit möglich und Zahlenwerte plausibel)
- Einbeziehung des ausführenden Installateurs in die Vor-Ort Kontrolle.
- im Bedarfsfall Hinweise zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit/des Ertrags der Anlage für die Eigentümer*innen
Unser Haustechnikexperte Dieter Bischof ist unter anderem im Auftrag vom Land Vorarlberg für die Qualitätssicherung der Energieförderrichtlinie zuständig. Sollte ihr Förderansuchen per Zufallsprinzip für eine Qualitätskontrolle ausgewählt worden seine, erklärt er Ihnen im folgenden Video, wie der Prozess der Qualitätssicherung abläuft.
"Immer wieder können wir im Zuge der Qualitätssicherung Eigentümer*inner Tipps zur Verbesserung der Anlageneffizienz oder zur Steigerung des Solarertrags geben."
Dieter Bischof, Haustechnikexperte
Unser Haustechnikprofi Dieter Bischof prüft im Auftrag des Landes natürlich auch einen Teil der geförderten thermischen Solaranlagen. Worauf er achtet und warum Sie das auch bei Ihrer Solaranlage tun sollten, erzählt er in diesem Video.