Bestehende Energiegemeinschaften und das neue ElWG

Mit dem neuen ElWG (Elektrizitätswirtschaftsgesetz) sind auch bestehende EEGs per 1. Oktober 2026 zu neuen Regeln verpflichtet. Ist auch Ihre EEG betroffen?

Zunächst einmal muss man wissen: Die neuen Regel gelten für alle Arten von Energiegemeinschaften: 

  • GEA - Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage
  • EEG - Erneuerbare Energiegemeinschaft
  • BEG - Bürgerenergiegemeinschaft
  • P2P - Peer-to-Peer. Neu ab 1.10.2026. Im einfachsten Fall ist das dann ein (1) Strom Erzeuger, der an einen (1) Strom Verbraucher Strom liefert. 

Die Novelle verlangt nun von großen Teilnehmern einer Energiegemeinschaft, dass sie einen weiteren Schritt Richtung Professionalisierung gehen. Das heißt im Wesentlichen, dass die Teilnehmenden der Energiegemeinschaft gut und in einfacher Sprache informiert werden.

Ist Ihre Energiegemeinschaft betroffen?


Energiegemeinschaften, welche folgende Grenzen überschreiten, sind von der Gesetzesnovelle betroffen:

  • Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften mit einer Leistung über 100 kW 
  • Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gebietskörperschaften, etc. mit einer PV-Leistung über 100 kW 
  • Haushaltskund*innen mit einer PV-Leistung über 30 kW (speziell, wenn sie in einer Peer-to-Peer Konstellation beteiligt sind) 

Die neuen Verpflichtungen ab 1.10.26


Wenn ihre Energiegemeinschaft verpflichtet ist, müssen Sie folgendes erfüllen:

  1. Erstellung Allgemeiner Lieferbedingungen mit Mindestinhalten
  2. Erstellen eines Informationsblattes mit den wesentlichen Vertragsinhalten.
    Die wesentlichen Vertragsinhalte sind:

    1. Infos über die Mitgliedschaft in Verein/Genossenschaft/Peer-to-Peer
    2. Infos über das „Produkt“, also Stromlieferung in einer EEG
    3. Infos über Kosten und Tarif für Strombezug bzw. Einspeisung
    4. Kündigungsbestimmungen
    5. Preisänderungsbestimmungen

  3. Rechtzeitige Information an Teilnehmende, bei Änderungen der Lieferbedingungen
  4. Einbau von gesetzlich vorgegebenen Mindestinhalten in die Rechnung
  5. Auf Verlangen: Erläuterung der Rechnung
  6. Regelmäßige und kostenfreie Rechnungslegung (mind. 1x pro Jahr)

Neu ist, dass ein sog. "Organisator" engagiert werden kann, um Aufgaben der Energiegemeinschaft zu erledigen, so zB.  die obigen Verpflichtungen. Dabei kann auch die Energiegemeinschaft selber die Rolle des Organisators einnehmen.

Mustervorlagen und Details
Damit Ihnen die Umsetzung leichter von der Hand geht finden Sie hier Mustervorlagen und weitere Details zu obiger Verpflichtung. 

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Mehr Info und Anmeldung

DI Markus Kaufmann

Unternehmen
T +43 5572 31 202 - 68
veröffentlicht 07.09.2026