PV-Anlagen an Balkonen werden bewilligungsfrei
Wer eine PV-Anlage an einem Balkon anbringt, braucht dafür keine Baubewilligung mehr - sofern bestimmte Kriterien eingehalten werden. Wir haben die wichtigsten Details für Sie zusammengestellt.
Schon bislang war die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Hausdächern im Standardfall ohne Baugenehmigung möglich - sofern bestimmte Kriterien eingehalten wurden. Ende Jänner hat der Landtag diese Freistellung in einer Ergänzung zum Baugesetz auf Anlagen an Balkon- und Terassengeländern sowie Brüstungen ausgeweitet.
Das sind die Voraussetzungen, unter denen die baurechtliche Bewilligung für PV- und Solaranlagen entfällt:
Auf dem Dach und an der Wand
- Wenn der Dachüberstand der Anlage maximal 1,2 m beträgt und der Abstand zum Dachrand mindestens der Höhe des Dachüberstandes entspricht und
- wenn die Anlage in die Dach- oder Wandfläche eingefügt oder in einem maximalen Abstand von bis zu 30 cm parallel zur Dach- oder Wandfläche angebracht wird und über diese nicht hinausragt.
- Wenn Abstandsflächen und Mindestabstände eingehalten werden.
- Wenn die Gemeinde nicht per Verordnung die gebietsweise Ausnahme dieser Freistellung festgelegt hat (daher zur Sicherheit oder im Zweifel immer kurz im Gemeindeamt nachfragen).
An Balkongeländern oder Brüstungen (u. ä.)
- Wenn die Anlage das Geländer nicht überragt
- und flächenbündig eingefügt wird (oder in einem maximalen Abstand von bis zu 30 cm parallel zum Geländer angebracht wird. Der Abstand ist im rechten Winkel zum Geländer bis zur Oberkante der Anlage zu messen).
- Wenn sonstige Abstandsflächen und Mindestabstände nach dem Baugesetz eingehalten werden.
- Wenn die Gemeinde nicht per Verordnung die gebietsweise Ausnahme dieser Freistellung festgelegt hat (daher zur Sicherheit oder im Zweifel immer kurz im Gemeindeamt nachfragen).
Mehr dazu lesen Sie in der jeweils gültigen Fassung des Vorarlberger Baugesetzes.
Achtung Mehrwohnungshäuser: Es gilt nicht nur das Baurecht!
Wer in einem Mehrwohnungshaus lebend in Vorfreude auf die eigene PV-Anlage am Balkon schon eifrig die Hände reibt, sollte erst noch einen Blick in eine allfällige Vereinbarung zwischen den Wohnungseigentümern werfen. Da ist nämlich mitunter geregelt, dass eine solche Veränderung des Erscheinungsbildes einer Zustimmung durch die Miteigentümer bedarf. Da reicht die Freistellung vom Baurecht allein nicht aus, um die Anlage ohne weiteres zu errichten.
Mehr zum Thema Balkonkraftwerke haben wir hier für Sie zusammengestellt.