Was tun mit verbotenen Kältemitteln in Wärmepumpen?
Wenn ein Kältemittel verboten wird, ist dann die ganze Wärmepumpe fällig? Diese Frage wurde sinngemäß an unsere Energieberatung gestellt. Und hier kommt die Antwort:
Meine Wärmepumpe (Baujahr 1996) läuft mit R22 als Kältemittel. Stimmt es, dass dieses Kältemittel verboten ist?
Da es sich beim Kältemittel R22 um einen teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoff handelt (H-FCKW), sind der Einsatz in Neuanlagen sowie die Herstellung und der Handel verboten.
Muss ich die Wärmepumpe abschalten, wenn sie mit R22 läuft?
Nein. Außerdem gibt es für nahezu jedes Kältemittel, welches verboten wurde oder wird, Austauschkältemittel, die – mitunter mit Abstrichen in der Effizienz oder den maximalen Temperaturen – die alten Kältemittel ersetzen können. Für R22 wird zum Beispiel R 449 A (GWP 1282), R 513 A (GWP 573), R 454 A (GWP 238) und R 454 C (GWP 146) angeboten. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass natürlich eine Zulassung von Seiten des Herstellers der Wärmepumpe vorliegen sollte, um eine Beschädigung der Wärmepumpe ausschließen zu können.
Auf der anderen Seite sieht die F-Gas-Verordnung der EU vor, dass zukünftig Kältemittel ein GWP (Treibhausgas-Potential) von unter 750 bzw. 150 haben sollten, so dass die Zukunftsfähigkeit mancher der oben genannten Ersatzkältemittel zumindest fraglich ist.
Wer hilft mir, wenn ich Fragen dazu habe?
Der Installationsbetrieb des Vertrauens oder der Anlagenhersteller.
Und bei Neuanlagen?
Bei neuen Anlagen sollte sowieso ein zukunftsfähiges Kältemittel zum Einsatz kommen, das ein GWP von unter 150 hat.