Hier bekommen Sie einen Überblick zu den Förderungen die Sie in Vorarlberg für die Errichtung einer thermischen Solaranlage erhalten können. Thermische Solaranlagen können einen Großteil Ihrer Warmwassererzeugung abdecken oder unterstützen Ihre Heizung.
Derzeit gibt es für thermische Solaranlagen in Vorarlberg folgende Förderungen:
- Energiförderung vom Land Vorarlberg
- Solaranlagenförderung KLIEN vom Bund
- Solaranlagenförderung der Gemeinden
Energieförderung Land Vorarlberg
Thermische Solaranlagen werden vom Land Vorarlberg im Rahmen der Energieförderung gefördert.
Hier sind die wichtigsten Eckdaten zusammengestellt.
Unterschieden werden folgende Ausführungen der Solaranlagen:
- Anlagen zur Warmwasserbereitung mit einem Deckungsanteil von mindestens 60 %
- Anlagen zur Heizungsunterstützung mit einem Deckungsgrad Gesamt von mindestens 30 %
- Anlagen zur Heizungsunterstützung mit einem Deckungsgrad Gesamt von mindestens 50 %
Wie hoch der Deckungsanteil ist, wird mit einer Simulationsberechnung belegt.
Zusätzlich sind mehrere Kriterien an die technische Ausführung vorgegeben.
- Die Solaranlage muss mit einem Wärmemengenzähler ausgestattet sein.
- Die Leitungen im Außenbereich sind mit mindestens der Rohrnennweite zu dämmen und mit einer geeigneten Ummantelung dauerhaft zu schützen.
- Weitere Kriterien können Sie der Energieförderrichtlinie entnehmen. (Siehe rechts im Downloadbereich)
Der Förderantrag kann bis 6 Monate nach der Inbetriebnahme beim Land Vorarlberg eingereicht werden.
Im Neubau sind thermische Solaranlagen mit einem solaren Deckungsgrad Warmwasser von 60 % in Kombination mit Gas-Zentralheizungen nicht förderbar.
Wird die thermische Solaranlage mit einem solaren Deckungsgrad Gesamt von mindestens 30 % ausgeführt, kann eine Förderung gewährt werden.
Förderhöhen für thermische Solaranlagen bei Bestandgebäuden
Folgende Maßnahmen sind im Bestandsbau (Die Baubewilligung des betroffenen Gebäudes muss
mindestens 10 Jahre zurückliegen) förderbar.
Die Förderung beträgt maximal 30 % der förderfähigen Kosten und ist begrenzt mit:
Thermische Solaranlagen | Eigenheime (maximal 2 Wohnungen) | Mehrwohnungshäuser (mindestens 3 Wohnungen) und Gemeinschaftsanlagen |
Solarer Deckungsgrad Warmwasser von mindestens 60% | € 2.000 | pro Gebäude € 1.000 pro Wohnung € 400 |
Solarer Deckungsgrad Gesamt von mindestens 30% | € 3.000 | pro Gebäude € 1.500 pro Wohnung € 600 |
Solarer Deckungsgrad Gesamt von mindestens 50% | € 4.000 | pro Gebäude € 2.000 pro Wohnung € 800 |
Details zu den Solarförderungen können Sie der Energieförderrichtlinie hier im Downloadbereich entnehmen
oder direkt von der Homepage des Land Vorarlberg unter www.vorarlberg.at – Förderung thermischer Solaranlagen.
Förderhöhen für thermische Solaranlagen im Neubau bis 31.12.2021
Die Förderung für Neubauten mit Baueingabe bis spätestens 31.12.2021 erfolgt nach der
Energieförderungsrichtlinie 2020.
Download der Energieförderrichtlinie 2020 hier:
Förderhöhen für Eigenheime bis maximal 2 Wohneinheiten
Warmwasser mind. 60 % Deckungsgrad
Förderstufe | Heizwärmebedarf Neubau | Förderhöhe | maximale Förderung |
Basisförderung | Baurecht | € 1.500 | 25 % |
Bonusstufe 1 | max. 30 [kWh/m2] | € 2.000 | 30 % |
Bonusstufe 2 | max. 24 [kWh/m2] | € 2.500 | 35 % |
Förderhöhen für Eigenheime bis maximal 2 Wohneinheiten
Heizungsunterstützung mit Solarer Deckungsgrad Gesamt min. 30 %
Förderstufe | Heizwärmebedarf Neubau | Förderhöhe | maximale Förderung |
Basisförderung | Baurecht | € 2.000 | 25 % |
Bonusstufe 1 | max. 30 [kWh/m2] | € 2.500 | 30 % |
Bonusstufe 2 | max. 24 [kWh/m2] | € 3.000 | 35 % |
Förderhöhen für Eigenheime bis maximal 2 Wohneinheiten
Heizungsunterstützung mit Solarer Deckungsgrad Gesamt min. 50 %
Förderstufe | Heizwärmebedarf Neubau | Förderhöhe | maximale Förderung |
Basisförderung | Baurecht | € 3.000 | 25 % |
Bonusstufe 1 | max. 30 [kWh/m2] | € 3.500 | 30 % |
Bonusstufe 2 | max. 24 [kWh/m2] | € 4.000 | 35 % |
Förderhöhen für Mehrwohnungshäuser ab 3 Wohneinheiten
Bei Mehrwohnungshäusern gelten die gleichen HWB-Grenzwerte wie bei den Eigenheimen.
Die Förderhöhe ergibt sich aus dem Sockelbetrag je Gebäude und dem Förderbetrag je Wohneinheit.
Details zu den Solarförderungen können Sie der “Energieförderrichtlinie für Neubau ab 2021 – Land Vorarlberg” hier im Downloadbereich entnehmen
oder direkt von der Homepage des Land Vorarlberg unter www.vorarlberg.at – Förderung thermischer Solaranlagen.
Solaranlagenförderung vom Bund
Laufende Förderungen des Bundes finden Sie unter Aktuelle Förderungen des Klima- und Energiefonds (KLIEN)
Solaranlagenförderung der Gemeinde
Viele Gemeinden fördern zusätzlich zur Landesförderung die Errichtung thermischer Solaranlage.
Die Förderhöhe und die Bedingungen sind in jeder Gemeinde unterschiedlich.
Details erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder hier.