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Förderung Wärmepumpen

Wärmepumpen werden grundsätzlich von Bund, Land und den Energieversorgern gefördert. Welche Förderungen in welchem Fall zugesprochen werden, das haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Eine Wärmepumpe nützt praktisch ein unerschöpfliches Potential. Denn in der Luft, im Erdreich und im Grundwasser sind gewaltige Energiemengen gespeichert. Diese erneuern sich durch Sonneneinstrahlung, Niederschläge und Erdwärme permanent. Das Potential ist deshalb praktisch grenzenlos und liegt auch noch „vor der Haustüre“.

Damit die Wärmepumpe tatsächlich Umweltfreundlich arbeitet, muss sie mit einem möglichst hohen Wirkungsgrad betrieben werden. Die Kennzahl für eine effiziente Wärmepumpe wird mit der Jahresarbeitszahl ausgedrückt, kurz JAZ, welche über 4 liegen sollte (die Mindestanforderung für die Förderung liegen niedriger). Mit einer hohen JAZ verfügen Sie über ein nachhaltiges und im Betrieb kostengünstiges Heizsystem.

Wer die Installation von Wärmepumpen in Vorarlberg fördert

  • das Land Vorarlberg (Details dazu im Folgenden)
  • die Vorarlberger Energieversorger (Details dazu hier)
  • einige Vorarlberger Gemeinden (Förderungen der Gemeinden finden Sie hier)
  • der Bund, wenn eine Öl-, Gas- oder Stromdirektheizung im Bestand ersetzt wird (Details dazu hier)

Wärmepumpenförderung Land Vorarlberg

Das Land Vorarlberg unterstützt die Installation von Wärmepumpen in bestehenden Wohngebäuden im Rahmen der Energieförderung. Unterschieden werden folgende Systeme:

  • Sole/Wasser (Erdsonden-, Energiepfahl-, Erdkollektoranlagen),
  • Wasser/Wasser (Grundwasseranlagen),
  • Luft/Wasser (Luftwärmepumpen) und
  • Wärmepumpen mit der Energiequelle Abluft aus Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Förderhöhen für Bestandsgebäude

Förderungen für Heizanlagen im Einzugsgebiet von Biomasse-Nahwärmesystemen sind nur möglich, wenn ein Anschluss zu ortsüblichen Kosten nicht möglich ist. Folgende Maßnahmen sind im Bestandsbau (die Baubewilligung des betroffenen Gebäudes muss mindestens 10 Jahre zurückliegen) förderbar. Die Förderung beträgt maximal 50 % der förderfähigen Kosten und ist begrenzt mit:

Eigenheime (maximal 2 Wohnungen) Mehrwohnungshäuser (mindestens 3 Wohnungen) und Gemeinschaftsanlagen
Basisförderung

€ 2.000

pro Gebäude € 1.000
pro Wohnung € 400
Bonus für den Ersatz fossiler Heizsysteme
(Öl-, Gas- und Elektrodirektheizungen)
€ 2.000 pro Gebäude € 4.000

Achtung bei Luftwärmepumpen:
Die Fördersumme wird um 50 % reduziert.

Bonus für den Ersatz fossiler Heizsysteme und Elektrodirektheizungen:
Dieser Förderbonus wird gewährt, wenn im Zuge der Heizungserneuerung eine Öl-Zentralheizung, Gas-Zentralheizung oder Elektrodirektheizung durch ein im Rahmen dieser Richtlinie förderbares Heizungssystem ersetzt wird. Die Kosten für die fachgerechte Entsorgung sind mittels Rechnungen und Zahlungsbelegen nachzuweisen. Bei Öl-Zentralheizungen ist auch der Öltank zu entfernen.

Förderkriterien

An die Förderung sind mehrere Kriterien zur technischen Ausführung geknüpft:

Der Förderantrag kann bis 6 Monate nach der Inbetriebnahme beim Land Vorarlberg eingereicht werden.
Alle Details zur Förderung von Wärmepumpen finden Sie auf der Website vom Land Vorarlberg im Bereich Energieförderung.

Förderung im Neubau nur noch, wenn die Baueingabe vor dem 31.12.2021 erfolgt ist

Die Förderung für Holzheizungen im Neubau läuft aus. Gefördert werden nur noch Projekte, deren Baueingabe vor dem 31.12.2021 erfolgt ist. Gefördert wird dann nach der Energieförderungsrichtlinie 2020, wobei die Inbetriebnahme und die Antragstellung bis zum 31. 12. 2023 erfolgen muss.
Download der Energieförderrichtlinie 2020 hier:

Holzheizungen,
Hausanschluss an Nahwärmesysteme
und Elektrisch betriebene
Heizungswärmepumpen
Eigenheime (maximal 2 Wohnungen) Mehrwohnungshäuser (mindestens 3 Wohnungen) und Gemeinschaftsanlagen
Basisförderung (Baurecht) € 1.500 pro Gebäude € 750
pro Wohnung € 400
Bonusstufe 1 (HWB <= 30) € 2.000 pro Gebäude € 1.000
pro Wohnung € 600
Bonusstufe 2 (HWB <= 24) € 3.500 pro Gebäude € 1.750
pro Wohnung € 800

Förderung des Bundes

Der Bund fördert Wärmepumpen, wenn eine Ölheizung, eine Gasheizung, eine Festbrennstoffheizung (Holz-Kohle-Kombikessel) oder eine Elektrodirekt-Heizung (Nachtspeicheröfen, Infrarotpanêele) ersetzt wird.

Im Gegensatz zum Land unterscheidet der Bund bei der Förderung nicht nach der Wärmequelle der Wärmepumpe. Dafür gelten folgende Kriterien:

  • Die Vorlauftemperatur im Gebäude darf 55 Grad nicht überschreiten, ansonsten gibt's keine Bundesförderung.
  • In Wärmepumpen ist ein Kältemittel verbaut, das bei Austreten klimaschädigend wirkt. Der Bund formuliert daher spezielle Anforderungen an das Kältemittel: Es muss ein GWP (Global Warming Potential) von 1.500 unterschreiten, sonst wird die Förderung um 20 % gekürzt. Liegt das GWP über 2.000, ist die Wärmepumpe nicht mehr förderfähig. Eine Liste mit vollständig förderfähigen Anlagen finden Sie auf dieser KPC-Seite.

Grundlegende Informationen zur Bundesförderung finden Sie hier.

Förderungen der Vorarlberger Energieversorger

illwerke vkw und deren Vertriebspartner Stadtwerke Feldkirch, e-Werke Frastanz und Montafonerbahn fördern die Installation einer Wärmepumpe unabhängig vom Energieträger (Luft, Erdreich oder Grundwasser) einmalig mit bis zu 600,- Euro. Details und den Link zum Antrag finden Sie hier.