Holzheizung/Biomasse (Landesförderung)

Das Land Vorarlberg fördert den Einbau von Holzheizungen (Stückholz, Pellets, Hackschnitzel) in Bestandsgebäuden. Das Wichtigste finden Sie hier:

Holzheizungen werden vom Land Vorarlberg im Rahmen der Energieförderung gefördert. Hier sind die wichtigsten Eckdaten zusammengestellt. Unterschieden werden folgende Systeme:

  • Automatische Hackgut- und Pelletsheizungen
  • Stückholzheizungen mit Pufferspeicher
  • Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung
  • Hausanschluss an Nahwärmenetz

Förderhöhen für Bestandgebäude 2026

Förderungen für Heizanlagen im Einzugsgebiet von Biomasse-Nahwärmesystemen sind nur möglich, wenn ein Anschluss zu ortsüblichen Kosten nicht möglich ist. Folgende Maßnahmen sind im Bestandsbau (Die Baubewilligung des betroffenen Gebäudes muss mindestens 10 Jahre zurückliegen) förderbar. Die Förderung beträgt maximal 25 % der förderfähigen Kosten und ist begrenzt mit:

Förderung

Eigenheime (max. 2 Wohnungen)

Mehrwohnungshäuser (ab 3 Wohnungen)

Basisförderung 2.000,- 1.000,- pro Gebäude plus
400,- pro Wohnung
Bonus für den Ersatz fossiler Heizsysteme
(Öl-, Gas- und Elektrodirektheizungen)
1.000,- 2.000,- pro Gebäude

Bonus für den Ersatz fossiler Heizsysteme und Elektrodirektheizungen

Dieser Förderbonus wird gewährt, wenn im Zuge der Heizungserneuerung eine Öl-Zentralheizung, Gas-Zentralheizung oder Elektrodirektheizung durch ein im Rahmen dieser Richtlinie förderbares Heizungssystem ersetzt wird. Die Kosten für die fachgerechte Entsorgung sind mittels Rechnungen und Zahlungsbelegen nachzuweisen. Bei Öl-Zentralheizungen ist auch der Öltank zu entfernen.

Förderkriterien 2026

An die Förderung sind mehrere Kriterien zur technischen Ausführung geknüpft:

  • Der Förderantrag kann bis 6 Monate nach der Inbetriebnahme beim Land Vorarlberg eingereicht werden. 
  • Heizungsumwälzpumpen müssen die Effizienzklasse A aufweisen.
  • Die Anlage muss das Hauptheizsystem des Gebäudes sein.
  • Bei Kachelöfen und Kaminöfen muss der feuerungstechnische Wirkungsgrad mindestens 85% sein.
  • Weitere Kriterien können Sie der jeweils aktuellen Energieförderrichtlinie entnehmen.

Neues Upload-Portal ab 1. September 2026
Ab 1. September 2026 müssen Förderungsanträge und nachgereichte Unterlagen für die Heizungstausch-Förderung über das neue Upload-Portal des Landes Vorarlberg eingereicht werden.
Bis 31. August 2026 ist eine Einreichung noch per E-Mail an energie@vorarlberg.at möglich. Anträge in Papierform sind weiterhin möglich, das Land bittet jedoch um digitale Einreichung.

Fragen zu allen Förderungen beantworten unsere Förderprofis am Energietelefon. Sie erreichen sie unter 05572 31 202-112 oder per E-Mail an energieberatung@energieinstitut.at.

veröffentlicht 08.04.2015 , zuletzt geändert 14.07.2026