Geschwindigkeitsreduktion in schutzbedürftigen Bereichen
Mit den beiden Leitfäden erhalten Gemeinden einen umfassenden Überblick über Maßnahmen zur Reduktion der Geschwindigkeit in besonders schutzbedürftigen Bereichen.
Geschwindigkeitsreduktion in schutzbedürftigen Bereichen
Mit der 35. Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist, wurde erstmals eine vereinfachte Möglichkeit geschaffen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet gezielt zu senken. Dies betrifft gesetzlich klar definierte Bereiche mit besonderem Schutzbedürfnis, in denen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen besonders gefährdet sind. In solchen sensiblen Bereichen kann das generelle Tempolimit von 50 km/h beispielsweise auf 30 km/h reduziert werden.
Leitfaden vom Kuratorium für Verkehrssicherheit zur neuen Verordnungsmöglichkeit nach der StVO-Novelle.
Verträgliche Verkehrsabwicklung auf Landesstraßen in Ortszentren
Der vorliegende Leitfaden soll künftig ein wichtiges Instrument dafür sein, die Möglichkeiten für eine verträglichere Verkehrsabwicklung und die Koexistenz aller Verkehrsteilnehmer*innen auf Landesstraßen in Ortszentren im bestehenden rechtlichen Rahmen besser auszuschöpfen. Er soll auch Wege aufzeigen, wie durch eine gute Abstimmung und interdisziplinäre Planung breit akzeptierte Lösungen erarbeitet werden können, welche die Aufenthaltsqualität und die Verkehrssicherheit auf Landesstraßen in den Ortszentren steigern.