Fahrradstraße
Fahrradstraßen sind eine kostengünstige und wirksame Radverkehrsförderung mit der Chance, ein attraktives Grundnetz an Radschnellverbindungen aufzubauen.
Seit dem 1. April 2013 können Gemeinden in Österreich Straßenverbindungen mit großer Bedeutung für den lokalen oder regionalen Radverkehr als Fahrradstraße verordnen. Fahrradstraßen ermöglichen ein schnelles und sicheres Vorankommen für Radfahrer, ohne dabei den KFZ-Verkehr auszuschließen.
Welche Regeln gelten in einer Fahrradstraße?
Auf einer Fahrradstraße können Radfahrende und Autofahrende gemeinsam unterwegs sein. Anrainer von Fahrradstraßen können mit dem PKW ganz normal zu- und abfahren. Radfahrende genießen auf Fahrradstraßen aber besondere Privilegien:
- Für alle Fahrzeuge gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, so dass Radfahrende nicht durch schnell fahrende Kraftfahrzeuge gefährdet werden können.
- Radfahrende dürfen auf Fahrradstraßen offiziell nebeneinander fahren. Sie dürften dadurch aber den PKW-Verkehr nicht mutwillig behindern oder blockieren.
- Die Durchfahrt durch eine Fahrradstraße ist für PKWs und LKWs standardmäßig nicht vorgesehen. Bei Bedarf kann aber von der Gemeinde - mit einer entsprechenden Begründung - ein Durchfahren von PKWs zugelassen werden.
Gerade in finanziell angespannten Zeiten sind Fahrradstraßen eine sinnvolle Maßnahme, da sie eine kostengünstige Möglichkeit bieten, die Radverkehrsinfrastruktur zu verbessern. Durch die Nutzung bestehender Straßen sind keine aufwendigen Baumaßnahmen erforderlich. Gleichzeitig können mit vergleichsweise geringem finanziellem Aufwand die Attraktivität und Sicherheit des Radverkehrs gesteigert werden.
Nutzen von Fahrradstraßen
- Attraktive Rad-Schnellverbindungen in dicht verbauten Siedlungsgebieten
- Ideal bei begrenzten Platzverhältnissen
- Geringe Baukosten, da bestehende Straßen genutzt werden
- Keine zusätzliche Versiegelung oder Verbauung von Freiflächen
- Fördert ein durchgängiges Netz schneller und attraktiver Alltagsradrouten
- Verbessert die Erreichbarkeit und den Radverkehr im Ortsgebiet
- Effiziente und nachhaltige Lösung zur Stärkung des Alltagsradverkehrs
Einsatzkriterien und Anforderungen an Fahrradstraßen
Fahrradstraßen sollten auf Straßen und Wegen verordnet werden, die für den Alltags- und Freizeitradverkehr von hoher Bedeutung sind. Speziell Straßenabschnitte, auf denen Landesradrouten und örtlichen Haupt-Radrouten im Mischverkehr geführt werden, bieten sich für die Einführung von Fahrradstraßen an, da hier ein besonders hohes Interesse besteht, den Radfahrenden ein schnelles und gutes Vorankommen zu ermöglichen.
Um allen Verkehrsteilnehmenden die Gelegenheit zu geben, sich auf die Existenz einer Fahrradstraße einzustellen, sollten sich Fahrradstraßen vorzugsweise über längere Straßenabschnitte erstrecken. Auf einem kurzen Straßenabschnitt (< 200 Meter) oder einzelnen Plätzen sollte im Fall des Falles eher die Verordnung einer Begegnungszone in Betracht gezogen werden, wenn es darum geht, ein gutes Miteinander der Verkehrsteilnehmenden zu fördern.
Speziell Beginn und Ende von Fahrradstraßen sollte mit sehr großen, gut sichtbaren Piktogrammen auf der Fahrbahn allen Verkehrsteilnehmenden gut ersichtlich gemacht werden. Bei längeren Fahrradstraßen sollten sich diese Piktogramme im Verlauf der Straße wiederholen.
Erfolgsfaktoren für eine wirksame Fahrradstraße
- Die Kfz-Belastung auf der Fahrradstraße sollte nicht zu hoch sein. Straßen mit mehr als 5.000 KFZ/Tag eigenen sich eher nicht für die Verordnung einer Fahrradstraße.
- LKW Verkehr darf nur in sehr geringem Maße stattfinden. Gegebenenfalls sind Kontrollen oder Verkehrslenkungsmaßnahmen notwendig um „Schleichfahrten“ zu verhindern.
- Um den Radfahrenden ein gutes Vorankommen zu ermöglichen, sollte eine Fahrradstraße gegenüber querenden Nebenstraßen in der Regel bevorrangt sein.
Verordnung von Fahrradstraßen
- Straßen die sich gemäß der obigen Kriterien für die Einrichtung einer Fahrradstraßen eignen, können mit entsprechender Begründung vom Straßenerhalter (Gemeinde, Land,…) als solche verordnet werden.
- Fahrradstraßen müssen durch das Straßenverkehrszeichen „Fahrradstraße“ ersichtlich gemacht werden. Konkret muss den Verkehrsteilnehmern, die in einer Fahrradstraße einfahren durch die Straßenverkehrszeichen signalisiert werden, dass sie sich auf einer Fahrradstraße befinden.
- Hinweis: Diese Kennzeichnungspflicht gilt nicht für die Einfahrt von Privatstraßen in eine Fahrradstraße und die Einfahrt aus einer Sackgasse in eine Fahrradstraße. Die Verordnung und Kennzeichnung sollte Idealerweis auf Basis eines verkehrstechnischen Fachgutachtens erfolgen.
Fahrradstraße Kennelbach: Gelungene Lösung für den Radverkehr
Die Fahrradstraße in Kennelbach zeigt, wie eine klare Verkehrsführung den Radverkehr sicherer und attraktiver macht.
Mit der Umsetzung einer Fahrradstraße in Kennelbach wurde eine vorbildliche Lösung für den Radverkehr geschaffen. Neben den zahlreichen Vorteilen, die eine Fahrradstraße für Radfahrende bietet, wurde besonderer Wert auf eine klare und gut sichtbare Bodenmarkierung gelegt.
Die klare, grüne Bodenmarkierung unterstützt Radfahrende dabei, die Wegführung intuitiv zu erkennen, ohne gezielt nach Verkehrszeichen suchen zu müssen. Gleichzeitig wird für alle anderen Verkehrsteilnehmenden auf einen Blick ersichtlich, wer Vorrang hat und wer wartepflichtig ist.
Durch diese gelungene Gestaltung werden Sicherheit und Komfort für den Radverkehr gleichermaßen erhöht. Die Fahrradstraße in Kennelbach zeigt beispielhaft, wie eine verständliche und gut erkennbare Verkehrsführung zu einem sicheren und attraktiven Radverkehr beitragen kann.