Heizungsumstellung
Förderungen zur Heizungsumstellungen für Gemeinden (Bund & Land Vorarlberg)
HEIZUNG
Fernwärmeanschluss < 100 kW
Was wird gefördert? Anlagenteile im Eigentum der Gemeinde zum Anschluss an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmenetz; mind. 80 % der Wärme aus erneuerbaren Quellen/KWK/Abwärme.
Einreichzeitpunkt: Nach der Umsetzung, jedoch bis längstens 6 Monate nach Rechnungslegung, eine finanzielle Beteiligung des Bundeslandes oder die Verwendung der KIP-Mittel muss vorhanden sein.
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Fernwärmeanschluss ≥ 100 kW
Was wird gefördert? Alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Gemeindeeigentum für den Anschluss ≥ 100 kW an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem.
Einreichzeitpunkt: Vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.
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Holzheizung < 100 kW
Was wird gefördert? Biomasse-Heizkessel (Pellets/Hackgut/Stückholz) < 100 kW inkl. Nebenanlagen.
Einreichzeitpunkt: Nach der Umsetzung, jedoch bis längstens 6 Monate nach Rechnungslegung, eine finanzielle Beteiligung des Bundeslandes oder die Verwendung der KIP-Mittel muss vorhanden sein.
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Holzheizung ≥ 100 kW
Was wird gefördert? Biomasse-Heizkessel ≥ 100 kW inkl. Planung/Montage.
Einreichzeitpunkt: Vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.
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Gemeindeeigene Mikronetze (innerbetriebliche Wärmenetze)
Was wird gefördert? Mikronetze zur Wärmeversorgung mehrerer gemeindeeigener Gebäude in Kombination mit Biomassekesseln u. ä.
Einreichzeitpunkt: Vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.
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Wärmepumpe < 100 kW
Was wird gefördert? Erneuerbare Wärmeerzeuger < 100 kW (u. a. Wärmepumpen) im Rahmen „Raus aus Öl und Gas“.
Einreichzeitpunkt: Nach der Umsetzung, jedoch bis längstens 6 Monate nach Rechnungslegung, eine finanzielle Beteiligung des Bundeslandes oder die Verwendung der KIP-Mittel muss vorhanden sein.
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Wärmepumpe ≥ 100 kW
Was wird gefördert? Elektrisch betriebene Wärmepumpen ≥ 100 kW (z. B. Sole/Wasser, Wasser/Wasser), überwiegend zur Wärmebereitstellung, inkl. Planung/Montage.
Einreichzeitpunkt: Vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.
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Thermische Solaranlage < 100 m²
Was wird gefördert? Neuerrichtung/Erneuerung von Solarthermieanlagen < 100 m² für Warmwasser, Heizung, Prozesswärme.
Einreichzeitpunkt: Nach der Umsetzung, jedoch bis längstens 6 Monate nach Rechnungslegung.
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Thermische Solaranlage ≥ 100 m²
Was wird gefördert? Solarthermie ≥ 100 m² für Warmwasser, Heizung, Prozesswärme, auch Solarkälte.
Einreichzeitpunkt: Vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.
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Solaranlagen zur Kühlung ≥ 100 m²
Was wird gefördert? Solaranlagen ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche für Warmwasser, Raum‑ oder Prozesswärme und Solaranlagen (unabhängig von der Kollektorfläche) zum Antrieb von Kühlanlagen; inkl. Planung und Montage; förderfähige Anlagenteile u. a. Kollektoren, Speicher, Verrohrung, Verteilnetze.
Einreichzeitpunkt: Vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.
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Hackschnitzelfeuerungsanlagen kommunaler Gebäude (Besondere Bedarfszuweisungen)
Was wird gefördert? Die Errichtung, Erweiterung, Austausch und die Sanierung von Hackschnitzelfeuerungsanlagen, Biomasse-Heizwerken sowie jeweilige Anschlusskosten bei kommunalen Gebäuden in Vorarlberger Gemeinden.
Einreichzeitpunkt: Förderanträge sind vor der Umsetzung zu stellen.
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