Heizungsumstellung

Förderungen zur Heizungsumstellungen für Gemeinden (Bund & Land Vorarlberg)

HEIZUNG

Fernwärmeanschluss < 100 kW

Was wird gefördert? Anlagenteile im Eigentum der Gemeinde zum Anschluss an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmenetz; mind. 80 % der Wärme aus erneuerbaren Quellen/KWK/Abwärme.

Einreichzeitpunkt: Nach der Umsetzung, jedoch bis längstens 6 Monate nach Rechnungslegung, eine finanzielle Beteiligung des Bundeslandes oder die Verwendung der KIP-Mittel muss vorhanden sein.

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Fernwärmeanschluss ≥ 100 kW

Was wird gefördert? Alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Gemeindeeigentum für den Anschluss ≥ 100 kW an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem.

Einreichzeitpunkt: Vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.

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Holzheizung < 100 kW

Was wird gefördert? Biomasse-Heizkessel (Pellets/Hackgut/Stückholz) < 100 kW inkl. Nebenanlagen.

Einreichzeitpunkt: Nach der Umsetzung, jedoch bis längstens 6 Monate nach Rechnungslegung, eine finanzielle Beteiligung des Bundeslandes oder die Verwendung der KIP-Mittel muss vorhanden sein.

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Holzheizung ≥ 100 kW

Was wird gefördert? Biomasse-Heizkessel ≥ 100 kW inkl. Planung/Montage.

Einreichzeitpunkt: Vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.

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Gemeindeeigene Mikronetze (innerbetriebliche Wärmenetze)

Was wird gefördert? Mikronetze zur Wärmeversorgung mehrerer gemeindeeigener Gebäude in Kombination mit Biomassekesseln u. ä.

Einreichzeitpunkt: Vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.

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Wärmepumpe < 100 kW

Was wird gefördert? Erneuerbare Wärmeerzeuger < 100 kW (u. a. Wärmepumpen) im Rahmen „Raus aus Öl und Gas“.

Einreichzeitpunkt:
Nach der Umsetzung, jedoch bis längstens 6 Monate nach Rechnungslegung, eine finanzielle Beteiligung des Bundeslandes oder die Verwendung der KIP-Mittel muss vorhanden sein.

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Wärmepumpe ≥ 100 kW

Was wird gefördert? Elektrisch betriebene Wärmepumpen ≥ 100 kW (z. B. Sole/Wasser, Wasser/Wasser), überwiegend zur Wärmebereitstellung, inkl. Planung/Montage.

Einreichzeitpunkt: Vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.

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Thermische Solaranlage < 100 m²

Was wird gefördert? Neuerrichtung/Erneuerung von Solarthermieanlagen < 100 m² für Warmwasser, Heizung, Prozesswärme.

Einreichzeitpunkt:
Nach der Umsetzung, jedoch bis längstens 6 Monate nach Rechnungslegung.

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Thermische Solaranlage ≥ 100 m²

Was wird gefördert? Solarthermie ≥ 100 m² für Warmwasser, Heizung, Prozesswärme, auch Solarkälte.

Einreichzeitpunkt:
Vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.

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Solaranlagen zur Kühlung ≥ 100m²

Was wird gefördert? Solaranlagen ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche für Warmwasser, Raum‑ oder Prozesswärme und Solaranlagen (unabhängig von der Kollektorfläche) zum Antrieb von Kühlanlagen; inkl. Planung und Montage; förderfähige Anlagenteile u. a. Kollektoren, Speicher, Verrohrung, Verteilnetze.

Einreichzeitpunkt:
Vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.

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Hackschnitzelfeuerungsanlagen kommunaler Gebäude (Besondere Bedarfszuweisungen)

Was wird gefördert? Die Errichtung, Erweiterung, Austausch und die Sanierung von Hackschnitzelfeuerungsanlagen, Biomasse-Heizwerken sowie jeweilige Anschlusskosten bei kommunalen Gebäuden in Vorarlberger Gemeinden. 

Einreichzeitpunkt: Förderanträge sind vor der Umsetzung zu stellen.

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DI Ariane Weifner BEd

Gemeinden und Regionen
T +43 5572 31 202 - 10
veröffentlicht 23.01.2026 , zuletzt geändert 30.01.2026