Mobilitätsförderungen

Förderungen Mobilität für Gemeinden (Bund & Land Vorarlberg)

RAD

Radverkehr in Gemeinden: Förderrichtlinie Land Vorarlberg

Was wird gefördert? 

  • Landesradrouten Alltag: bis zu 50 % der anerkannten Kosten
  • Örtliche Hauptradrouten Alltag: bis zu 40 % der anerkannten Kosten
  • Landesradrouten Freizeit: bis zu 25 % der anerkannten Kosten
  • Konzepte und allgemeine Planungen, die mehrere Routen betreffen oder im zuge deren Routen erst entwickelt werden: bis zu 50 % der anerkannten Kosten

Der Eigenanteil des Förderwerbers an den zur Förderung anerkannten Kosten beträgt mind. 30 %.
Geplante Maßnahmen möglichst früh mit der fördergebenden Stelle beim Amt der Vorarlberger Landesregierung abstimmen. 

Link zu den Förderrichtlinien vom Land Vorarlberg

Radnetzausbauprogramm inkl. Radschnellverbindung mit einem Radkonzept

Was wird gefördert? Radverkehrsinfrastruktur (selbstständig geführte oder straßenbegleitende Radwege, Fahrradstraßen, Radfahrstreifen inkl. Brücken/Unterführungen/Tunnel/Kunstbauten), Radabstellanlagen in Verbindung mit der genannten Infrastruktur, Dauerzählstellen, Rad-Self-Stationen, bauliche Maßnahmen für Verleihsystem sowie Radverleihsysteme, begleitende Bewusstseinsbildung oder Planungs-/Montageleistungen in Kombination mit baulichen Maßnahmen werden gefördert.

Einreichzeitpunkt:
Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden bereits ausgeschöpft. Eine Fortführung für 2026 kann im Falle einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen. 

Link zum Leitfaden (Seite 12 – 17)

Singuläre Radverkehrsinfrastruktur ohne Konzept

Was wird gefördert? Planung und Umsetzung von Radverkehrsinfrastruktur, wie selbstständig geführter Radweg, straßenbegleitender Radweg, Radfahrstreifen, Fahrradstraße inkl. Brücken, Unterführungen, Tunnel und weiteren notwendigen Kunstbauten.

Einreichzeitpunkt: Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden bereits ausgeschöpft. Eine Fortführung für 2026 kann im Falle einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen. 

Link zum Leitfaden (Seite 18 – 23)

Radabstellanlagen

Was wird gefördert? Fahrradabstellanlagen (qualitätsgesicherte Systeme) inkl. Planung/Montage – als Pauschalförderung (mind. 10 Fahrradabstellplätze / nur Radabstellplätze, welche über das in den relevanten Baubescheiden, Bauordnungen... hinausgehen).

Einreichzeitpunkt: Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden bereits ausgeschöpft. Eine Fortführung für 2026 kann im Falle einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen. 

Link zum Leitfaden (Seite 24 - 26)

Landesförderung kommunaler und regionaler Nahverkehr (u.a. Fahrradabstellanlagen)

Was wird gefördert? Investitionen, Studien, Angebotsverbesserungen und Öffentlichkeitsarbeit in den ÖPNV mit 25 % bis 40 % der Kosten, ortsfeste Anlagen (wie Haltestellen, Bahnhöfe, Infosäulen, Fahrradabstellanlagen an ÖPNV-Knotenpunkten) mit 10 % erhöhter Fördersatz, weiters Maßnahmen zur Verbesserung des kommunalen/regionalen Nahverkehrs.

Einreichzeitpunkt: Vor der Umsetzung. Laufende Einreichmöglichkeit.

Link zur Förderung

ZU FUß

Fußverkehrsinfrastruktur mit örtlichem Fußverkehrskonzept oder Masterplan Gehen

Was wird gefördert? Infrastruktur und Maßnahmen für den Fußverkehr, wie Begegnungszone, Fußgängerzone, Wohnstraßen, Gehsteigverbreiterungen über die entsprechende RVS hinaus, Verbesserung der Fußverkehrsinfrastruktur in sensiblen Bereichen, Leitbilder/Konzepte, begleitende Maßnahmen für Bewusstseinsbildung

Einreichzeitpunkt: Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden bereits ausgeschöpft. Eine Fortführung für 2026 kann im Falle einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen. 

Link zum Leitfaden (Seite 6-11)

STRAßENRAUM & QUATIER

Landesförderung Raumplanerische Aktivitäten

Was wird gefördert? Erarbeitung, Evaluierung sowie Überarbeitung von Entwicklungskonzepten zu öffentlicher Raum sowie Fußgänger- und Radverkehr, Orts- und Stadtkerne…  Basisförderung von 30 % der Förderbemessungsgrundlage bis hin zu 50 % Gesamtfördersatz möglich.

Einreichzeitpunkt: Vor der Beauftragung (anlassbezogen beim Amt der Landesregierung, Abteilung Raumplanung & Baurecht; Unterlagen wie Angebote externer Fachkräfte beilegen).

Link zur Förderung

FAHRZEUGE & LADEINFRASTRUKTUR

E-Ladeinfrastruktur

Was wird gefördert? Gefördert wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Form von Standsäulen und Wallboxen, die ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern bereitstellen.

Einreichzeitpunkt: Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden bereits ausgeschöpft. Eine Fortführung für 2026 kann im Falle einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen. 

Link zur Förderung

Schnellladeinfrastruktur in unterversorgten Gebieten

Was wird gefördert? Gefördert werden dabei Schnellladepunkte mit einer Mindestladeleistung von 50 Kilowatt, die ausschließlich mit erneuerbarer Energie betrieben werden.

Einreichzeitpunkt: Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden bereits ausgeschöpft. Eine Fortführung für 2026 kann im Falle einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen. 

Link zur Förderung

Land Vorarlberg: Elektrofahrzeuge im öffentlichen Interesse 

Was wird gefördert? Anschaffung von E‑Fahrzeuge für den Bereich Krankenpflege. Die Abwicklung erfolgt über den Sozialfonds.

E-Zweiräder: E-Mopeds und E-Motorräder

Was wird gefördert? Gefördert wird die Anschaffung neuer Zweiräder der Klassen L1e und L3e mit reinem Elektroantrieb (E-Mopeds und E-Motorräder). Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Fahrzeuge ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

Einreichzeitpunkt: Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden bereits ausgeschöpft. Eine Fortführung für 2026 kann im Falle einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen. 

Link zur Förderung

eBus

Was wird gefördert? Das Förderprogramm EBIN unterstützt Verkehrsbetriebe bei der Umstellung ihrer Busflotten auf emissionsfreie Antriebe. Die Förderquote beträgt bis zu 60Prozent für Fahrzeuge und Infrastruktur.

Einreichzeitpunkt: Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden bereits ausgeschöpft. Eine Fortführung für 2026 kann im Falle einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen. 

Link zur Förderung

MOBILITÄTSMANAGEMENT

Bedarfsorientierte Mobilitätslösungen (Gemeinde‑/Rufbus, AST, Shuttle)

Was wird gefördert? Einrichtung/Erweiterung bedarfsorientierter Verkehrssysteme, wie Wander-, Gemeinde, Betriebs und Rufbusse, Einrichtung von bedarfsorientierten Mobilitätslösungen (lt. Förderleitfaden) inkl. Planung; ergänzend bewusstseinsbildende Maßnahmen.

Einreichzeitpunkt: Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden bereits ausgeschöpft. Eine Fortführung für 2026 kann im Falle einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen. 

Link zur Förderung (Seite 18 – 23)

Transportrationalisierung und Carsharing/Mitfahrbörsen

Was wird gefördert? Maßnahmen zur Transportrationalisierung (z.B. Verlagerung vom LKW auf Förderbänder, Bündelung/Optimierung) sowie CarsharingModelle und betriebliche Mitfahrbörsen; Planung/Montage mitgefördert.

Einreichzeitpunkt: Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden bereits ausgeschöpft. Eine Fortführung für 2026 kann im Falle einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen. 

Link zur Förderung (Seite 18 – 23)

Caroline Jäger BA

Mobilität EFRE
T +43 5572 31 202 - 66
veröffentlicht 23.01.2026 , zuletzt geändert 31.08.2026