Mobilitätsförderungen

Förderungen Mobilität für Gemeinden (Bund & Land Vorarlberg)

RAD

Radnetzausbauprogramm inkl. Radschnellverbindung mit einem Radkonzept

Was wird gefördert? Radverkehrsinfrastruktur (selbstständig geführte oder straßenbegleitende Radwege, Fahrradstraßen, Radfahrstreifen inkl. Brücken/Unterführungen/Tunnel/Kunstbauten), Radabstellanlagen in Verbindung mit der genannten Infrastruktur, Dauerzählstellen, Rad-Self-Stationen, bauliche Maßnahmen für Verleihsystem sowie Radverleihsysteme, begleitende Bewusstseinsbildung oder Planungs-/Montageleistungen in Kombination mit baulichen Maßnahmen werden gefördert.

Einreichzeitpunkt:
Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden bereits ausgeschöpft. Eine Fortführung für 2026 kann im Falle einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen. 

Link zum Leitfaden (Seite 12 – 17)

Singuläre Radverkehrsinfrastruktur ohne Konzept

Was wird gefördert? Planung und Umsetzung von Radverkehrsinfrastruktur, wie selbstständig geführter Radweg, straßenbegleitender Radweg, Radfahrstreifen, Fahrradstraße inkl. Brücken, Unterführungen, Tunnel und weiteren notwendigen Kunstbauten.

Einreichzeitpunkt: Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden bereits ausgeschöpft. Eine Fortführung für 2026 kann im Falle einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen. 

Link zum Leitfaden (Seite 18 – 23)

Radabstellanlagen

Was wird gefördert? Fahrradabstellanlagen (qualitätsgesicherte Systeme) inkl. Planung/Montage – als Pauschalförderung (mind. 10 Fahrradabstellplätze / nur Radabstellplätze, welche über das in den relevanten Baubescheiden, Bauordnungen... hinausgehen).

Einreichzeitpunkt: Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden bereits ausgeschöpft. Eine Fortführung für 2026 kann im Falle einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen. 

Link zum Leitfaden (Seite 24 - 26)

Landesförderung kommunaler und regionaler Nahverkehr (u.a. Fahrradabstellanlagen)

Was wird gefördert? Investitionen, Studien, Angebotsverbesserungen und Öffentlichkeitsarbeit in den ÖPNV mit 25 % bis 40 % der Kosten, ortsfeste Anlagen (wie Haltestellen, Bahnhöfe, Infosäulen, Fahrradabstellanlagen an ÖPNV-Knotenpunkten) mit 10 % erhöhter Fördersatz, weiters Maßnahmen zur Verbesserung des kommunalen/regionalen Nahverkehrs.

Einreichzeitpunkt: Vor der Umsetzung. Laufende Einreichmöglichkeit.

Link zur Förderung

ZU FUß

Fußverkehrsinfrastruktur mit örtlichem Fußverkehrskonzept oder Masterplan Gehen

Was wird gefördert? Infrastruktur und Maßnahmen für den Fußverkehr, wie Begegnungszone, Fußgängerzone, Wohnstraßen, Gehsteigverbreiterungen über die entsprechende RVS hinaus, Verbesserung der Fußverkehrsinfrastruktur in sensiblen Bereichen, Leitbilder/Konzepte, begleitende Maßnahmen für Bewusstseinsbildung

Einreichzeitpunkt: Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden bereits ausgeschöpft. Eine Fortführung für 2026 kann im Falle einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen. 

Link zum Leitfaden (Seite 6-11)

STRAßENRAUM & QUATIER

Landesförderung Raumplanerische Aktivitäten

Was wird gefördert? Erarbeitung, Evaluierung sowie Überarbeitung von Entwicklungskonzepten zu öffentlicher Raum sowie Fußgänger- und Radverkehr, Orts- und Stadtkerne…  Basisförderung von 30 % der Förderbemessungsgrundlage bis hin zu 50 % Gesamtfördersatz möglich.

Einreichzeitpunkt: Vor der Beauftragung (anlassbezogen beim Amt der Landesregierung, Abteilung Raumplanung & Baurecht; Unterlagen wie Angebote externer Fachkräfte beilegen).

Link zur Förderung

FAHRZEUGE & LADEINFRASTRUKTUR

E-Ladeinfrastruktur

Was wird gefördert? Gefördert wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Form von Standsäulen und Wallboxen, die ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern bereitstellen.

Einreichzeitpunkt: Zweistufiger Einreichprozess Registrierung vor der Umsetzung bis längstens 31.03.2026 (bzw. solange Budget vorhanden ist), Antragsstellung muss dann innerhalb 36 Wochen erfolgen, Rechnungen dürfen nicht älter als 9 Monate sein.

Link zur Förderung (Seite 11-13)

Schnellladeinfrastruktur in unterversorgten Gebieten

Was wird gefördert? Gefördert werden dabei Schnellladepunkte mit einer Mindestladeleistung von 50 Kilowatt, die ausschließlich mit erneuerbarer Energie betrieben werden.

Einreichzeitpunkt: Ab Q1 2026 geplant

Link zur Förderung

Land Vorarlberg: Elektrofahrzeuge im öffentlichen Interesse / EKleinbusse & leichte ENutzfahrzeuge

Was wird gefördert? Anschaffung kommunaler EFahrzeuge (z.B. Bauhof, Sozialdienste, Carsharing) sowie leichte ENutzfahrzeuge/Kleinbusse; kombinierbar mit Bundesförderungen.

Einreichzeitpunkt: Spätestens 6 Monate nach Kauf, es zählt die ausgestellte Schlussrechnung, letztmögliches Antragsdatum ist 31.12.2025

Link zur Förderung

E-Zweiräder: E-Mopeds und E-Motorräder

Was wird gefördert? Gefördert wird die Anschaffung neuer Zweiräder der Klassen L1e und L3e mit reinem Elektroantrieb (E-Mopeds und E-Motorräder). Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Fahrzeuge ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

Einreichzeitpunkt: Zweistufiger Einreichprozess Registrierung vor der Umsetzung bis längstens 31.03.2026 (bzw. solange Budget vorhanden ist), Antragsstellung muss dann innerhalb 36 Wochen erfolgen, Rechnungen dürfen nicht älter als 9 Monate sein

Link zur Förderung

eBus

Was wird gefördert? Das Förderprogramm EBIN unterstützt Verkehrsbetriebe bei der Umstellung ihrer Busflotten auf emissionsfreie Antriebe. Die Förderquote beträgt bis zu 60Prozent für Fahrzeuge und Infrastruktur.

Einreichzeitpunkt: bis 31.12.2025

Link zur Förderung

eTruck

Was wird gefördert?  Mit dem Förderprogramm ENIN werden Gemeinden bei der Transformation ihrer Lkw-Flotten der Klassen N2 und N3 auf emissionsfreie Antriebstechnologien unterstützt. Die Förderquote beträgt bis zu 60 Prozent der Mehrkosten für Fahrzeuge. Darüber hinaus werden bis zu 40 Prozent der Kosten für Lade- oder Betankungsinfrastruktur übernommen.

Einreichzeitpunkt: bis 30.06.2026

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MOBILITÄTSMANAGEMENT

Bedarfsorientierte Mobilitätslösungen (Gemeinde‑/Rufbus, AST, Shuttle)

Was wird gefördert? Einrichtung/Erweiterung bedarfsorientierter Verkehrssysteme, wie Wander-, Gemeinde, Betriebs und Rufbusse, Einrichtung von bedarfsorientierten Mobilitätslösungen (lt. Förderleitfaden) inkl. Planung; ergänzend bewusstseinsbildende Maßnahmen.

Einreichzeitpunkt: Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden bereits ausgeschöpft. Eine Fortführung für 2026 kann im Falle einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen. 

Link zur Förderung (Seite 18 – 23)

Transportrationalisierung und Carsharing/Mitfahrbörsen

Was wird gefördert? Maßnahmen zur Transportrationalisierung (z.B. Verlagerung vom LKW auf Förderbänder, Bündelung/Optimierung) sowie CarsharingModelle und betriebliche Mitfahrbörsen; Planung/Montage mitgefördert.

Einreichzeitpunkt: Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden bereits ausgeschöpft. Eine Fortführung für 2026 kann im Falle einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen. 

Link zur Förderung (Seite 18 – 23)

Caroline Jäger BA

Mobilität EFRE
T +43 5572 31 202 - 66
veröffentlicht 23.01.2026 , zuletzt geändert 30.01.2026