Kommunale Schwerpunktberatung: Sozialzentren & AltenheimeIn Sozialzentren & Altenheimen gibt es insbesondere für Strom, Heizung und Beleuchtung einen großen Energiebedarf. Potentiale und Sparmöglichkeiten können in einer VorOrt-Energieberatung genau ermittelt werden.https://www.energieinstitut.at/gemeinden/services-und-foerderungen-fuer-gemeinden/kommunale-schwerpunktberatungen/kommunale-schwerpunktberatung-sozialzentren-altenheimehttps://www.energieinstitut.at/gemeinden/services-und-foerderungen-fuer-gemeinden/kommunale-schwerpunktberatungen/kommunale-schwerpunktberatung-sozialzentren-altenheime/@@images/image-1200-066e5eaca4be8b044b20a5aebea0bde8.jpeg
In Sozialzentren & Altenheimen gibt es insbesondere für Strom, Heizung und Beleuchtung einen großen Energiebedarf. Potentiale und Sparmöglichkeiten können in einer VorOrt-Energieberatung genau ermittelt werden.
Caroline Begle
Das Sozialzentrum Abt Pfanner Haus in Langen
Das Beratungsangebot
Die nach der Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union (EED III) zu erstellende Gebäudeinventarliste sowie die Berechnungen zu Endenergieeinsparungen bis 2025 stellen viele Gemeinden vor Herausforderungen.
Das Energieinstitut Vorarlberg bietet mit dem e5-Landesprogramm den e5-Gemeinden unterschiedliche Schwerpunktberatungen. Es werden Optimierungspotentiale erhoben und Handlungsoptionen für einen effizienteren Betrieb erarbeitet. Neben den möglichen Sofortmaßnahmen werden auch Möglichkeiten für umfangreichere Maßnahmen zur Energieeinsparung wie Sanierungsvorschläge erörtert.
Ablauf
Vorort-Begehung mit Experten und Gebäudeverantwortliche der Gemeinde, Hauswart*in/ Haustechniker*in des Gebäudes sowie Energiebeauftragte der Gemeinde
Identifikation und Besprechung von Optimierungspotentialen und Erarbeitung von möglichen Umsetzungsmaßnahmen
Erstellung eines Ergebnisprotokolls inkl. Empfehlungen zur Umsetzung
Beratungsförderung
Förderung & Kosten
·Beratungsstunden & Kosten: je nach Umfang der Beratung bzw. maximal 24 h à EUR 100,- (exkl. USt.)
Förderung: 50 % vom Nettobetrag (max. EUR 1.200,-)
Hinweis: Die Gemeinde erhält die Rechnung der Berater*in in voller Höhe. Sobald die Zahlung bestätigt ist, wird das Fördergeld automatisch auf das bei der Anmeldung angegebene Konto der Gemeinde überwiesen.