Rankweil - Baumpflegeschnitte
Gefördert werden fachgerechte Pflegeschnitte von standortgerechten Bäumen
Förderbedingungen
- Gefördert wird der fachgerechte Pflegeschnitt von , standortgerechten Bäumen im Siedlungsgebiet der Marktgemeinde Rankweil.
- Der Baum muss auf dem Luftbild aus dem Jahr 2006 sichtbar sein.
- Der Pflegeschnitt ist durch ein geeignetes Fachunternehmen auszuführen.
- Die Maßnahme dient der Erhaltung, Verkehrssicherheit oder Vitalität des Baumes; nicht förderfähig sind Kappungen, Verstümmelungen oder Rodungen.
- Für denselben Baum kann frühestens nach Ablauf von fünf Jahren ab Erhalt der Förderung erneut um Förderung angesucht werden.
- Mit Erhalt einer positiven Förderzusage ist die Verpflichtung verbunden, mindestens fünf Jahre auf die Fällung des geförderten Baumes zu verzichten.
- Im Rahmen der Fördergewährung werden die geförderten Bäume im Baumkataster der Gemeinde Rankweil erfasst. Diese Erfassung dient ausschließlich der Dokumentation und begründet keine Pflichten für den Grundstückseigentümer/die Eigentümerin.
- Dem schriftlichen Förderansuchen sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Foto des Baumes (vor und nach dem Schnitt),
- Angabe der Baumart,
- zwei Angebote von Fachbetrieben für den Pflegeschnitt,
- Rechnung und Zahlungsbestätigung
Förderausmaß
Die Kosten des fachgerechten Pflegeschnittes werden mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 30 % der Nettokosten, maximal jedoch mit 300 Euro pro Baum gefördert. Pro Grundstück, Förderungswerber:in und Jahr werden maximal zwei Bäume gefördert.
Alle Förderbedingungen und mehr Informationen finden Sie hier.
Das Onlineformular zur Einreichung finden Sie hier.
Kontakt:
DI Katrin Ehrenbrandtner
+43 5522 405-1313
katrin.ehrenbrandtner@rankweil.at