Rankweil - Baumpflegeschnitte

Gefördert werden fachgerechte Pflegeschnitte von standortgerechten Bäumen

Förderbedingungen

  1. Gefördert wird der fachgerechte Pflegeschnitt von , standortgerechten Bäumen im Siedlungsgebiet der Marktgemeinde Rankweil.
  2. Der Baum muss auf dem Luftbild aus dem Jahr 2006 sichtbar sein.
  3. Der Pflegeschnitt ist durch ein geeignetes Fachunternehmen auszuführen.
  4. Die Maßnahme dient der Erhaltung, Verkehrssicherheit oder Vitalität des Baumes; nicht förderfähig sind Kappungen, Verstümmelungen oder Rodungen.
  5. Für denselben Baum kann frühestens nach Ablauf von fünf Jahren ab Erhalt der Förderung erneut um Förderung angesucht werden.
  6. Mit Erhalt einer positiven Förderzusage ist die Verpflichtung verbunden, mindestens fünf Jahre auf die Fällung des geförderten Baumes zu verzichten.
  7. Im Rahmen der Fördergewährung werden die geförderten Bäume im Baumkataster der Gemeinde Rankweil erfasst. Diese Erfassung dient ausschließlich der Dokumentation und begründet keine Pflichten für den Grundstückseigentümer/die Eigentümerin.
  8. Dem schriftlichen Förderansuchen sind folgende Unterlagen beizulegen:
    1. Foto des Baumes (vor und nach dem Schnitt),
    2. Angabe der Baumart,
    3. zwei Angebote von Fachbetrieben für den Pflegeschnitt,
    4. Rechnung und Zahlungsbestätigung

 

Förderausmaß

Die Kosten des fachgerechten Pflegeschnittes werden mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 30 % der Nettokosten, maximal jedoch mit 300 Euro pro Baum gefördert. Pro Grundstück, Förderungswerber:in und Jahr werden maximal zwei Bäume gefördert.

Alle Förderbedingungen und mehr Informationen finden Sie hier.

Das Onlineformular zur Einreichung finden Sie hier. 

Kontakt:

DI Katrin Ehrenbrandtner
+43 5522 405-1313
katrin.ehrenbrandtner@rankweil.at

veröffentlicht 29.02.2024 , zuletzt geändert 05.02.2026