Bregenz - Gemeindeförderung Nahwärmeversorgung
Die Stadt Bregenz fördert den Anschluss von Wohngebäuden an Nahwärmenetze.
Voraussetzungen:
- Berechtigt zum Antrag sind Privatpersonen, die nicht gewerblich tätig sind.
- Das Wohngebäude muss sich im Gemeindegebiet der Landeshauptstadt Bregenz befinden.
- Voraussetzung ist die Zuerkennung einer Landesförderung.
- Dem Ansuchen ist die schriftliche Förderzusage des Landes beizulegen.
- Die Anschlusskosten sind durch Rechnung und Einzahlungsbeleg nachzuweisen.
- Der Antrag auf Auszahlung ist spätestens 12 Monate nach Fertigstellung der Maßnahme einzubringen.
- Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.
Förderhöhe:
- Wohngebäude mit weniger als 10 Wohneinheiten werden mit bis zu 200 Euro je angeschlossener Wohneinheit gefördert.
- Wohngebäude mit 10 oder mehr Wohneinheiten werden mit bis zu 150 Euro je angeschlossener Wohneinheit gefördert.
- Die Förderung ist pro Wohngebäude mit 25 % der spezifischen Anschlusskosten gedeckelt.
Mehr Infos und das Antragsformular finden Sie hier.
Kontakt
Cyril Brücker, MSc
05574 / 410-1371
bauabteilung@bregenz.at