Bregenz - Gemeindeförderung Nahwärmeversorgung

Die Stadt Bregenz fördert den Anschluss von Wohngebäuden an Nahwärmenetze.

Voraussetzungen:

  • Berechtigt zum Antrag sind Privatpersonen, die nicht gewerblich tätig sind.
  • Das Wohngebäude muss sich im Gemeindegebiet der Landeshauptstadt Bregenz befinden.
  • Voraussetzung ist die Zuerkennung einer Landesförderung.
  • Dem Ansuchen ist die schriftliche Förderzusage des Landes beizulegen.
  • Die Anschlusskosten sind durch Rechnung und Einzahlungsbeleg nachzuweisen.
  • Der Antrag auf Auszahlung ist spätestens 12 Monate nach Fertigstellung der Maßnahme einzubringen.
  • Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.

Förderhöhe:

  • Wohngebäude mit weniger als 10 Wohneinheiten werden mit bis zu 200 Euro je angeschlossener Wohneinheit gefördert.
  • Wohngebäude mit 10 oder mehr Wohneinheiten werden mit bis zu 150 Euro je angeschlossener Wohneinheit gefördert.
  • Die Förderung ist pro Wohngebäude mit 25 % der spezifischen Anschlusskosten gedeckelt.

Mehr Infos und das Antragsformular finden Sie hier. 

Kontakt

Cyril Brücker, MSc
05574 / 410-1371
bauabteilung@bregenz.at

veröffentlicht 29.02.2024 , zuletzt geändert 21.05.2026