Hohenweiler - Gemeindeförderung Cargo-Fahrradanhänger

Pro Haushalt wird daher jeweils einmalig ein Cargo-Fahrradanhänger unter Berücksichtigung folgender Punkte gefördert:

Voraussetzungen: 

  • · Anspruchsberechtigt sind Privatpersonen mit einem Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hohenweiler.
  • · Das Förderansuchen muss bis spätestens 12 Monate nach Kauf formlos unter Vorlage der Rechnung, ausgestellt auf den/die Förderwerber:in, in der Gemeinde Hohenweiler gestellt werden.
  • · Pro Haushalt wird maximal ein Cargo-Fahrradanhänger gefördert.
  • · Die Förderung beträgt EUR 150,00 bei nachweislichem Neukauf bei einem Fahrradfachhändler in Vorarlberg.

Kontakt:
Gemeindeamt Hohenweiler
gemeinde@hohenweiler.at

veröffentlicht 29.02.2024 , zuletzt geändert 05.02.2026