Hohenweiler - Gemeindeförderung Cargo-Fahrradanhänger
Pro Haushalt wird daher jeweils einmalig ein Cargo-Fahrradanhänger unter Berücksichtigung folgender Punkte gefördert:
Voraussetzungen:
- · Anspruchsberechtigt sind Privatpersonen mit einem Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hohenweiler.
- · Das Förderansuchen muss bis spätestens 12 Monate nach Kauf formlos unter Vorlage der Rechnung, ausgestellt auf den/die Förderwerber:in, in der Gemeinde Hohenweiler gestellt werden.
- · Pro Haushalt wird maximal ein Cargo-Fahrradanhänger gefördert.
- · Die Förderung beträgt EUR 150,00 bei nachweislichem Neukauf bei einem Fahrradfachhändler in Vorarlberg.
Kontakt:
Gemeindeamt Hohenweiler
gemeinde@hohenweiler.at