Rankweil - Gemeindeförderung Baumpflanzung
Gefördert werden heimische hochstämmige Laubbäume
Förderbedingungen
- Gefördert wird die Pflanzung von heimischen hochstämmigen Laubbäumen im Siedlungsgebiet der Marktgemeinde Rankweil.
- Der Baum muss bei einem Vorarlberger Fachbetrieb erworben werden
- Folgende Baumarten sind förderfähig: Ahorn (Acer pseudoplatanus, A. campestre, A. platanoides), Holz-Apfel (Malus sylvestris), Hänge-Birke (Betula pendula), Wild-Birne (Pyrus pyraster), Rot-Buche (Fagus sylvatica), Stiel-Eiche (Quercus robur), Erle (Alnus incana, A. glutinosa), Hainbuche (Carpinus betulus), Traubenkirsche (Prunus padus), Vogelkirsche (Prunus avium), Linde (Tilia platophyllos, T. cordata), Mehlbeere (Sorbus aria), Pappel (Populus alba, P. nigra, P. tremula), Berg-Ulme (Ulmus glabra), Vogelbeere (Sorbus aucuparia), Weide (Salix alba, S. caprea), Waldkiefer (Pinus syvestris).
- Der Stammumfang des Baumes beträgt bei Pflanzung mindestens 14 Zentimeter, bei Obstgehölzen mindestens 10 Zentimeter (gemessen in ein Meter Höhe über Wurzelverzweigung).
- Die Pflanzung erfolgt bodengebunden (keine Tröge oder Kübel). Die Standortverhältnisse sowie Anwuchspflege sind auf die jeweilige Baumart abgestimmt.
- Dem schriftlichen Förderantrag sind die Rechnung (inkl. Nachweis über Baumart und Stammumfang) samt Zahlungsbeleg und der Nachweis der Pflanzung (aussagekräftiges Foto) beizulegen.
Förderausmaß
Die Anschaffungskosten (Materialkosten) werden mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 50%, maximal jedoch in Höhe von 200 Euro pro Baum gefördert. Pro Haushalt und Jahr werden maximal zwei Baumpflanzungen gefördert.
Alle Förderbedingungen und mehr Informationen finden Sie hier.
Das Onlineformular zur Einreichung finden Sie hier.
Kontakt:
DI Katrin Ehrenbrandtner
+43 5522 405-1313
katrin.ehrenbrandtner@rankweil.at