Rankweil - Gemeindeförderung Fassadenbegrünung
Gemeindeförderung für das Fassadenbegrünen
Förderbedingungen
Gefördert wird unter folgenden Voraussetzungen:
- Die dauerhafte Anlage von Fassadenbegrünungen an bestehenden oder neu errichteten Gebäuden im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Rankweil.
- Die Begrünung ist fachgerecht zu planen und auszuführen.
- Die begrünte Fläche beträgt mindestens 20 Quadratmeter
- Vor der Umsetzung sind alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
- Dem schriftlichen Förderansuchen sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Kostenaufstellung und Rechnungen samt Zahlungsbeleg
- Bei Errichtung durch ein Fachunternehmen: Ausführungsnachweis durch das Fachunternehmen (einschließlich Datum der Errichtung, begrünte Fläche, Substrathöhe)
- bei Eigenerrichtung: Fotodokumentation (aussagekräftige Fotos über den Zustand vor und nach Errichtung).
Förderausmaß
Bei Beauftragung eines geeigneten Fachunternehmens sind die Kosten für Planung und/oder Errichtung (inkl. Materialkosten für Pflanzen, ggf. Tröge und Rankhilfen) förderfähig.
Bei Eigenplanung bzw. -errichtung sind nur die Materialkosten förderfähig.
Bei Planung durch ein Fachunternehmen mit anschließender Eigenerrichtung hat die Umsetzung in Übereinstimmung mit den durch das Fachunternehmen erstellten Planungsunterlagen zu erfolgen. Diese Kosten werden mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 25% der förderbaren Gesamtkosten, maximal jedoch mit 1.500 Euro gefördert.
Grenzt die Fassadenbegrünung an den öffentlichen Straßenraum oder andere öffentlich zugängliche Flächen, beträgt die maximale Förderhöhe 2.000 Euro.
Alle Förderbedingungen und mehr Informationen finden Sie hier.
Das Onlineformular zur Einreichung finden Sie hier.
Kontakt:
DI Katrin Ehrenbrandtner
+43 5522 405-1313
katrin.ehrenbrandtner@rankweil.at