Lustenau - Gemeindeförderung für Rad-, Lastenanhänger und Fahrradtrolley
Die Gemeinde sponsert pro Haushalt 50 % des Kaufpreises für Rad-, Lastenanhänger und Fahrradtrolley. Diese müssen bei einem Fachhändler in einer plan b-Gemeinde gekauft werden.
Förderung
- Kinder-Radanhänger KIKI bis max. 250 Euro
- Fahrrad-Lastenanhänger bis max. 180 Euro
- Fahrrad-Trolley mit Anhängerkuppel bis max. 120 Euro
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Lustenau
- Bei Kinder-Transportanhängern müssen zumindest das Kind und ein Elternteil den Hauptwohnsitz in Lustenau haben.
- Pro Haushalt werden max. je ein Kinderanhänger, ein Lastenanhänger und ein Trolley gefördert.
- Der Kauf eines KIKIs, Lastenanhängers oder Trolleys muss bei einem Fahrradhändler in einer plan b-Gemeinde (Lustenau, Hard, Bregenz, Lauterach, Wolfurt, Kennelbach und Schwarzach) getätigt werden.
- Die Originalrechnung muss auf den/die Antragssteller*in adressiert sein und darf nicht älter als 12 Monate sein. Die Originalrechnung ist gemeinsam mit dem von Föderwerber*in und Händler*in unterschriebenen Förderantrag bei der Gemeindekassa einzureichen.
- Förderung einfach und bequem hier per Online-Formular beantragen.
Weitere Infos zu den Fahrradförderungen der Gemeinde Lustenau finden Sie hier.
Kontakt
Carina Niedermair
T: +43 5577 8181-5004
carina.niedermair@lustenau.at