Lustenau - Gemeindeförderung für Rad-, Lastenanhänger und Fahrradtrolley

Die Gemeinde sponsert pro Haushalt 50 % des Kaufpreises für Rad-, Lastenanhänger und Fahrradtrolley. Diese müssen bei einem Fachhändler in einer plan b-Gemeinde gekauft werden.

Förderung

  • Kinder-Radanhänger KIKI bis max. 250 Euro
  • Fahrrad-Lastenanhänger bis max. 180 Euro
  • Fahrrad-Trolley mit Anhängerkuppel bis max. 120 Euro

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Lustenau 
  • Bei Kinder-Transportanhängern müssen zumindest das Kind und ein Elternteil den Hauptwohnsitz in Lustenau haben.
  • Pro Haushalt werden max. je ein Kinderanhänger, ein Lastenanhänger und ein Trolley gefördert. 
  • Der Kauf eines KIKIs, Lastenanhängers oder Trolleys muss bei einem Fahrradhändler in einer plan b-Gemeinde (Lustenau, Hard, Bregenz, Lauterach, Wolfurt, Kennelbach und Schwarzach) getätigt werden. 
  • Die Originalrechnung muss auf den/die Antragssteller*in adressiert sein und darf nicht älter als 12 Monate sein. Die Originalrechnung ist gemeinsam mit dem von Föderwerber*in und Händler*in unterschriebenen Förderantrag bei der Gemeindekassa einzureichen.
  • Förderung einfach und bequem hier per Online-Formular beantragen.  

Weitere Infos zu den Fahrradförderungen der Gemeinde Lustenau finden Sie hier.

Kontakt

Carina Niedermair
T: +43 5577 8181-5004
carina.niedermair@lustenau.at



veröffentlicht 06.06.2024 , zuletzt geändert 07.09.2026