Lustenau - Gemeindeförderung Stoffwindelpakete

Die Gemeinde fördert 25 % des Kaufpreises, bis maximal 100 Euro, beim Kauf eines Stoffwindelpakets.

Voraussetzung ist, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller ihren Wohnsitz in Lustenau hat.

 Mehr Infos zur Förderung finden Sie hier.

veröffentlicht 29.02.2024 , zuletzt geändert 16.09.2025