Rankweil - Gemeindeförderung Dachbegrünung
Gefördert wird die Anlage einer Dachbegrünung.
Gefördert wird unter folgenden Voraussetzungen:
- Die dauerhafte Anlage von extensiven und intensiven Dachbegrünungen auf neu errichteten und bestehenden Wohnhäusern, Wohnanlagen, Garagen, Stall- und Firmengebäuden und anderen Anbauten mit einer Mindestgröße von zehn Quadratmeter.
- Die Begrünung ist fachgerecht zu planen und auszuführen. Bei Selbsterrichtung sind nur die Materialkosten förderfähig.
- Die Substrathöhe beträgt mindestens acht Zentimeter.
- Dem schriftlichen Förderansuchen sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Kostenaufstellung und Rechnungen samt Zahlungsbeleg.
- Bei Errichtung durch ein Fachunternehmen: Ausführungsnachweis einschl. Datum der Errichtung sowie Bestätigung der Substrathöhe durch das errichtende Fachunternehmen.
- Bei Selbsterrichtung: Fotodokumentation (aussagekräftige Fotos über den Zustand vor und nach Errichtung, Nachweis der Substrathöhe)
Förderausmaß
Förderbar sind die Kosten der Gründacherrichtung oberhalb der Dachabdichtung. Bei Selbsterrichtung sind nur die Materialkosten förderfähig.
Die Errichtungskosten werden mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch mit 2.000 Euro gefördert. Bei Selbsterrichtung werden die Materialkosten in Höhe von 20%, maximal jedoch mit 1.000 Euro gefördert.
Alle Förderbedingungen und mehr Informationen finden Sie hier.
Das Onlineformular zur Einreichung finden Sie hier.
Kontakt:
DI Katrin Ehrenbrandtner
+43 5522 405-1313
katrin.ehrenbrandtner@rankweil.at