Wolfurt - Nachrüstung von E-Ladestationen in Mehrwohnungsanlagen

In einer bestehenden Mehrwohnungsanlage ist das Nachrüsten bzw. die Installationen von E-Ladestationen mit hohen Kosten verbunden. Die Förderung soll zur Abdeckung der Mehrkosten dienen. Diese Förderung gilt nur für bestehende Gebäude bzw. Mehrwohnungsanlagen ab 3 Einheiten.

Die Förderrichtlinie finden Sie hier.

veröffentlicht 29.02.2024 , zuletzt geändert 16.09.2025