Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität in bestehenden Mehrwohnungshäusern (für Private)
Das Land Vorarlberg fördert:
- Die Errichtung von Leitungsinfrastruktur zum Aufbau einer Gemeinschaftsanlage zum Laden
von E-PKW - Die Errichtung von Leitungsinfrastruktur zum Aufbau einer Gemeinschaftsanlage zum Laden
von E-Zweirädern
für natürliche und juristische Personen, die Allein-Eigentümer von Mehrwohnungshäusern sind sowie Eigentümergemeinschaften (Mischnutzung mit Gewerbe ist zulässig).
Art und Ausmaß der Förderung
| Maßnahmen E-PKW | Förderungen |
| Bauliche Maßnahmen (Mauerdurchbrüche, etc.) und Elektriker Arbeiten im Gebäude |
€ 300,- pro erschlossenem Stellplatz € 500,- pro erschlossenem Carsharing bzw. öffentlichem Ladeplatz |
| Im Fall der erforderlichen Verstärkung des Hausanschlusses bis inklusive Hausanschlusskasten. Eine Verstärkung der Hausanschlussleistung liegt vor, wenn eine neue Zuleitung zum Objekt erforderlich ist. |
zusätzlich € 200,- pro erschlossenem Stellplatz |
Die Baueingabe der betreffenden Mehrwohnungshäuser muss spätestens zum 31.12.2021 erfolgt sein, und ist ausschließlich für Gebäude mit mindestens 3 Hauptwohnsitzen anwendbar. Im Fall von Eigentümergemeinschaften ist ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich.
Die Förderung ist mit 50% der förderfähigen Kosten und maximal € 10.000,- pro Mehrwohnungshaus begrenzt.