Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität in bestehenden Mehrwohnungshäusern (für Private)

Das Land Vorarlberg fördert:

  • Die Errichtung von Leitungsinfrastruktur zum Aufbau einer Gemeinschaftsanlage zum Laden
    von E-PKW
  • Die Errichtung von Leitungsinfrastruktur zum Aufbau einer Gemeinschaftsanlage zum Laden
    von E-Zweirädern 

für natürliche und juristische Personen, die Allein-Eigentümer von Mehrwohnungshäusern sind sowie Eigentümergemeinschaften (Mischnutzung mit Gewerbe ist zulässig).

Art und Ausmaß der Förderung

Maßnahmen E-PKW Förderungen
Bauliche Maßnahmen (Mauerdurchbrüche, etc.)
und Elektriker Arbeiten im Gebäude 
€ 300,- pro erschlossenem Stellplatz
€ 500,- pro erschlossenem Carsharing
bzw. öffentlichem Ladeplatz 
Im Fall der erforderlichen Verstärkung des
Hausanschlusses bis inklusive
Hausanschlusskasten. Eine Verstärkung der
Hausanschlussleistung liegt vor, wenn eine neue
Zuleitung zum Objekt erforderlich ist. 
zusätzlich € 200,- pro erschlossenem
Stellplatz 


Die Baueingabe der betreffenden Mehrwohnungshäuser muss spätestens zum 31.12.2021 erfolgt sein, und ist ausschließlich für Gebäude mit mindestens 3 Hauptwohnsitzen anwendbar. Im Fall von Eigentümergemeinschaften ist ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich. 

Die Förderung ist mit 50% der förderfähigen Kosten und maximal € 10.000,- pro Mehrwohnungshaus begrenzt. 

Mehr Details zur Richtlinie hier ab Seite 16. 

veröffentlicht 01.07.2024 , zuletzt geändert 15.10.2025