Wärmepumpen (Landesförderung)
Das Land Vorarlberg fördert den Einbau von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden. Die wichtigsten Infos finden Sie hier.

Das Land Vorarlberg unterstützt die Installation von Wärmepumpen in bestehenden Wohngebäuden im Rahmen der Energieförderung. Unterschieden werden folgende Systeme:
- Sole/Wasser (Erdsonden-, Energiepfahl-, Erdkollektoranlagen),
- Wasser/Wasser (Grundwasseranlagen),
- Luft/Wasser (Luftwärmepumpen) und
- Wärmepumpen mit der Energiequelle Abluft aus Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Förderhöhen für Bestandsgebäude
Förderungen für Heizanlagen im Einzugsgebiet von Biomasse-Nahwärmesystemen sind nur möglich, wenn ein Anschluss zu ortsüblichen Kosten nicht möglich ist. Folgende Maßnahmen sind im Bestandsbau (die Baubewilligung des betroffenen Gebäudes muss mindestens 10 Jahre zurückliegen) förderbar. Die Förderung beträgt maximal 50 % der förderfähigen Kosten und ist begrenzt mit:
Förderung |
Eigenheime (max. 2 Wohnungen) |
Mehrwohnungshäuser
|
| Basisförderung | 2.000,- | 1.000,- je Gebäude plus 400,- je Wohnung |
| Bonus für den Ersatz fossiler Heizsysteme | 2.000,- | 4.000,- |
Achtung bei Luftwärmepumpen: Die Fördersumme wird um 50 % reduziert.
Bonus für den Ersatz fossiler Heizsysteme und Elektrodirektheizungen:
Dieser Förderbonus wird gewährt, wenn im Zuge der Heizungserneuerung eine Öl-Zentralheizung, Gas-Zentralheizung oder Elektrodirektheizung durch ein im Rahmen dieser Richtlinie förderbares Heizungssystem ersetzt wird. Die Kosten für die fachgerechte Entsorgung sind mittels Rechnungen und Zahlungsbelegen nachzuweisen. Bei Öl-Zentralheizungen ist auch der Öltank zu entfernen.
Förderungen ab 2026
Auch im Jahr 2026 wird vom Land Vorarlberg die Installation einer Grundwasser-, Erdsonde- oder Luft-Wasser-Wärmepumpe in Wohngebäuden mit einmaligen Zuschüssen unterstützt. Die Förderhöhe im Ein- und Zweifamilienhaus wird mit 2.000,- Euro gleich bleiben. Für den Umstieg von einem fossilen Heizsystem wird es einen Bonus in der Höhe von 1.000,- Euro geben. Im Mehrwohnungshaus bleibt die Basisförderung 2026 ebenfalls gleich, der Bonus für den Umstieg von fossilen Heizsystemen wird 2.000,- Euro betragen. Auch 2026 beträgt der Fördersatz bei Luftwärmepumpen 50 % der Förderung für andere Wärmepumpensysteme. Welche Förderrichtlinie schlagend wird, hängt vom Zeitpunkt der Antragstellung ab. Alle Details finden Sie in den Förderrichtlinien für 2026 auf der Webseite des Landes.
Förderkriterien 2025
An die Förderung sind mehrere Kriterien zur technischen Ausführung geknüpft:
- Anlagen, die die technischen Fördervoraussetzungen erfüllen, sind hier gelistet: https://vorarlberg.at/-/energiefoerderungsrichtlinie
- Wärmemengenzähler und eigener Stromzähler müssen vorhanden sein
- Luftwärmepumpen müssen einen Schallleistungspegel von unter 55 dB aufweisen (max. 60, wenn mit Schallschutzhaube versehen oder bei Innenaufstellung)
- Weitere Kriterien können Sie der Energieförderrichtlinie entnehmen.
Der Förderantrag kann bis 6 Monate nach der Inbetriebnahme beim Land Vorarlberg eingereicht werden. Alle Details zur Förderung von Wärmepumpen finden Sie auf der Landes-Website im Bereich Energieförderung.
Fragen zu allen Förderungen beantworten unsere Förderprofis am Energietelefon. Sie erreichen sie unter 05572 31 202-112 oder per E-Mail an energieberatung@energieinstitut.at.