Die Bundesförderungen für den Heizkesseltausch 2026 sind da

Der Bund fördert wieder den Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch klimafreundliche Heizsysteme. Und das sind die wichtigsten Infos dazu.

Bis zu 12.500,- Euro gibt's für den Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch Sole-Wasser- oder Grundwasserwärmepumpen, 7.500,- Euro für Luftwärmepumpen und 6.500,- Euro für den Anschluss an Nahwärmenetze. Holzheizungen werde mit bis zu 8.500,- Euro gefördert. Die Förderung ist mit 30 % der Investitionskosten begrenzt. Die genauen Förderhöhen und die wichtigsten Förderbedingungen finden Sie in unserem Förderkompass.

Gefördert werden Leistungen, die ab dem 3. Oktober 2025 erbracht wurden. Die Einreichung für die Förderung erfolgt in zwei Schritten:

  1. Registrierung: Für die Registrierung Ihres geplanten oder bereits umgesetzten Projekts benötigen Sie eine Kostenschätzung und ein ausführendes Unternehmen (also im Prinzip ein Angebot), das kann später aber noch geändert werden. Und das Protokoll einer Energieberatung zum Heizungstausch.
    Zur Energieberatung können Sie sich hier anmelden.
  2. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie (innerhalb von 9 Monaten) den Förderantrag stellen. Dazu muss der Heizungstausch abgeschlossen und die Rechnung durch die ausführenden Unternehmen gestellt sein.

Die Kombination mit Landesförderungen ist zulässig, beide Förderungen zusammen dürfen die Höhe der förderfähigen Kosten aber nicht überschreiten.

Die Förderprofis unserer Energieberatung stehen Ihnen am Energietelefon unter 05572 31 202-112 oder per Mail an energieberatung@energieinstitut.at zur Verfügung.

Energietelefon

Energieberatung und Gebäudetechnik
T +43 5572 31 202 - 112
veröffentlicht 03.10.2025 , zuletzt geändert 29.01.2026